# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1855_S50 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 50 Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. das Wort, das die Gnaden- und Höllenthür auf- und zuschließt, hat seine Kraft nicht in Christo allein, sondern zugleich in dem Pastor, der als eine Mittelsperson hineintritt in das Verhältniß Christi zu den Seinen und durch solches sich Dazwischenschieben in nothwendiger Consequenz das frohe, freie Evangelium umkehrt in eine Lehre, vor dem Glauben im Gehorsam des Gesetzes zu befolgen, weil dem ersteren (dem Glauben) das versprochene Heil in seiner Fülle erst in der Ordnung des Amtes geöffnet wird, (er also die Schlüssel auch nicht principaliter besitzt.) Mensch bleibt aber Mensch, der zu dem Worte Nichts hinzuthun kann; und wir bedürfen, um selig zu werden, keines Andern, der sich nebeneindränge, nur daß das Wort uns mit Gnaden zuvorkomme und wir an solches gläubig werden, es geschehe durch den Predigtdienst, nach seiner ordentlichen Verwirklichung, was allerdings das Wünschenswertheste ist, oder es werde uns dasselbe auf anderem Gott beliebigen Wege dargereicht. Wo man das Predigtamt aufrichten kann und thut es nicht, da ist Verachtung göttlicher Gabe und damit Gottes selbst. Was will doch Wucherer je mit seinem Nachdruck, den er auf das Wort „Amt“ in der sedes doctrinae aus den schmalk. Art., wo von Petrus nach Matth. 16, 18. 19 die Rede ist, S. 90 legt, da es ja aus 100 und aber 100 Stellen Luthers und der rechtgläubigen Lehrer der Reformationszeit bekannt ist, daß sie unter demselben im weiteren Sinne das jus administrandi evangelii verstehen, das Amt, wie es seiner Einsetzung nach in dem Evangelio des Mundes Christi auf immer vorhanden ist bei jeder Gemeinde, bei zwei oder drei in Seinem Namen Versammelten, (Vgl. Augsb. Konf. und Konkordienform. bl. cc. oben S. 4 Anm. *), und aus diesem Begriffe erst den engern, des Amtes, das nach seiner ihm zukommenden Verwirklichung durch eine taugliche Person verwaltet wird, des Presbyterates, wo von seiner Verwaltung durch besondern Beruf nicht mehr abstrahirt wird, schriftgemäß herleiten? Was durch den allgegenwärtigen Gottmenschen vorhanden ist bei auch nur Zweien, die an den Namen Jesu gläubig geworden sind, — denn so viel müssen ihrer wenigstens sein, wenn von Ausübung des Amtes die Rede ist, weil von Einem es nur an ihm selbst wiederum verrichtet werden kann, das Wesen des Amtes aber in dem Dienste an eines Andern Seele und Seligkeit besteht, — das ist doch wahrhaftig nicht todt und unfruchtbar daselbst, wozu wäre die Verheißung denn gegeben? Es wird zwar von Christo auch durch ordentlichen Beruf einer Gemeinde in den Mund eines Lehrers gelegt, aber überall, wohin solches dergestalt konkret Gewordene nicht reicht, können und sollen Glieder der Kirche, soweit sie hierzu fähig sind und es nicht wider die von Gott gewollte Einigkeit und Ordnung läuft, um der Liebe Christi willen die vices eines Predigers übernehmen. Was will doch Wucherer mit den Citaten aus Dr. Luthers Schriften S. 92 fgg., da es ja gar nicht geleugnet werden kann, daß alle rechtschaffenen Prediger des N. T. an Statt der Apostel treten, von welchen sie ihren Anfang haben, nur nicht durch eine successio episcopalis, auch nicht aus Gunst des gemeinen Volks, sondern durch die Kirche im Glauben, wie es