# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S155 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber die ursprüngliche Gestalt des kleinen Katechismus ꝛc. 155 des Peter Prätorius verfälschten Katechismus vom Jahre 1568: „Die Fragen, die hinten nach dem Katechismus gedruckt sind, die hat nicht Lutherus, sondern Dr. Lang zu Erfurt gestellet, und sind auch erstlich zu Erfurt unter Lutheri Namen gedruckt worden, (damit meint er die ebenerwähnten Schriften Judex vom Jahre 1564) und sind zu Wittenberg nie nachgedruckt worden (soll wahrscheinlich so viel heißen, als nach oder hinter dem Katechismus), denn nur einmal (nämlich im Jahre 1551); werden auch fortan nicht mehr gedruckt werden, darum daß Lutherus keine fremde Arbeit ihm zugemessen will haben.“ Dieses Zeugniß Walthers ist der einzige Beweggrund, den Bertram in seinen literarischen Abhandlungen S. 102 für seine Behauptung anführt, daß die Fragstücke nicht von Dr. Luther, sondern von seinem Freunde Johann Lange verfaßt worden sind. Sie stehen auch in der Götting'schen Kirchenordnung vom Jahre 1568. Mögen sie nun von Dr. Luther selbst oder von einem seiner Mitarbeiter herrühren, so ist jedenfalls die große Aehnlichkeit einiger derselben mit Stellen aus Luthers Schriften unverkennbar; so ist die Antwort auf die 19. Frage die Summa von dem, was im großen Katechismus beim heiligen Abendmahl in der Vermahnung zum öftern Genuß desselben weiter ausgeführt wird, wie uns nämlich der Befehl Christi, seine Verheißung und unsere eigene Noth dazu vermahnen und reizen solle (New-Yorker Ausgabe S. 791—795.) Dasselbe ist die Antwort auf die 20. Frage. Die Summa dessen, was ebendaselbst (S. 796 fl.) denen gerathen wird, die ihre Noth nicht fühlen, womit wiederum der Schluß der Vorrede zum kleinen Katechismus von den Worten an übereinstimmt: „Wer aber das Sakrament nicht groß achtet ꝛc.“ Eine ganz ähnliche überaus kraftvolle Antwort auf die 20. Frage findet sich auch in Luthers Vermahnung zum Sakrament, die er im Jahre 1530 wahrscheinlich in Coburg hat ausgehen lassen. (W. X, 2705 fl.) Diese Fragstücke sind ohne Zweifel das erste und bündigste Communionbüchlein der lutherischen Kirche; denn Frage 1—4 handelt von der Erkenntniß der Sünde, Frage 5—10 von der Erkenntniß des Sündentilgens aus dem heiligen Evangelio, Frage 11—14 vom Glauben an die Worte Christi, Frage 15—18 vom Gebrauch des Sakramentes selbst, Frage 19 von den Ursachen des öftern Gebrauchs desselben und Frage 20 von dem Rath für die, welche kein Verlangen darnach fühlen. Beiläufig ist noch zu bemerken, daß in dem New-Yorker Abdruck des kleinen Katechismus nach der Ueberschrift Werke der Taufe ꝛc. für Worte steht. Das Trau- und Taufbüchlein für die Pfarrherren stehen schon in der zweiten Ausgabe des kleinen Katechismus und bilden zwei selbstständigen Schriftchen, von denen das letztere bereits im Jahre 1523 in etwas anderer Gestalt erschienen war. Beide fehlen in der ersten Ausgabe des Concordienbuches vom Jahre 1580 und wurden erst im folgenden Jahre auf Veranlassung der Helmstädtischen Theologen hinzugefügt. Vortrefflich sind die Vorreden, namentlich die zum Taufbüchlein und die