# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 06 13_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Evangelium zu verkündigen, oder zu erklären, daß die Sünden vergeben seien, sondern sie ist wie ein richterlicher Act, wodurch von ihm (dem Priester) als von dem Richter das Urtheil gefällt wird.“ (Ib. Cap. V.) Die Römisch-Katholischen lehren 3.) daß die Absolution sich darauf gründe und davon abhängig sei, ob die Reue, das Sündenbekenntniß und die genugthuenden Werke dessen, der zur Beichte kommt, nach der Entscheidung des Priesters hinreichend seien. Denn so spricht ferner das angeführte päbstliche Symbol: „Wenn jemand leugnet, daß zur vollständigen Vergebung der Sünden drei Acte, (als die Materie des Sacraments der Buße,) in dem Büßenden erfordert werden, nehmlich die Reue, das Bekenntniß und die Genugthuung, welches die drei Theile der Buße heißen; oder wenn jemand sagt, daß es nur zwei Theile der Buße gebe, nehmlich die durch Erkenntniß der Sünden erregten Schrecken des Gewissens und der aus dem Evangelio oder der Absolution empfangene Glaube, nach welchem jemand glaubt, daß ihm durch Christum die Sünden vergeben seien: der sei verflucht.“ (Ib. Cap. III. Can. 4.) Ja in dem Rituale Rom. lautet die Absolutionsformel unter Anderen also: „Das Leiden unseres HErrn JEsu Christi, die Verdienste der heiligen Jungfrau Maria und aller Heiligen, und alles was Du Gutes gethan und Uebels gelitten hast, gereiche Dir zur Vergebung der Sünden, zur Vermehrung der Gnade und zur Belohnung des ewigen Lebens.“ (Ed. Pariss. p. 72.) Endlich lehren die Römisch-Katholischen 4.) daß durch die Absolution des Priesters nur die ewigen Strafen erlassen werden, daß aber damit die zeitlichen Strafen und die Pein des Fegfeuers keineswegs aufgehoben sei; daher müsse der Priester seinen Beichtkindern noch allerlei Büßungen vorschreiben, durch welche man die Abkürzung jener Martern oder die Erlösung daraus verdiene. Also lautet es nehmlich in dem mehr angezogenen Bekenntnisse: „Wenn jemand sagt, daß jedem büßenden Sünder nach empfangener Gnade der Rechtfertigung die Sündenschuld so vergeben und die Schuld (reatus) der ewigen Strafe getilgt werde, daß keine Schuld einer zeitlichen Strafe zurückbleibe, die er entweder in dieser Welt oder in der zukünftigen im Fegfeuer abzutragen hat, ehe ihm der Eingang zum Himmelreich offenstehen könne: der sei verflucht.“ (Sess. VI. De justif. Can. 30.) Von diesen Lehren ist die evangelisch-luth. Kirche weit, weit entfernt. Die Lutheraner lehren keineswegs, daß die Gewalt, Sünden zu vergeben und zu behalten, eine den Predigern eigenthümliche Gewalt sei, deren Ausübung Kraft und Gültigkeit von dem Amte, dem Beruf, der Ordination ꝛc. derselben bekomme. Wir lehren vielmehr, die Schlüsselgewalt ist ein Schatz, den Christus in den Aposteln der ganzen Kirche oder Gemeinde gegeben hat, sie ist, wie es in unserem Katechismus heißt, „eine sonderbare (eigenthümliche) Kirchengewalt, die Christus seiner Kirche (nicht den Predigern) hat gegeben.“ Die Kirche ist die Braut, mit der er sich vertraut und die nun die Schlüssel zu seinem ganzen Hause und dessen Schätzen empfangen hat; sie ist die Hausfrau oder Hausherrin; Taufe, Abendmahl, Predigtamt, Absolution ꝛc. sind ihre Güter. Daher ruft Paulus der corinthischen Kirche und Gemeinde zu: „Rühme sich niemand eines Menschen. Es ist alles euer. Es sei Paulus oder Apollo, es sei Kephas oder die Welt. — Alles ist euer.“ 1 Cor. 3, 21. 22. Als daher Christus nach Matth. 18. gezeigt hatte, wie mit einem Menschen, der gesündigt hätte, verfahren werden sollte, und wie derselbe, wenn er auch die Kirche oder Gemeinde nicht höre, von dieser für einen Heiden und Zöllner gehalten werden sollte, so setzt Christus unmittelbar hinzu: „Wahrlich, ich sage euch, was ihr auf Erden“ꝛc. Hiermit ist unwidersprechlich die große Macht, Himmel und Hölle aufzuschließen, der Kirche oder Gemeinde, also allen getauften Christen übergeben. Im neuen Testament gibt es keinen besondern zwischen Gott und Menschen vermittelnden Priesterstand mehr; der Hohepriester des A. T. war ein Vorbild Christi, die Priester und Leviten aber waren Vorbilder der ganzen Christenheit; nicht die geölten und von Menschen geweihten sogenannten Geistlichen, sondern alle wahren Christen sind nun das auserwählte Geschlecht, das königliche Priesterthum.“ 1 Pet. 2, 5. 9. Offb. 1, 6. Diesem gemäß lehrt denn die luth. Kirche, daß im Nothfall auch ein Laie, die Absolution ertheilen könne, und daß dann auch seine Absolution so gültig, „kräftig und gewiß sei, auch im Himmel, als handelte es unser lieber HErr Christus mit uns selber.“ Doch eben freilich nur im Nothfall, denn Gott hat als ein Gott der Ordnung das heilige Predigtamt eingesetzt, durch welches die allen Christen gemeinen Aemter und Güter verwaltet und ausgetheilt werden sollen. — Hieraus wird es hoffentlich jedem Leser klar sein, welche ruchlose Verleumdung es sei, wenn die Methodisten behaupten, daß Luther und die seinem Glauben nachfolgen, darum auf der Lehre von der Schlüsselgewalt so fest bestanden hätten und noch beständen, ihr Ansehen zu vergrößern, und sich als nöthige Vermittler zwischen Gott und den Laien hinzustellen, ja, wie Götter angestaunt zu werden. Nach lutherischer Lehre verwalten die Prediger das Amt der Schlüssel nicht als Herren, sondern als Diener der Kirche. Die Lutheraner lehren aber auch 2., nicht, daß der Prediger in der Beichte als Richter handle, sondern vielmehr, daß er nur Gottes Instrument, nur Haushalter und Ausspender der Gnadenschätze sei, die Christus seiner ganzen Kirche gegeben habe; daß es also nicht auf die richterliche Entscheidung des Predigers ankomme, ob jemand Vergebung der Sünden habe, sondern auf den Glauben derer, die die trostreiche Absolution begehren. Wir lehren ferner 3., keineswegs, daß sich die Absolution auf die Vollkommenheit unserer Reue, unserer Beichte und unserer Bußwerke gründe, sondern daß sie aus lauter Gnade und ohne alle Absicht auf Würdigkeit gegeben werde, kraft des vollkommenen Verdienstes JEsu Christi. Wir lehren endlich 4., keineswegs, daß ein Prediger, wenn er einen Sünder absolvirt hat, ihm noch etwas auferlegen könne, wodurch er die noch übrig gebliebenen zeitlichen Strafen oder die Pein eines zu erwartenden Fegfeuers abbüßen müßte, wir lehren vielmehr, daß die Absolution, wenn sie geglaubt wird, nicht nur alle Schuld, sondern daher nothwendig auch alle Strafen für Zeit und Ewigkeit hinwegnehme, und daß das Kreuz, welches selbst begnadigte Sünder doch noch immer tragen müssen, nicht mehr eine Strafe, sondern eine väterliche Züchtigung sei, wodurch der Begnadigte vor dem Abfall gewarnt und sein Glauben und seine Liebe geprüft und geübt werden soll. Wer sieht hieraus nicht, daß die lutherische und die papistische Beichte und Absolution etwas in allen Puncten gänzlich Verschiedenes ist, daß es daher entweder in einer entsetzlichen Unwissenheit oder in Bosheit seinen Grund hat, wenn man die Verwaltung des Amtes der Schlüssel in der luth. Kirche ein papistisches Ueberbleibsel nennt? — Wir kommen nun zu einem Einwurf gegen die Lehre unserer Kirche von der Absolution, der zwar nicht von den Methodisten, aber jetzt nicht selten gerade von denen gemacht wird, die noch von Herzen glauben, daß die Bibel Gottes Wort sei, wir meinen den Einwurf, daß wohl die Apostel die Sünden hätten vergeben können, daß man aber darum einem gewöhnlichen Diener der Kirche jetzt die Macht nicht beilegen dürfe. Die Grundlosigkeit dieses Einwurfs haben wir vor zwei Jahren in einer Predigt des Sonntags Quasimodogeniti zu zeigen gesucht. Wir hoffen von unsern Lesern Verzeihung, wenn wir, um uns Zeit zu ersparen, die betreffende Stelle aus jener Predigt hieher setzen. Hier ist sie: „Daß Christus den heil. Aposteln die Macht gegeben habe, Sünden zu vergeben und zu behalten, darüber kann bei keinem, der an die Bibel glaubt, der mindeste Zweifel obwalten; mit klaren Worten ist es sowohl in unserm heutigen Evangelio (Joh. 20, 19—31.) als in andern Stellen der Evangelien ausgesprochen. Es kann allein eine Frage darüber aufgeworfen werden, ob diese Macht noch jetzt statt finde, oder mit dem Tode der Apostel erloschen sei. Es ist aber freilich nicht genug, daß man es mit einem bloßen Machtspruch ohne allen Beweis behauptet, jene Gewalt sei allein ein apostolisches Vorrecht gewesen. Ein Christ, dem die Wahrheit kein Scherz ist, sondern am Herzen liegt, verlangt dafür unumstößliche Gründe und wird im Gegentheil fragen: Warum sollte gerade die Gewalt, Sünden zu vergeben und zu behalten, allein die Apostel angehen? Christus hat ja auch nur zu den Aposteln gesagt: „Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium aller Creatur, und taufet sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes.“ Christus hat ferner auch nur zu den Aposteln gesagt bei Stiftung des heil. Abendmahls: „Solches thut zu meinem Gedächtniß.“ Aus was für einer Macht wird denn noch jetzt das Evangelium gepredigt, die Taufe verwaltet, das heil. Abendmahl gefeiert? Geschieht es