# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1844 09 23_S8 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 8 als unverbesserlich aufgegeben haben. Die Schlesischen und andere für sich bestehende Lutheraner Preußens haben jetzt alle Freiheit im Stillen; doch sicherm Vernehmen nach soll ein Landesgesetz auf dem Wege sein, nach welchem sie als Altlutherische Kirche mit eignem Consistorium und Superintendenten anerkannt werden sollen. Doch ist dabei noch Manches bedenklich. Unter Dr. Rudelbachs Leitung versammelte sich vorigen Herbst auf mehrere Tage ein Convent lutherischer Theologen und Geistlichen aus Sachsen, Preußen, Baiern, Hannover und andern Ländern, und soll diese Zusammenkunft, welche noch viel zu versprechen scheint und welche sicherlich auf nichts Anderes, als auf eine rechte Union und Vereinigung der hin und her zerstreuten lutherischen Bekenner abzweckt, alljährlich wiederholt werden. Die Verhandlungen von ihrem vorjährigen Beisammensein sind in Dr. Rudelbachs und Dr. Guericke's theologischer Zeitschrift öffentlich dargelegt worden. Freilich der Gegner, grober und feiner Art, sind dennoch viel, viel, viel mehr; aber der HErr ist dennoch mit auf dem Plan, und darum sind wir getrost! — Eine andere merkwürdige kirchliche Nachricht, aus einer andern, doch nicht minder zuverlässigen Feder, ist folgende: Großes Aufsehen hat neulich „der Leipziger Bekenntnißstreit" verursacht, wodurch Vieler Herzen Gedanken offenbar geworden sind. Es ist bekannt, daß schon vor 40 Jahren der Superint. Rosenmüller in Leipzig statt des apostolischen Glaubensbekenntnisses ein nach Vernunft und Zeitgeist geformtes, höchst ungläubiges Formular eingeführt hat, wozu die armen Katechumenen alljährlich bei der Confirmation sich bekennen mußten. Nachdem man nun von Seiten der Gemeinden und ihrer Hirten lange genug hierzu stille geschwiegen, wurde endlich vor dem Palmsonntage dieses Jahres auf Antrag der meisten Leipziger Schulmänner eine Conferenz der dasigen Geistlichen gehalten, worin mit großer Stimmenmehrheit die Nothwendigkeit der Beibehaltung des apostolischen Glaubensbekenntnisses erkannt wurde; und wie nun ein Rosenmüller als Superintendent dasselbe einst eigenmächtig abschaffen konnte, so befahl der jetzige Superintendent Dr. Großmann kraft seines Amtes, es wiederum einzuführen. Allein so wie man sich einst das irrgläubige Bekenntniß meist gutwillig und ohne Widerstand hatte gefallen lassen, so erhob sich jetzt gegen das rechtgläubige Bekenntniß ein so heftiger Kampf und Streit, daß die Sache sogar ganz ungehöriger Weise vor den Bürgervorstand gezogen wurde, welcher sofort beschloß, daß das Rosenmüllersche Bekenntniß beizubehalten sei. Selbst der Magistrat wollte nichts Andres, und reichte deshalb einen beschwerenden Bericht bei dem Cultusministerium ein, welches — bei der großen Aufregung der Gemüther — das bisherige Rosenmüllersche Formular wenigstens noch dieses Jahr beibehalten wissen wollte. — Indessen war die Sache durch allerlei erschienene Schriften immer mehr in Stadt und Land herumgekommen. Die Verfechter des Unglaubens warfen öffentlich dem Dr. Großmann und seinen immer mehr wachsenden Anhängern „beabsichtigte Verdummung, Rückschritte zum todten Wortglauben, Katholicismus" u. dgl. vor. Großmann aber antwortete ebenfalls öffentlich auf eine ebenso ruhige, als schlagende Weise und widerlegte jenes Geschrei mit solchem Nachdruck, daß die kirchliche Nothwendigkeit des apostolischen Glaubensbekenntnisses immer mehr gefühlt wurde und seiner baldigen Wiedereinführung sich mit Hoffnung entgegensehen läßt. Dieser Streit hat unter Anderm auch dazu dienen müssen, daß viele redliche Gemüther, die sich seit langer Zeit gegen die kirchlichen Symbole hatten einnehmen lassen, jetzt erkennen müssen, wie nothwendig es sei, bei der heutigen kirchlichen Zerrissenheit an denselben festzuhalten und der grenzenlosen angemaßten Willkühr der sogenannten protestantischen Geistlichkeit zu wehren. Gott helfe weiter! G. H. Löber, P. Luthers Erklärung gegen diejenigen, welche meinen, daß man um der Liebe willen auch etwas Irriges in der Kirche dulden solle. Es möchte ein Gutherziger (wie man's nennet) sagen: Was schadet's denn, daß man Gottes Wort behielte, und ließe daneben diese Stücke alle oder je etliche, so leidlich wären (nehmlich päbstliche Mißbräuche), auch gleichwohl bleiben? Ich antworte: Es mögen gutherzige Leute heißen, sie sind aber irreherzige und verführetherzige Leute; denn du hörest, daß nicht sein kann, neben Gottes Wort etwas anderes lehren, neben Gott einem anderen dienen, neben dem Licht, im Finsterniß von Gott gestellt, ein anderes anzünden. Es ist gewiß ein Irrewisch und Irrthum, wenn's gleich ein einiges Stück wäre; denn die Kirche soll und kann nicht Lügen noch Irrthum lehren, auch nicht in einigem Stück; lehret sie Eine Lüge, so ist es ganz falsch, wie Christus spricht Luc. 11, 35.: „Schau darauf, daß nicht das Licht in dir Finsterniß sei; wenn nun dein Leib ganz Licht ist, daß es kein Stück vom Finsterniß hat, so wird er ganz Licht sein;" d. h., es muß ganz Licht und kein Stück Finsterniß da sein. Eitel Gottes Wort oder Wahrheit, und keinen Irrthum noch Lüge muß die Kirche lehren. Und wie könnte es auch anders sein? Weil Gottes Mund der Kirchen Mund ist; und wiederum: Gott kann ja nicht lügen, also die Kirche auch nicht. Wohl ist's wahr, nach dem Leben zu reden, ist die heilige Kirche nicht ohne Sünde, wie sie im Vaterunser bekennet, „vergib uns unsre Schuld," und 1 Joh. 1, 3.: „So wir sagen, daß wir nicht Sünde haben, so lügen wir, und machen Gott zum Lügner," der uns allzumal Sünder schilt, Röm. 3, 23. Ps. 14, 3. 51, 7. Aber die Lehre muß nicht Sünde, noch sträflich sein, und gehöret nicht in's Vaterunser, da wir sagen, „vergib uns unsere Schuld;" denn sie nicht unseres Thuns, sondern Gottes selbst eigen Wort ist, der nicht sündigen, noch unrecht thun kann. Denn ein Prediger muß nicht das Vaterunser beten, noch Vergebung der Sünden suchen, wenn er gepredigt hat (wo er ein rechter Prediger ist), sondern muß mit Jeremia sagen und rühmen (17,16.): „HErr, du weißest, daß was aus meinem Munde gegangen ist, das ist recht und dir gefällig;" ja, mit Paulo, allen Aposteln und Propheten trotziglich sagen: Haec dixit dominus, das hat Gott selbst gesagt. Und wiederum: Ich bin ein Apostel und Prophet JEsu Christi gewesen in dieser Predigt. Hier ist nicht noth, ja, nicht gut, Vergebung der Sünde zu bitten, als wäre es unrecht gelehret; denn es ist Gottes und nicht mein Wort, das mir Gott nicht vergeben soll noch kann, sondern bestätigen, loben, krönen und sagen: Du hast recht gelehrt, denn ich hab' durch dich geredet, und das Wort ist mein. Wer solches nicht rühmen kann von seiner Predigt, der lasse das Predigen anstehen, denn er leugt gewißlich und lästert Gott. Wenn das Wort sollte Sünde und unrecht sein, wornach wollte oder könnte sich das Leben richten? Da würde gewißlich ein Blinder den andern leiten, und beide in die Grube fallen, Matth. 15, 14. Wenn die Bleischnur oder das Winkeleisen falsch oder krumm sollte sein, was wollte oder könnte der Meister darnach arbeiten? Da würde eine Krümme die andere machen ohne Ende und Maaße. Also auch hier, kann das Leben wohl Sünde und unrecht sein, ja, ist leider allzu unrecht, aber die Lehr muß schnurrecht und gewiß ohne alle Sünde sein. Darum muß in der Kirche nichts, denn allein das gewisse, reine und einige Gottes-Wort gepredigt werden. Wo das fehlet, so ist's nicht mehr die Kirche, sondern des Teufels Schule. Das ist nun alles dahin geredet, daß die Kirche muß allein Gottes Wort lehren und deß gewiß sein, dadurch sie der Grund und Pfeiler der Wahrheit und auf den Felsen gebauet, heilig und unsträflich heißt, das ist, wie man recht und wohl sagt: die Kirche kann nicht irren; denn Gottes Wort, welches sie lehret, kann nicht irren. Was aber anders gelehret oder Zweifel ist, ob's Gottes Wort sei, das kann nicht der Kirche Lehre sein, sondern muß des Teufels Lehre, Lügen und Abgötterei sein; denn der Teufel kann nicht sagen (weil er ein Lügner und Vater der Lügen ist): Dieß sagt Gott; sondern, wie Christus Joh. 8, 44. spricht, ex propriis, von und aus sich selbst muß er reden, das ist, lügen. Also müssen auch alle seine Kinder, ohne Gottes Wort, aus sich selbst reden, das ist, lügen. Siehe Luthers Werke, Halle, XVII. p. 1684. (Eingesandt von P. Schieferdecker.) St. Bernhardus, der berühmte Abt zu Clairvaux, gestorben 1153, ist ein merkwürdiges Beispiel, wie die Frömmsten und Besten unter dem Pabstthum, wenn sie in große Anfechtungen kamen, alles Vertrauen auf eigne menschliche Heiligkeit, auf eigne Werke und Verdienste, oder auf die Fürbitte der Heiligen im Himmel von sich geworfen und sich allein des vollgültigen Verdienstes JEsu Christi zu ihrer Seligkeit getröstet haben. Obgleich Bernhard in seinem Leben sich der strengsten Heiligkeit beflissen und dem Mönchsstande ein so hohes Verdienst zugeschrieben hatte, daß er dieselbe für die andere Taufe hielt (Apolog. ad Guilielm. Abb.), so bekannte er dennoch, da er einstmals in eine schwere Anfechtung seiner Seligkeit halber gerieth: „Ich bekenne, daß ich für mich selbst nicht würdig bin, noch durch eignes Verdienst den Himmel erlangen kann. Aber mein HErr JEsus Christus hat ein doppeltes Recht zum Himmel; erstlich, weil er der natürliche Erbe ist, und sodann, weil er es durch sein verdienstliches Leiden erworben hat. Das erste Recht behält er für sich, das andere schenkt er mir; durch dieses Geschenk wird der Himmel von Rechtswegen mein eigen, darum kann ich nicht verloren gehen." Gedruckt bei Weber und Olshausen.