# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S143 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Des Jakobus Lehre vom rechtfertigenden Glauben. 143 Verbindung aussprechen; daß er es thut, sahen wir bei der Betrachtung der Worte „und nicht durch den Glauben allein“ außerhalb ihres Zusammenhanges, daß er es thun mußte und sich an dieser Stelle nicht anders über den Glauben äußern konnte, geht hervor aus der Betrachtung jener Worte in ihrem Zusammenhange. Die sprachliche Form endlich, in welcher er lehrt, daß es eine Rechtfertigung durch die Werke giebt unbeschadet der durch den Glauben, ist a. unverfänglich, was die Worte „und nicht durch den Glauben allein“ betrifft. In der Form des Wortes „allein“ zeigt es sich auf das bestimmteste, daß es nicht bloß zu „Glauben“ gehört, wenn es auch als vorzüglich auf dies Wort einwirkend hinter dasselbe gestellt ist; man dürfte nicht übersetzen: nicht durch den bloßen Glauben (non ex fide sola scil. hominem justificari), sondern eben nur: nicht durch den Glauben allein, hinweisend auf ein hier in Gedanken zu ergänzendes „sondern auch“ (non ex fide solum sed etiam ex operibus). Dazu aber kommt b. daß der sprachliche Bau des ganzen Verses 24 uns nicht erlaubt, in ihm eine Rechtfertigung durch Glauben und Werke zusammen zu erkennen. So scharf und abgeschlossen spricht da Jakobus im ersten Satztheile die Behauptung einer Rechtfertigung durch die Werke aus, so fern hält er davon allen und jeden Gedanken an den Glauben überhaupt, daß wir im Lesen bei dem: „so sehet ihr nun, daß der Mensch durch die Werke gerechtfertigt wird“ verwundert anhalten und fragen möchten, ob er denn überall keine Rechtfertigung durch den Glauben annehme. In einem so durchaus vollständigen Satze wie jener ist, drückt man keinen so unvollständigen Gedanken aus wie der sein würde, der nur so viel von einer Rechtfertigung aus Glauben und Werken vorbrächte als eben die Werke angeht. Der zweite Satztheil alsdann wird mit dem bloß beiordnenden „und,“ welches gleichartige Worte oder Sätze verbindet, angefügt und erhält dadurch schon von vorne herein das Gepräge, daß sein Gedanke selbst wie der des ersten ein vollständiger und abgeschlossener ist. Er kann keine solche Vervollständigung des ersten enthalten, wie die Hinzufügung des Glaubens bei einer Rechtfertigung aus Glauben und Werken zusammen anzeigen würde; er kann nur den ersten übrigens schon abgeschlossenen Satz dahin vervollständigen, daß die Stellung desselben zu einem anderen abgeschlossenen Gedanken oder sein Einfluß auf einen solchen hervortritt. Denken wir die Rechtfertigung durch die Werke, wie Jakobus uns im ersten Theile von V. 24 anleitet, so wird dieser Gedanke nicht dadurch vollständig, daß zu ihm ergänzt wird, was mit ihm zusammen eine Rechtfertigung durch Glauben und Werke ausmachen möchte, sondern dadurch, daß seine Stellung zu der Rechtfertigung durch den Glauben, oder sein Einfluß auf die Stellung der letzteren nachgewiesen wird; dies aber thut das „nicht durch den Glauben allein,“ indem es anzeigt, daß die Rechtfertigung durch den Glauben weder die einzige ist noch die durch die Werke ausschließt. Jakobus redet in V. 24 von