# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S142 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 142 Des Jakobus Lehre vom rechtfertigenden Glauben. sondern den Satz, daß der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt wird, und ist nur deßhalb hinter das Wort „Glauben“ gestellt, weil dieses allerdings unter allen am meisten von jener Beschränkung getroffen wird. Die Rechtfertigung durch den Glauben ist nicht die alleinige oder einzige, das ist der Sinn des „und nicht durch den Glauben allein.“ Damit wird a. anerkannt, daß der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt wird, und b. durchaus nicht behauptet, daß zur Erlangung der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, der alleinige oder bloße Glaube an die Gerechtigkeit Christi ungenügend sei. Denn von dem was zur Erlangung jener Gerechtigkeit erforderlich ist, wird überall nicht gesprochen, sondern nur davon, daß die Rechtfertigung durch den Glauben nicht die einzige ist. Es bedarf kaum noch der Bemerkung, daß die Furcht, Jakobus stoße Röm. 3, 28 um mit dem „und nicht durch den Glauben allein,“ ungegründet ist. Man stelle nur einmal zusammen Röm. 3, 28, „daß der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt wird ohne Werke des Gesetzes“ und die besprochenen Worte: „daß der Mensch nicht durch den Glauben allein gerechtfertigt wird, (sondern auch durch die „Werke“); schon so zeigt es sich, daß Letzteres nicht Ersterem widerspricht. Da müssen wir das „und nicht durch den Glauben allein“ nun noch B. in seinem Zusammenhange mit der ersten Behauptung von V. 24: „daß der Mensch durch die Werke gerechtfertigt wird“ betrachten. In diesen letzteren Worten wird uns, wie wir vorhin bereits erkannt haben, eine Rechtfertigung vorgehalten, bei welcher das Urtheil sich gründet auf die Werke und den Urheber derselben für einen Besitzer der Glaubensgerechtigkeit, also für gerechtfertigt durch den Glauben erklärt. Es ist das eine andere Rechtfertigung als die durch den Glauben; denn bei der letzteren gründet sich das Urtheil auf den Glauben und erklärt den Gläubigen für einen Besitzer der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, oder rechtfertigt ihn auf Grund des Glaubens, zwischen der Glaubensgerechtigkeit aber und der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, ist der Unterschied, daß die erste durch die gläubige Aufnahme der anderen und durch das darauf sich gründende rechtfertigende Urtheil entsteht, also Folge der Zurechnung der anderen ist. Nachdem nun Jakobus aus dem Exempel des Abraham den Schluß auf die eben beschriebene Rechtfertigung durch die Werke herbeigeführt und in aller Schärfe und Bestimmtheit ausgesprochen hat, muß er natürlich angeben, was aus diesem Schlusse für die Rechtfertigung durch den Glauben folgt. Der Zweck seiner Rede von der Rechtfertigung durch die Werke war ja nicht der, diese letztern zu beschreiben, sondern ging darauf hinaus, den faulen Christen das Vertrauen auf ihre Art vom Glauben zu nehmen. Was aber folgt aus dem Dasein der Rechtfertigung durch die Werke für die durch den Glauben? Etwa dies, daß der alleinige oder bloße Glaube nicht ausreichte zur Erlangung der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt? Unmöglich. Die nächste Folge ist die, daß die Rechtfertigung durch den Glauben nicht die einzige ist. Nur dies konnte Jakobus in dieser