# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 06 13_S81 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Lutheraner. „Gottes Wort und Luthers Lehr' vergehet nun und nimmermehr.“ Herausgegeben von C. F. W. Walther. Jahrgang 2. St. Louis, Mo., den 13. Juni 1846. No. 21. Bedingungen: Der Lutheraner erscheint alle zwei Wochen einmal für den Subscriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterschreiber, welche davon die Hälfte vorauszubezahlen und das Postgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft. (Eingesandt von Pastor Th. Brohm.) Kann ein lutherischer Christ mit gutem Gewissen an solchen Sacramentshandlungen Theil nehmen, die nach Vorschrift der neuesten „Kirchenagende für die evangelisch-lutherischen Gemeinden in Pennsylvanien, New-York, Ohio ꝛc.“ 1842 geschehen? (Fortsetzung.) Wenn ich als Antwort auf die in No. 16 dieses Blattes aufgeworfene Frage nun auch eine kurze Beleuchtung der Abendmahlsformulare folgen lasse, die die bewußte Agende vorschreibt, so bitte ich, man wolle mirs nicht als eine voreilige Anmaßung oder als eine dünkelhafte Tadelsucht auslegen. In einer öffentlichen Kirchensache, die dazu nicht unbedeutende Nebendinge betrifft, sondern die hochwürdigen Sacramente unsers HErrn Christi, den allertheuersten Schatz, den der HErr seiner Kirche anvertrauet hat, ist, wie ich meine, jeder befugt zu reden und des Schadens Josephs sich anzunehmen. Würde ein anderer es übernommen haben zu reden, so wollte ich gern geschwiegen haben. Es ist zwar diese Agende schon einige Male in diesem Blatte tadelnd erwähnt worden, doch hat es bisher noch an einem tiefern Eingehen in ihren Inhalt gefehlt, aus dem der Leser eine genaue Einsicht in das Wesen derselben entnehmen könnte, drum ist eine nähere, wenn auch nur kurze Beleuchtung, meines Erachtens, nichts überflüssiges. Daß es kein vergebliches Zanken um Worte, keine Mückenseigerei ist, sondern, daß es sich um einen Schatz handelt, der größer ist als die ganze Welt, das wird aus der Beleuchtung selbst zur Gnüge hervorgehen. Mit Recht hat die rechtgläubige Kirche stets die h. Sacramente mit tiefster Ehrfurcht und heiligstem Ernst gehandelt, und hat allen Vorwitz, Aenderungslust und Zweideutigkeit hierbei aufs entschiedenste verdammt. Und wie sollte sie anders handeln können? Sind ja die h. Sacramente die heiligsten Heiligthümer, darein selbst die Engel zu schauen gelüstet, und die einzigen Mittel, durch welche nächst dem h. Evangelium der große Gott mit uns Sündern handelt und seine Gnade austheilt. Sollte es nicht die heiligste Pflicht sein eines jeden Christenmenschen, darüber zu wachen und zu kämpfen, daß ihm diese Gnadenmittel nicht geschmälert oder gar entrissen werden? Verlieren wir sie, so ist uns der Hingang zu dem Gnadenreiche Christi selbst verschlossen. Die lutherische Kirche hat sehr Ursache, die Barmherzigkeit Gottes zu preisen, daß er ihr nebst dem reinen Wort auch den rechten heilsamen Gebrauch der Sacramente anvertrauet hat; um so schwerer ist die Verantwortung ihrer Kinder, wenn sie dieses anvertraute Gut undankbar geringschätzen, wenn sie es sogar verfälschen. Nicht ohne tiefste Wehmuth kann man es sehen, was die erwähnte Agende mit den h. Sacramenten vorgenommen hat. Welche Verfälschungen sie mit der h. Taufe vorgenommen, haben wir bereits gesehen, nicht minder gering sind die, die sie sich mit dem heil. Abendmahl erlaubt hat. Wir wollen jetzt alles andere bei Seite setzen, so viel auch noch zu sagen wäre, und nur bei dem stehen bleiben, was zum eigentlichen Wesen des h. Abendmahls gehöret. — Hier begegnet uns zunächst die bedenkliche, ihrem Ursprung und ihrer Tendenz nach höchst verdächtige Ausspendungsformel mit den Worten: Christus spricht: nehmet hin ꝛc. So geringfügig und unschuldig einem Ungeübten diese Worte vorkommen mögen, so anstößig müssen sie demjenigen sein, der weiß, daß sie in die Abendmahlshandlung eingeführt worden sind, als ein bequemes Vehikel der falschen Union und ein Schibboleth derjenigen geworden, die es für gleichgültig halten, ob man die wahre wesentliche Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahle glaube oder nicht. Es ist schon früher in diesem Blatte richtig nachgewiesen worden, wie jene Formel im besten Falle unangemessen, ihrer Tendenz halber höchst verdächtig ist. Da es jene Formel: Christus spricht: nehmet hin ꝛc. ungewiß läßt, wie sich ein Communicant die Worte der Einsetzung Christi auslegen soll, so muß man um so genauer in den beim Abendmahl gebrauchten Anreden und Gebeten nachforschen, was die Agende in ihnen für ein Bekenntniß niedergelegt hat. Gäbe die Agende anderweit ein klares, nicht mißzuverstehendes Bekenntniß der reinen lutherischen Abendmahlslehre, so möchte immerhin jene Formel als unzweckmäßig getadelt und zurückgewiesen werden, doch wäre sie dann weit milder zu beurtheilen, als es unter obwaltenden Umständen geschehen kann. Wenn wir uns aber in der ganzen Agende nach einem klaren, unzweideutigen Bekenntniß der reinen Lehre vom Abendmahl des HErrn vergebens umsehen, vielmehr theils zweideutige, theils offenbar der lutherischen Kirche widersprechende Bekenntnisse antreffen, so muß sich nothwendig unser Urtheil über jene Worte: Christus spricht ꝛc. bis zu einer unbedingten Verwerfung steigern. Es finden sich in der Agende drei verschiedene Formulare vor. Das erste scheint sich allerdings dem lutherischen Bekenntniß vom h. Abendmahl entsprechend zu erklären, indem es dort heißt: „Er schenket uns unter dem gesegneten Brode seinen Leib, der für uns gekreuzigt, und unter dem gesegneten Kelche sein Blut, das für die Sünden der Welt vergossen wurde.“ Wenn es die Agende bei dieser Erklärung bewenden ließe, so würden wir ohne Argwohn glauben, sie bekenne sich aufrichtig zur wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl. Aber was sollen wir denken, wenn wir im zweiten Formular lesen, wie jenem Bekenntniß offenbar widersprochen wird? Da heißt es nämlich: „Da wir sinnliche Geschöpfe sind, so hat er zwei äußerliche, in die Sinne fallende Elemente, nämlich Brod und Wein bestimmt, gleichsam als Pfänder, um uns dadurch zu versichern, daß wir mit, bei und unter denselben seines Leibes und Blutes, das heißt, seiner ganzen Versöhnungsgnade theilhaftig werden sollen. So gewiß also der bußfertige Communicant das gesegnete Brod und den gesegneten Kelch empfängt, so gewiß wird er auch von seinem Heilande auf eine uns unsichtbare Weise Antheil an seinem Leib und Blut empfangen.“ Hier redet die Agende so deutlich, daß sie nicht mißverstanden werden kann. Unter dem Leib und Blut Christi versteht sie nicht seinen wahren Leib und Blut, sondern nur „seine ganze Versöhnungsgnade,“ unter dem Essen und Trinken seines Leibes und Blutes nichts anderes als ein Theilhaftigwerden seiner Versöhnungsgnade, also nichts anderes als was man sonst den geistlichen Genuß nennt; daraus folgt auch, daß nur der bußfertige Communicant den Leib und Blut Christi d. i. seine ganze Versöhnungsgnade empfängt, der Unbußfertige nichts als Brod und Wein. Hiermit hat die Agende die reine lutherische Lehre von der wesentlichen Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl förmlich aufgegeben und ist förmlich auf die Seite der reformirten Kirche getreten. Das dritte Formular, so wie das bei Krankencommunionen, bewegt sich