# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1855_S162 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 162 Wie werden wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet ꝛc. Sachsen, ist ein neuer Eifer für das kirchliche Bekenntniß und eine demselben entsprechende Praxis entbrannt. So erfreulich aber nun diese Thatsachen sind, so treten doch leider neuerer Zeit, manche Erscheinungen unter den deutschen Lutheranern hervor, die uns bedenklich und besorglich machen, ob die lutherischen Brüder drüben sich vor lauter Kampf wider den Unionismus oder Arbeit im Praktischen oder Studium der theologischen Tagesliteratur mit einem gründlichen Studium der symbolischen Bücher und des lutherischen Lehrbegriffs aus den Schriften der älteren rechtgläubigen Lehrväter der lutherischen Kirche befaßt haben; dann diese oder jene Stellen der kirchlichen Symbole, dieser Lehrväter, besonders Luthers Schriften, für diesen und jenen schriftstellerischen Zweck herauszulesen, und dann flugs anzuwenden, das thuts freilich nicht, sondern es gilt durch gründliches und zusammenhängendes Studium dieser Lehrväter in den Zusammenhang der lutherischen Lehre einzudringen und derselben sich also zu bemächtigen, daß man ihn von jedem besonderen Lehrstück aus überschaut. Solche bedenkliche und wie es uns dünkt krankhafte Erscheinungen sind nun vornehmlich: 1. der vorwitzige Kitzel, statt mit den erleuchteten Augen der Väter und gemäß dem Verstande des bereits aus der Schrift erwiesenen kirchlichen Bekenntnisses in der heil. Schrift zu forschen, vielmehr durch die gefärbte Brille dieser und jener Privat=Meinungen, Phantasieen und Liebhabereien die Sache zu besehen und demgemäß in mancherlei Irrfahrten, Kreuz= und Querzüge zu gerathen, die „dem Vorbild der heilsamen Worte“ und dem kirchlichen Bekenntniß nicht gemäß sind und doch von den unkundigen Nachbetern und Nachtretern, als neue Entdeckungen auf dem Gebiete der Schriftauslegung angestaunt werden. 2. sodann der Hang, auf diese und jene Form der Liturgie und des Cäremonials des öffentlichen Gottesdienstes, auf diese und jene Gemeinde=Ordnung und Kirchen=Verfassung, auf diese und jene Gestalt des Kirchenregiments einen besondern Werth und Nachdruck zu legen, als beruhe in solchen Mitteldingen die Zukunft und Hoffnung der lutherischen Kirche. Da entsteht nun billig die Frage: ist es wohl denkbar, daß bei Verfolgung solcher, dem Geiste und Wesen nach, unlutherischen Richtung gesunde und wahrhaft lutherische Gemeinden gegründet und erzogen werden können, sei es hier zu Lande, oder so weit innerhalb der Landeskirchen Spielraum dafür ist, drüben in Deutschland? Antwort: Nein! denn unter solchen Umständen würden nur lutherische Gemeinden entstehen und zeitweilig bestehen, die das Gepräge ihrer menschlichen Gründer und Leiter hätten, und in dem Wahne gefangen wären, daß in dieser oder jener Form einer altlutherischen Kirchenordnung oder Liturgie oder Kirchenregiments das Wesen der lutherischen Kirche bestehe — ein Wahn, der um so gefährlicher wäre, wenn zugleich durch unevangelische und unlutherische Lehre vom Pfarramt, oder doch durch dergleichen Praxis der betreffenden Pfarrer ihren Kirchkindern ein Gesetzjoch derartig auf den Hals gelegt und unter fälschlicher Anziehung von Gottes-