# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S152 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 152 Ueber die ursprüngliche Gestalt des kleinen Katechismus ꝛc. Luther nur ein einziges mal, aber kurz und trefflich erklärt in der Auslegung der Bergpredigt vom Jahre 1532; er sagt davon also: „Das sind die rechten Titel und Namen, die Gott allein gebühren; denn die drei Stücke hat er ihm selbst vorbehalten, die da heißen Richten (Reich), Rechten (Kraft) und Rühmen (Herrlichkeit). Richten oder regieren und Oberhand haben, soll Niemand, denn Gott allein, oder denen ers befiehlet, durch welche er das Regiment ausrichtet, als seine Diener. Deßgleichen soll auch kein Mensch mit dem andern Recht üben, oder zürnen und strafen, ohne wer das Amt hat von Gottes wegen. — Das heißet er die Kraft d. i. die Folge des Rechten, Executio, daß er kann strafen, die Bösen unter sich werfen und die Frommen schützen. Also ist auch die Herrlichkeit oder Ehre und Ruhm allein Gottes eigen, daß sich Niemand nichts rühme, keiner Weisheit, Heiligkeit oder Vermögens, denn durch ihn und aus ihm. Darum bitten wir auch fürnemlich um seinen Namen, sein Reich und seinen Willen, als die allein sollen gehen und alle andern Namen, Reich, Gewalt und Wille zu scheitern gehen und wir also bekennen, daß er der Höchste sei in allen diesen dreien Stücken, die andern aber seine Werkzeuge, dadurch er solches treibet und ausrichtet.“ (W. VII, 748 ꝛc.) Bei den Worten der Taufe kommen keine bedeutenden Abweichungen in den verschiedenen Ausgaben des Katechismus vor; nur steht im großen Katechismus bei der ersten Frage: „lehret alle Völker“ (mit Anschluß an die Uebersetzung von Matth. 28, 19.), während im kleinen Katechismus durchgängig: „alle Heiden“ steht. Das Stück vom Amt der Schlüssel steht in keiner der vom Dr. Luther besorgten Ausgaben des kleinen Katechismus. Es findet sich aber schon in der Ansbach=Nürnberg=Kirchenordnung vom Jahre 1533, wo es unter den derselben beigegebenen Kinder= oder Katechismuspredigten vorkommt, und zwar vor dem h. Abendmahl. Es wird darin nicht nur dieselbe Bibelstelle, wie sie die späteren Katechismen, nämlich Joh. 20, 22. 23 angeführt, sondern auch die Erklärung lautet fast wörtlich so: „Ich glaube, daß die berufenen Diener“ ꝛc. Die Aufnahme und Beibehaltung dieses Stücks in lutherischen Katechismen hat wohl namentlich ihren Grund in den gewaltigen Zeugnissen Dr. Luthers von der hohen Wichtigkeit desselben, z. B. in seiner Schrift über die Schlüssel vom Jahre 1530, worin er am Schlusse gar ernstlich auf die fleißige Uebung dieser Lehre dringt; dahin gehört auch Schmalkaldische Artikel III, 8. und das Zeugniß in der Augsburgischen Confession, Artikel 25. Das Stück: „wie man die Einfältigen soll lehren beichten“, stand nicht in der ersten Ausgabe des kleinen Katechismus, sondern ist erst später hinzugekommen, wahrscheinlich um das Jahr 1531. Noch in zweiten Ausgabe stand „eine kurze Weise zu beichten für die Einfältigen, dem Priester“,