# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S153 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber die ursprüngliche Gestalt des kleinen Katechismus ꝛc. 153 welche weit kürzer als die spätere ist. Von den beiden daselbst befindlichen Beichtformularen will ich das zweite hier mittheilen, theils wegen seiner Vortrefflichkeit, theils um daraus zu sehen, was Dr. Luther in dem spätern Abschnitt unter dem Ausdruck „gemeine Beichte“ verstehe, wofür er dort kein Formular gegeben hat. „Ich bekenne mich vor Gott und euch als ein armer Sünder und voll aller „Sünden, des Unglaubens und Lästerung Gottes. Ich fühle auch, daß „Gottes Wort nicht in mir Frucht bringet, ich höre es und nehme es nicht „an mit Ernst; ich erzeige meinen Nächsten nicht die Werke der Liebe, ich „bin zornig, hassig, neidisch über ihn; ich bin ungeduldig, geitzig und „geneiget zu allem Argen. Deshalben ist mein Herz und Gewissen beschweret „und wäre der Sünden gerne los; bitte, ihr wollet meinen kleinen „Glauben stärken und mein schwach Gewissen trösten durch das göttliche „Wort und Zusagung.“ Diese seine Weise, da er das Volk lehret zum Pfarrherren sagen: „Würdiger, lieber Herr ꝛc.“ empfiehlt Dr. Luther nicht nur in seiner „Warnungsschrift an die Frankfurter, sich vor Zwinglischer Lehre zu hüten“, sondern der 11. und 25. Artikel der Augsburgischen Confession und andere Stellen der symbolischen Bücher geben hinlängliches Zeugniß für die Festhaltung der Privatbeichte, die eben allein den Inhalt jenes Abschnitts im Katechismus macht; auch fand die lutherische Kirche in den Streitigkeiten mit den Reformirten und allen Gleichgesinnten Veranlassung genug, so wohl die Lehre vom Amt der Schlüssel, als auch dieses sich darauf gründende Stück von der Privatbeichte in ihrem Katechismus festzuhalten. Endlich soll nur noch bemerkt werden, daß sich die Angabe der beiden biblischen Capitel (Matth. 18 und Joh. 20) nach der Ueberschrift, in den früheren Ausgaben des kleinen Katechismus nicht findet. Die Worte vom Sacrament des Altars stimmen der Hauptsache nach in den späteren Ausgaben mit den frühern überein. Der Morgen= und Abendsegen stehet zwar nicht in der ersten, wohl aber schon in der bald darauf erschienenen zweiten Ausgabe, nur daß die spätern Ausgaben zweimal „das walte Gott“ anstatt „des walte Gott“ haben, ähnlich wie bei der Erklärung der ersten Bitte. Das Benedicite und Gratias (das Bittgebet vor Tische und das Dankgebet nach Tische) stehet schon in der ersten Ausgabe; das Wort „milde“ (du thust deine Hand auf ꝛc.) hat nur das Concordienbuch hinzugesetzt, hingegen findet sich das Scholion: „Wohlgefallen heißet“ ꝛc. schon in der zweiten Originalausgabe. Die Haustafel befindet sich schon in der zweiten Ausgabe, mit welcher der Hauptsache nach der Text in der Ausgabe vom Jahre 1581 übereinstimmt, wie ihn auch das Concordienbuch wiedergiebt. Nur die Ausgabe vom Jahre 1542 enthält eine längere und etwas veränderte Form, namentlich finden sich in dieser letztern neben den Sprüchen für die Seelsorger auch Sprüche für die