# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1855_S96 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 96 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Einsegnung zur Ehe. 1. „Kann ein Prediger diejenigen kirchlich einsegnen, welche sich auf eine unerlaubte Weise ehelich verbunden haben?“ Auf diese Frage antwortet der alte geistvolle Straßburger Theolog J. Conrad Dannhauer in seinem Liber conscientiae apertus sive theologia conscientiaria Folgendes: „Ja, wenn sie sich auf so unerlaubte Weise verbunden haben, daß das Eheversprechen doch ein gültiges ist, wenn die Schuld das Wesen der Sache nicht aufhebt (si culpa adhaereat substantiae ut accidens). Denn wenn wir die Kinder des Taufsegens würdigen, die mit dem Sündenschmutz befleckt sind, da wir nicht die Sünde, sondern den Menschen weihen; wenn wir über jede andere Ehe und selbst über die Kinderzeugung den Segen sprechen, obgleich dieselbe von der Sündenseuche verunreinigt ist: warum sollte es nicht auch erlaubt sein, den Segen einem Stand oder Personen z. B. von ungleicher Religion und anderen in einem ähnlichen Falle zu ertheilen? Ueberaus hart urtheilt hier (der Jesuit) Nicolaus Serarius in seinen Miscellanem von der Ehe der Catholischen mit Ketzern, wenn er Folgendes schreibt: „Wenn ein catholischer Pfarrer Eheleute copulirt, welche entweder beide ketzerischen Glaubens sind oder von denen es nur eins von beiden ist, so sündigt er schwerlich, wenn ihn nicht eine höhere Ursache zuweilen entschuldigt.“ (Tom. I. p. 821.) 2. In ähnlichem Falle hat die Leipziger theol. Fakultät vom Jahre 1620 gleicher Weise entschieden. Sie schreibt: „Auf die Frage, ob eine lutherische Person sich mit einer halsstarrigen calvinischen Person, die sich nicht weisen lassen will, in Ehestand begeben, von den Predigern getraut und eingesegnet werden könne? — erachten wir zu antworten sein, daß zwar keineswegs zu rathen, daß eine luth. Person solchergestalt sich in den Ehestand einlasse, sintemal die matrimonia mit Personen, so falscher Lehre und Religion zugethan, nie wohl zu gerathen pflegen, sondern viel Unheils mit sich bringen, wie die Exempel in Gotteswort und sonderlich in Befreundung des Hauses Josaphat mit dem Hause Ahab 2 Chron. 18 — 22. und in täglicher Erfahrung vor Augen. Jedoch aber so eine solche Ehe wäre getroffen worden zwischen einer luth. und halsstarrigen calvin. Person, würde ihnen ein Prediger die Copulation und Benediction (weil solches mit der Religion eigentlich nichts zu thun hat und die irrende Person vielleicht noch mit der Zeit möchte gewonnen werden 1 Cor. 7, 16.) nicht versagen können.“ (Siehe: Thesaurus consiliorum von G. Dedekennus. Th. 3. S. 242.)