# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S150 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 150 Ueber die ursprüngliche Gestalt des kleinen Katechismus ꝛc. Eine ähnliche Redeweise findet sich 1 Mos. 24, 55., wo Laban zu Elieser sagt: „Laß doch die Dirne einen Tag oder zehn bei uns bleiben,“ d. h. etwa zehn Tage. Desgl. sagt Dr. Luther: „ich habe auch wohl eine Messe oder zehn zu Rom gehalten“; ferner im großen Katechismus beim siebenten Gebot: „da kannst du ein Jahr ein Gülden, dreißig, vierzig und mehr entwenden,“ d. h. etliche 30 oder 40 Gulden. Das deutlichste Beispiel findet sich in einem Briefe Luthers, worin er den Churfürsten um eine Gehaltszulage von 15 Gulden für einen Pfarrer bittet, darin heißt es: „Ew. Churfürstlichen Fürstlichen Gnaden wollen ein Gulden oder funfzehn zu geben gnädiglich verschaffen.“ (Schütz ungedruckte Briefe Luthers I, 400.) Daß aber Dr. Luther mit dem obigen Ausdruck den angegebenen Sinn verbinde, geht deutlich aus einem Briefe hervor, den er bald nach dem Erscheinen jener Vorrede geschrieben, und worin er sagt: „Ich aber meine und wünsche, daß die Privatcommunion gänzlich allenthalben abgeschafft würde, nämlich solchergestalt, daß man das Volk in der Predigt lehrte, wie sie nämlich das Jahr drei oder viermal communiciren und sodann durch Trost des Worts und Stärkung daraus zu aller Zeit, wenn sie Gott abforderte, selig entschlafen sollten.“ (Walch XXI, 1194.) Der Ausdruck „Hauptstück“ findet sich in keiner Ausgabe des kleinen Katechismus, wohl aber führen die einzelnen Stücke Ueberschriften je nach ihrem Inhalt, als: „die zehn Gebot“, „der Glaube“ ꝛc. In Betreff der Zahl dieser Stücke sagt Dr. Luther in der zweiten Vorrede zum großen Katechismus: „Also hätte man überall fünf Stücke der ganzen christlichen Lehre“, nämlich außer den drei ersten noch die von Taufe und Abendmahl, wozu schon in der zweiten Ausgabe des kleinen Katechismus noch das Stück von der Beichte kam; doch blieb die Wittenberger Kirche bis zu Ende des 16. Jahrhunderts bei der Eintheilung in sechs Hauptstücke. Matthesius dagegen in seiner Lebensbeschreibung Luthers, die zuerst im Jahre 1565 erschien, zählt sechs Hauptstücke, indem er die Absolution als das fünfte bezeichnet und diese Eintheilung findet sich in verschiedenen Katechismen und Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts. Das erste Gebot lautet in allen Ausgaben von 1529 bis 1542 so: „Du solt nicht ander Götter haben“; dennoch fehlt durchgehends zu Anfang die Verheißung: „Ich bin der HErr dein Gott“, als auch die Worte am Schlusse: „neben mir“. Das zweite Gebot lautet ursprünglich so: „Du solt den Namen deines Gottes nicht unnützlich furen“ (im Concordienbuch so: nicht mißbrauchen). Die Drohung: „Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen unnützlich führt“, fehlt durchgehends. Die Verheißung bei dem vierten Gebot: „auf daß dirs wohl gehe und lang lebest auf Erden“: findet sich nur in der letzten Ausgabe Luthers vom Jahre 1542; das Concordienbuch hat sie nicht. Der Beschluß der zehn Gebote lautet durchweg so: „Ich der