# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1855_S89 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Das modificirte Bekenntniß zu den Symbolen. 89 (S. 14.), neutralisiren mögen durch Zugabe (S. 18 — 20) principieller Gegensätze , welche, so untief sie hier auch gezeichnet werden, doch auch so nicht die grelle Abweichung des einen, eigenen Theils vom Buchstaben und Geist der Symbole verhehlen können, am wenigsten durch den vorzeitigen Siegesruf S. 18 und die (den Ref. allzusehr ehrende) Bemerkung, „der Streit werde in Deutschland, etwa mit Ausnahme der Professoren Höfling und Guericke, mit aller Ruhe und Würde geführt?“ — Gewiß, auch trotz dieser tiefen Discrepanz im eignen Lager wird das Recht Recht bleiben und endlich siegen. Ist es aber dem müden Kämpfer zu verargen, wenn er so gern auch selbst schon des Sieges sich hätte mit freuen mögen, und ist unter obwaltenden Umständen wohl nun ein Anderes zu erwarten, als daß, wenn auch jetzt schon local das Pseudolutherthum siegen dürfte, dessen Freude und Jubel wir nimmer theilen werden, doch erst nach langen schweren Kämpfen dereinst von Kind oder Kindeskind ein rein Lutherisches Gloria! ertönen wird? — O wie schnell, wie jämmerlich ist es doch vergessen, daß „hie kein Knecht mehr ist, sondern eitel Kinder“ (Gal. 4. 7), und „wie wir dazumal so selig waren“! (Gal. 4. 15). — „So ihr euch aber unter einander beißet und fresset, so sehet zu, daß ihr nicht unter einander verzehret werdet“ (Gal. 5, 15). (G.) 2. L. A. Petri, Beleuchtung der Göttinger Denkschrift zur Wahr. der ev. Lehrfreiheit. Hannover (Hahn) 1854. 55 S. 8. Erst nachdem die Schrift des voranstehenden Artikels von uns angezeigt worden, ist uns auch die des Dr. Petri zu Gesicht gekommen, welche ganz denselben Gegenstand behandelt auf ganz dieselbe Veranlassung, und dabei alle in Betracht kommende Punkte in einer Ruhe, Umsicht und Schärfe erörtert , daß wir darauf gespannt sind, wie die Göttinger Facultät den Netzen und Schlingen sich zu entwinden versuchen wird. Leider ist nur auch hier die Amtsfrage die Achillesferse des verehrten Vf., die ihn offenbar in Widerspruch mit sich selbst versetzt und seine mächtigste Waffe zerknickt. So schön und wahr es ist, was derselbe über das nothwendige Stehen im evangelischen und evangelisch lutherischen Princip, über das innere Gebundensein an die confessionell bezeugten Heilsthatsachen und Grundwahrheiten (S. 35) ꝛc. sagt, so unwahr ist es, daß der puseyitische, kryptokatholische Amtsbegriff, zu dem er sich bekennt, das Wesen des lutherischen Princips, die confessionell bezeugten Grundwahrheiten , irgend minder berühre, als zum Beispiel der Artikel von dem wahren Leibe und Blute des Herrn im Sakramente; ja wenn letzterer, nach der Theilung der Schmalkaldischen Artikel, zu den Sätzen gehört, über welche mit den Gegnern doch noch verhandelt werden kann, so ist jener = rein und schlechthin verworfenes Papstthum im Princip, ein „straf dich Gott, Satan“ (vgl. S. 51), geradehin, streitend wider den königlichen Grundartikel von der Rechtfertigung , und die Göttinger haben nicht Unrecht, wenn sie eine sonst lutherische Gemeinschaft, die jenen Amtsbegriff festhält, nicht als lutherische „Kirche,“ sondern als lutherische „Parthei“ nur betrachten. Ob dazu Wenige oder