# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1855_S141 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Des Jakobus Lehre vom rechtfertigenden Glauben. 141 1. einmal klar über das, was gefürchtet wird. In Röm. 3, 28 spricht Paulus die christliche Lehre aus, daß der Mensch durch den Glauben gerechtfertigt werde ohne Werke des Gesetzes. Dies rechtfertigende Urtheil gründet sich auf den Glauben, nicht etwa weil derselbe für sich eine gerechte Handlung wäre, sondern nur insofern als er die im Evangelium angebotene Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, das ist die Gerechtigkeit Christi ergreift und dem Gläubigen zueignet, es rechnet ihm diese Gerechtigkeit Christi, die Früchte seines Gehorsams, Vergebung der Sünden ꝛc. zu, weil er sie annimmt. Mehr als der gläubigen Aufnahme derselben bedarf der Mensch nicht, damit ihm die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, zugesprochen werde; er soll namentlich nicht meinen, daß er, um sie zu erlangen, neben dem Glauben auch eigne Werke des Gehorsams gegen das Gesetz vor Gott bringen und sich dadurch gleichsam würdig machen müßte. Es würde daher der Spruch Röm. 3, 28 umgestoßen a. durch die Behauptung, daß der Mensch überall nicht durch den Glauben gerechtfertigt werde; b. durch die Lehre, daß zur Erlangung der Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, der alleinige oder bloße Glaube an die Gerechtigkeit Christi nicht ausreiche, vielmehr zu ihm noch die eignen Werke der Gläubigen hinzukommen müßten. Irrlehre wie in den angeführten zwei Punkten dargestellt ist, glaubt man in dem „und nicht durch den Glauben allein“ erkennen zu müssen. Stellen wir uns daher 2. klar vor die Augen, was Jakobus in den betreffenden Worten ausspricht, indem wir sie A. für sich allein betrachten. Sie heißen mit allen nöthigen Ergänzungen aus dem Vorigen so „und daß der Mensch nicht durch den Glauben allein gerechtfertigt wird.“ Unter diesen Worten ist uns sicherlich das auffallendste jenes „allein“; wir sind besonders auch durch die Stellung desselben versucht, es bloß auf das unmittelbar vorhergehende „Glauben“ zu beziehen und deßhalb in dem vorliegenden Satztheile die falsche Lehre zu vermuthen, daß der Mensch nicht durch den alleinigen oder bloßen Glauben und also nicht ohne Werke des Gesetzes gerechtfertigt werde. Das „allein“ indeß gehört zunächst mit dem vorhergehenden Wörtlein „nicht“ zusammen, mit demselben das erste Glied jener Ausdrucksform bildend, welche durch ein folgendes „sondern auch“ vollständig wird. Nun folgt zwar in unserer Stelle kein Satz mit „sondern auch,“ jedoch ist dieser vorhanden in dem früheren „daß der Mensch durch die Werke gerechtfertigt wird,“ ist in ihm nur vorangestellt, weil er das nächste Ergebniß der früheren Erörterung war und darf von uns hinter dem „und nicht durch den Glauben allein“ ergänzt werden. Führen wir diese Ergänzung aus, so erhalten wir den vollständigen Ausspruch, der offenbar in V. 24 enthalten ist: daß der Mensch nicht durch den Glauben allein, sondern auch durch die Werke gerechtfertigt werde. Das „allein“ also mit dem „nicht“ zusammen, zu welchem es gehört, beschränkt nicht blos das Wort „Glauben,“