# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1855_S67 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Eine Erklärung Herrn Pfarrer Löhe's ꝛc. 67 Ohio u. a. St. ergangene Ermahnung.“ Der lange Brief endigt mit den Worten: „Schließlich betheuern wir den lieben Brüdern, daß wir von Herzen den Frieden suchen und hocherfreut wären, wenn wir mit unsern Gegnern über treu lutherisch gesinnte, erkenntniß- und erfahrungsreiche Männer unsrer gemeinsamen lieben Mutterkirche in Deutschland einig werden könnten, die auch, um Gottes Ehre und des Friedens vieler Seelen willen das Opfer nicht scheuten und sich willig darangäben, herüberzukommen und nach Gottes Wort und den Symbolen unsrer Kirche — welchen beiden, aber auch nur diesen allein, wir unbedingten Gehorsam versprechen — unsere Streitigkeiten an Ort und Stelle zu untersuchen und durch Gottes Gnade und Beistand zu erwünschtem Frieden beizulegen; und es soll an uns nicht liegen, die geeigneten Schritte dafür zu thun. Der gnädige und barmherzige Gott sei mit Ihnen.“ — Es sei erlaubt, (sagt Löhe) hier schriftlich zu äußern, was wir mündlich schon so oft geäußert haben, daß auch die Sendung von deutschen Delegaten die Wirkung nicht haben wird, welche zu wünschen wäre. Keine von beiden Parteien wird sich von vornherein Friedensstifter gefallen lassen, welche nicht zu ihrer Richtung gehören, und je höher hinauf man den Streit treibt, desto unversöhnlicher wird er werden. Darauf folgt in dem genannten Doppelblatte die „Antwort der deutschen evangelisch=lutherischen Synode von Missouri, auf das an selbige gerichtete Schreiben einer ehrwür= digen zu Fürth in Bayern am 20. Sept. v. J. 1853 versam= melt gewesenen Pastoralconferenz.“ Wir überlassen es dem Correspondenzblatt der Gesellschaft f. i. M. i. S. d. l. K., als dem Organe der Fürther Conferenzen, ihr Schreiben und die Antwort in Extenso mitzu= theilen. Hier werde nur folgende Stelle angeführt: „Wenn ihr endlich von uns begehret, mit Euch „unsere guten Bekennt= nisse nach Anleitung der Schrift zu verstehen,“ so können wir als Lutheraner in solch Begehren nicht willigen, wie es uns denn Wunder nimmt, daß Ihr, als Lutheraner, dasselbe an uns richtet, denn als solche haben wir ja bereits den reinen Verstand und die ungefälschte Auslegung des göttlichen Wortes in unserem kirchlichem Bekenntniß; und nur wenn wir mit Nichtlutheranern zu handeln hätten, die Bedenken und Zweifel über das Schriftgemäße unseres Bekenntnisses äußerten, oder wenn irgendwo in unsern Symbolen (was aber nicht der Fall ist) irgend eine Auslegung unklar wäre, dann hätten wir aller= dings auf die Schrift selber zurückzugehen und aus ihr das Schriftgemäße unseres Bekenntnisses dem andern Theile nachzuweisen. Lutheraner aber, als solche, haben nicht ihre Symbole nach der Schrift, sondern die Schrift nach ihren Symbolen auszulegen, und an dem quia (weil) fest und unverrückt zu halten; denn ließen wir das quia auch nur irgendwo fahren, wo unsere Symbole klar und unwiderstehlich glauben, lehren und bekennen, und neigten wir uns irgendwo dem quatenus (wiefern) zu, so