# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S144 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 144 Des Jakobus Lehre vom rechtfertigenden Glauben. Einer Rechtfertigung durch die Werke mit der vollsten Anerkennung der Rechtfertigung durch den Glauben und ohne beide mit einander zu vermengen, ein Ergebniß unserer Auslegung, welches nun wiederum durch den Inhalt der vorausgehenden Verse 22 und 23 bestätigt wird. Da der 24. Vers angiebt, was wir in der Erörterung der Verse 22 und 23 sehen sollen, so muß er natürlich dieselbe Lehre enthalten, die dort ausgesprochen ist. Wir sehen aber in ihnen 1. Abrahams Werke als Zeichen und Beweise seines Glaubens, als Grund der rechtfertigenden Erklärung, daß mit Recht von ihm gesagt sei: Abraham glaubte und sein Glaube wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet. Und wiederum sehen wir 2. Abrahams Glauben als welcher ihm zur Gerechtigkeit gerechnet wurde. In V. 22 und 23 also deutet Jakobus bereits eine zwiefache Rechtfertigung an, einmal die aus dem Glauben und dann als Folge derselben die Rechtfertigung aus den Werken. Nimmermehr könnte derselbe Jakobus uns darnach auffordern, mit ihm in jener zwiefachen Rechtfertigung eine einige, nemlich eine Rechtfertigung zu sehen, deren Bedingung nicht bloß der Glaube, sondern Glaube und Werke zusammen sein sollten. Eben so wenig läßt sich erwarten, daß er die Werke, die er eben vorhin als Folge der Rechtfertigung durch den Glauben angesehen hat, jetzt mit einem Male für eine Bedingung derselben halten sollte. Was Jakobus Rechtfertigung durch die Werke nennt, ist der Vorgang im Leben des Gläubigen, da ihm auf Grund oder zufolge seiner Werke die Anerkennung gezollt wird, er habe den rechtfertigenden Glauben; insofern aber als die Werke deßhalb, weil sie Grund des rechtfertigenden Urtheils sind, auch in einer Art bildlicher Rede für das gesetzt werden mögen, welches das Urtheil spricht oder erklärt, können wir des Jakobus Rechtfertigung durch die Werke auch beschreiben als die Beweisung, Bezeugung oder Bewährung des rechtfertigenden Glaubens in guten Werken. Ihr Verhältniß zu der Rechtfertigung durch den Glauben ergiebt sich aus der Betrachtung des Unterschieds und des Zusammenhangs beider. 1. Ihr Unterschied steht a. in dem, was durch das Urtheil der Rechtfertigung uns zugesprochen wird. Die Rechtfertigung durch den Glauben ist die Erklärung, daß wir die Gerechtigkeit Christi, die vor Gott gilt, wirklich besitzen, weil wir sie durch den Glauben angenommen haben; was dagegen Jakobus Rechtfertigung durch die Werke nennt, ist die Erklärung, daß wir den Glauben, der da rechtfertigt, wirklich besitzen, weil wir ihn in unseren Werken beweisen. Mit jener also haben wir Gerechtigkeit, Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit, die Rechtfertigung durch die Werke dagegen tritt überall ein, wo Gerechtigkeit, Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit bereits vorhanden ist und zeugt davon.