# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 05 30_S78 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) sein Leib und Blut enthalten sei, oder nicht? Es verschlägt uns nichts, ob Christus in dieser Einsetzung einfache, klare, helle Worte geredet (wie allerdings schon bloße Menschen pflegen ihren letzten Willen auszusprechen) oder sich nach Art der heidnischen Orakel zweideutig und mißverständlich ausgedrückt habe, so daß es ein jeder verstehen könne, wie er Lust habe. Zudem ist die Lehre vom heil. Abendmahl, so wie die von der heil. Taufe eine Nebenlehre, wie die evangelische Kirche in Deutschland auch meint. Wer sagt das aber, wo steht es geschrieben und worin ist der Beweis, daß dem also sei? Oder ist etwa das bloße Behaupten und Vorgeben der sogenannten Evangelischen und Unirten in Deutschland, die, alles Bekenntnisses ermangelnd, gar keine Kirche, sondern eine neue Secte sind, der genügende Beweis? Sind die heil. Sacramente solche Ordnungen, Bräuche und Weisen, wie die kirchlichen Ceremonieen, die verschiedenen Stände u. s. f., die keinen bestimmten Befehl und keine besondere Gnadenverheißung des HErrn haben, und die allerdings dem rechten geziemenden Gebrauche der christlichen Freiheit anheimfallen? Hat nicht vielmehr der HErr Christus kurz vor seinem Leiden das heil. Abendmahl und kurz vor seiner Himmelfahrt die heil. Taufe als wesentliche und wirksame Gnadenmittel und bleibende Ordnungen feierlich eingesetzt und seiner Kirche sie zu treuer Verwaltung befohlen? Ist es möglich, daß diese seine heiligen und allmächtigen Stiftungsworte einen zwiefachen, ja entgegengesetzten und trotzdem gleichrichtigen Sinn haben können? Und sind diese Worte des Sohnes Gottes minder wichtig als andere, die Er geredet, wie jener gotteslästerliche Leichtsinn der sogenannten Neu-Lutherischen und Unirten, die da zu behaupten sich erfrechen, die Lehre von den heil. Sacramenten sei eine Nebenlehre, nothwendig zurückschließen läßt? Ist es nicht vielmehr also, daß gerade diese heiligen und feierlichen Stiftungsworte, die dem Gnadenbriefe des heil. Evangeliums das Gnadensiegel anheften, die Seinen um so mehr zum gläubigen kindlichen Gehorsam verpflichten, ohne alles klügelnde und vernünftelnde Zweifeln? Ja werden nicht gerade diese Worte, die alle After- und Neu-Lutheraner oder Unionisten für so gleichgültig und mehrdeutig ansehen, sie um so mehr richten in ihrer Sterbestunde und am jüngsten Tage, wenn sie nicht noch bei Zeiten Buße thun, dem kräftigen Irrthum und dem falschen trügerischen Unionsgeiste dieser Zeit, in welchen der Satan sich abermals verstellet in einen Engel des Lichts, von Herzen absagen und zur rechtgläubigen, dermalen evangelisch-lutherisch genannten Kirche wieder zurückkehren? Dazu wolle ihnen Gott Gnade verleihen. Amen. Wollen sie aber, was Gott verhüte, in ihrem gottlosen Leichtsinn und ihrer schändlichen Gleichgültigkeit gegen die in allen Artikeln reine Heilslehre muthwillig verharren, so sollen sie wissen, daß wir ihnen den Ehrennamen: lutherisch d. i. rechtgläubig nicht lassen, sondern sie Unionisten oder nach dem Namen ihrer Häuptlinge und Stimmführer benennen wollen. Den Beinamen neulutherisch, den sie auch bisher sich noch schämen, sich endlich selber beizulegen, wollen wir ihnen aber um deßwillen nicht geben, weil wir sonst darin stillschweigend zugestehen würden, daß, sei es auch in einem Artikel, der rechte Glaube und das ursprüngliche Bekenntniß der luth. Kirche veraltet und abgethan sei, und diese falschen Brüder, die doch bisher nichts als zu verneinen und zu leugnen verstanden, gleichsam Neues auf dem Gebiete der Heilswahrheit entdeckt hätten. Summa, alt- und neulutherisch, dem Wesen und der Wahrheit nach, wie wir oben gesehen, gibt es nicht, sondern nur lutherisch d. i. rechtgläubig und unlutherisch d. i. irrgläubig, sei es nun so oder anders, in vielen oder wenigen Stücken der heilsamen Lehre des göttlichen Wortes. Sollen wir aber dennoch die gegensätzliche Bezeichnung von alt- und neulutherisch, die jetzt gäng und gäbe ist, richtig deuten, so sagen wir also: Altlutheraner sind solche, die bei demselbigen einigen Glauben der rechtgläubigen, dermalen lutherisch genannten, heil. christlichen Kirche verharren und an jedem einzelnen Artikel der Heilslehre aus und nach Gottes Worte treulich festhalten; Neulutheraner dagegen sind solche, die bei diesem Glauben der Kirche nicht verharren, diesen und jenen Artikel wider Gottes Wort abthun oder als veraltet und gleichgültig ansehen und dem neuen „kräftigen Irrthum" der falschen Union unserer Tage sich zuwenden. — Wunderlich ist aber zu lesen, wie diese unwissenden oder unlauteren Menschen mit Luthers Person umgehen; denn während sie sein d. i. der Kirche Bekenntniß in der Lehre von den heil. Sacramenten muthwillig in den Koth treten, schmieren sie sich und andern das Maul, daß sie seiner Person diese und jene äußerliche Reverenz beweisen, nachher aber sagen: Ja, lebte Luther zu unserer Zeit, so würde er in manchen Stücken auch anders und vielleicht wie wir vom heil. Abendmahle halten, die wir „mehr in der heil. Schrift als seinen Schriften" forschen. Fragt man sie aber nach den neuen Ergebnissen dieser ihrer Schriftforschung, die sie nöthige, die lutherische d. i. die kirchliche Lehre von diesem Artikel zu verlassen, so ist nichts vorhanden und sie wissen sich dann keinen andern Rath, als diesen und jenen zerbrochenen rostigen Schild aus der reformirten Rüstkammer zu borgen, den Luther bereits vor 300 Jahren mit dem Schwerte des Geistes, d. i. mit dem Worte Gottes zerschlagen hatte. Wie fern aber Luther von irgendwelcher Aenderung seines Glaubens und Bekenntnisses war, und wie sehr er solch loses und leichtfertiges Gewäsch künftiger Schwätzer vorausgesehen hatte, das bezeugt er in seiner feierlichen Schlußerklärung nach seinem Bekenntniß vom Abendmahle vom Jahr 1528, worauf er dann sein festes und unveränderliches kurz gefaßtes Glaubensbekenntniß folgen läßt. (S. Lutheraner 2. Jahrgang, 11. Nr.) Wie unsere deutschen Lutheraner sich fangen lassen; oder die Füchse im Weinberge des HErrn. Der Herr Pfarrer C. Weyl hat in seiner lutherischen (?) Hirtenstimme, No. 7. die Gesetze und Nebengesetze seiner Gemeinde in Baltimore, die auch lutherisch heißt, drucken lassen, und somit der Oeffentlichkeit, also auch der öffentlichen Beurtheilung übergeben. Sie liefern nun freilich einen traurigen, wenngleich vollwichtigen Beweis von der Unverschämtheit dieser Füchse im Weinberge des HErrn, und von der Versunkenheit der lutherischen Gemeinden in Unwissenheit und Gleichgültigkeit hinsichtlich des Glaubens der Kirche, für dessen treue Bewahrung sie doch dem HErrn einst eine so schwere Rechenschaft geben müssen. Auf welche elende Weise lassen sich doch meistens unsere unglücklichen lutherischen Gemeinden in diesem Lande, nicht allein von den Secten, sondern von ihren eignen Predigern betrügen und hinters Licht führen! Aber so muß es ja kommen, daß diejenigen, die Gottes Wahrheit nicht wollen gehorsam sein, nach dem Gesetz einer gerechten Vergeltung, von allerlei Wind der Lehre sich hin und her müssen bewegen lassen, und diejenigen, die mit dem elenden Geschrei: „Wir sind in einem freien Lande," sich der Stimme der Kirche in Lehre und Zucht widersetzen, in elende Menschenknechtschaft versinken. Während die wahren lutherischen Prediger, die um die Gemeinden vor dem schweren Joch zu sichern, welches die Pfarrer ihnen nur zu gern heutiger Zeit auf den Hals legen, sie auf die Bekenntnißschriften und auf die alt evangelische Zucht der Kirche zu gründen suchen, meistens den größten Widerstand finden, oder doch mit dem betrübendsten Mißtrauen behandelt werden, stellen die auf ihre eigne Weisheit eingebildeten Gegner frank und frei ihre Netze auf, und es gelingt ihnen nur zu leicht, die Gemeinden blindlings hineinzuziehen, daß man nicht weiß, worüber man sich zuerst und am meisten wundern soll, über die Frechheit der Prediger, oder die Stumpfheit und Blindheit der Gemeinden, die sich auf eine so elende Weise übertölpeln lassen. Doch zur Sache und zum Beweis. In dem zweiten Artikel der Constitution „der Evangelisch-lutherischen Dreieinigkeitskirche in Baltimore," wobei Hr. Weyl als Pfarrer angestellt ist, heißt es nun zwar: „daß der Prediger bei seiner Einsetzung feierlich und öffentlich versprechen muß, daß er die Fundamental- und andere (?) Artikel der christlichen Lehre treulich und gewissenhaft vortragen will, wie sie in der Augsburgischen Confession gelehrt werden;" indessen wird diese Bestimmung im Folgenden gleich wieder so gut wie aufgehoben, denn da heißt es: „Sollte der Prediger heterodox werden, d. h. die Dreieinigkeit des göttlichen Wesens, oder die Gottheit JEsu Christi leugnen, oder die Versöhnung durch das theure Blut Christi verwerfen, so soll er aufhören, der Prediger in dieser Kirche zu sein, sobald eine Untersuchung deswegen von