# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1855_S90 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 90 Das modificirte Bekenntniß zu den Symbolen. Viele, Niedrige oder (wie in Preußen) Hohe und Höchste, zur Zeit sich bekennen, ändert hierin gar nichts; sind es Viele und Hohe, so zeigt das nur, welch ein kräftiger und gefährlicher Irrthum so aufgetaucht sei. — Es wird nun kaum nöthig sein, noch Einzelnes der trefflich geschriebenen Schrift in diesem Bezug hervorzuheben (wie daß S. 20 erklärt wird, „darüber eben sei der Streit, was in jener Frage schriftmäßig und damit auch lutherisch sei“ — mit nichten; sonst würde ja auch zuvor z. B. über die Schriftmäßigkeit der lutherischen Abendmahlslehre nach Joh. 6. und Rechtfertigungslehre nach dem Briefe Jacobi zu entscheiden sein, ehe man das lutherische Abendmahls= und Rechtfertigungs=Dogma confessionell hinstellen dürfte; vielmehr nur um objectiv lutherisches oder subjectiv divergirendes Bekenntniß handelt es sich jetzt, und wer den puseyitischen Amtsbegriff behauptet, steht, nach lutherischem Bekenntnisse gemessen, wie verschieden auch quantitativ, qualitativ eben so subjectiv, als die Göttinger; — ferner S. 22 und anderwärts, daß die Amtsfrage „eine unerledigte, folglich streitige“ sei — denn unerledigt oder „problematisch“ (S. 28) oder „eine offene wissenschaftliche Streitfrage der Zeit“ (S. 43) ꝛc. ist sie blos, insofern man nicht nach lutherischem Bekenntniß entscheiden will, und „streitig, weil unerledigt“ ist überhaupt ein unstatthaftes Folglich; — daß ferner S. 50 den Göttingern das Recht bestritten wird, was im Bekenntniß fundamental und problematisch sei zu bestimmen, während die Vertheidiger des kryptokatholischen Amtsbegriffs dies Recht doch in ihrer Weise so mächtig ausbeuten; — daß S. 44 apodictisch über jenen Amtsbegriff gesagt wird: „Er hat mit diesem ganzen Handel überall nichts zu schaffen“ ꝛc.). Nur das ausdrücklich zu bemerken sei uns noch gestattet, daß mit nichten (S. 17) „aus dem Schooße der Gemeinschaft der separirten Lutheraner in Preußen die Beßer'schen Bibelstunden hervorgegangen sind;“ vielmehr sind diese bekanntlich recht eigentlich dem Schooße der evangelischen Landeskirche in Preußen entsprossen und dann erst der separirt lutherischen Gemeinschaft ein= und aufgepropft worden. Suum cuique. Verzeihen aber wolle der verehrte Vf. einem Theologen, der die Greuel des puseyitischen Amtsbegriffs nach Stephanischen und preußisch lutherischen Theorien und Praxen bis auf die Hefen gekostet hat, daß er auch trotz seiner gewiegten Autorität das Princip solcher unglaublichen Greuel nun und nimmer für lutherisch oder für problematisch, ob lutherisch oder nicht, erkennen kann, vielmehr sich freut, in diesen unumstößlich eigens erfahrnen und erlebten Greueln ein Präservativ zu haben, welches sein Auge hell und seinen Muth getrost erhält, auch und vornehmlich in diesem Stück das Licht des ev. lutherischen Bekenntnisses zu erkennen und so viel an ihm ist unverbrüchlich zu bewahren. (G.)*) *) Darf ich an dieser Stelle noch auf ein briefliches Wort hinweisen, welches in Bezug auf die puseyitische Richtung in der lutherischen Kirche so eben (unterm 20. Sept. 1854) ein ausgezeichneter lutherischer Theolog an mich richtet? „Dem tiefsten Schmerz ist meine Seele