# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1855_S47 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. 47 besitzt) „folget nun“ (um so mehr), „daß in jenen Sprüchen Petrus den ganzen Haufen der Apostel repräsentire,“ (und nicht allein gemeint sei; denn wenn die Apostel nicht einmal als solche, sondern als Gläubige des Himmelreichs Schlüssel empfangen, was aus dem nächst Vorhergehenden erhellt, um wie viel weniger hat sie Petrus allein dem Papst zu überantworten gehabt;) „darum man auf sie eine Prärogative, einen Vorrang oder eine Herrschaft Petri nicht gründen kann. Daß aber Gnadengegenwart der versöhnte Himmel mit der Erde, und eine Hütte Gottes wird bei den Menschen aufgerichtet. (Vgl. „Lutheraner“ Jahrg. IX. Beil. zu No. 12. S. 18 fg.) Es gebietet uns das zweite und dritte Gebot, Sein Wort unter uns reichlich wohnen zu lassen in aller Weisheit ꝛc. Diejenigen aber, welche sich zu diesem und überhaupt zu einem solchen Zwecke, dadurch die Ehre Jesu und die Seligkeit derer, um welcher willen Er Mensch geworden ist, befördert wird, versammeln, können dies ja nur im Glauben thun; denn ohne Glauben versammeln sie sich in ihrem eignen sündigen, ja in des Teufels Namen. Also ist auch hier wiederum dem Glauben alle Verheißung gegeben; denn wo Christus ist persönlich mitten unter Seinen Gläubigen, als der wahrhaftige Gott, welcher Mensch ist, da ist die Fülle Seiner Macht und Gaben, da ist die ewige Kirche, die Er aus dem menschlichen Geschlecht Sich sammelt, und auf Sich erbauet Seine Hausehre sein lässet, da ist alle Herrlichkeit der Güter des N. T. im Heiligen Geiste, also auch (die Schlüssel zum Himmelreich und) das Amt, dadurch sie im Wort und Sakramenten ausgetheilet werden; denn wer an Ihn glaubet, wie die Schrift sagt, von deß Leibe werden Ströme des lebendigen Wassers fließen, Joh. 7, 38., in einem Maße, wie es den Frommen des A. B., welche die Erkenntniß des fleischgewordenen ewigen Worts nur in dunkeln Typen und Weissagungen hatten, nicht zu Theil werden konnte, vgl. Joh. 16, 21. 26.— Also, es folgt dieß aus den Worten Christi unwidersprechlich, und die symbolischen Bücher verstehen sie auch nicht anders, das Amt der Schlüssel ist zunächst der Kirche, den Gläubigen gegeben. Daher in altlutherischen Agenden, wie z. B. in „Ain ordnung Christlicher Messen wie gehalten wirdt, von dem Eerwürdigen Herren Johann Bugenhagen, auß Pommern, Pfarrherr zu Wittenberg 1524,“ es also heißt: „Der allmechtig barmhertzig Got vergebe euch eüwre sünd, vnn ich auß befelch vnsers Herren Jesu Christi, an stat der hailigen Kirche, sag euch frey ledig vnn loß, aller eüwr sünden, In dem namen des vatters vnd des sons vnd des hailigen gaists, Amen.“ S. Löhe's Formulare ꝛc. S. 37. 38. Vgl. Ebendesselben „Prüfungstafel“ 2. Aufl. 1841. S. 63—65 (von Melissander, — findet sich auch wieder unverändert in der neuesten Ausgabe;) S. 83 (von Wolfgang Volprecht, — in der neuesten Edition mit Abänderung der hierher gehörigen Schlußstelle, welche im Nürnberger Kirchenbuche stehen und wahrscheinlich die allgemeine Absolution, wegen welcher zu Luthers Zeit unter den Nürnberger Pastoren Streit entstand, gewesen sein soll. Und Chemnitius in seiner Harmon. sagt zu Matth. 18, 18: Ut ergo publicum ministerium ecclesiae ordinarie tantum pertinet ad personas ab ecclesia legitime vocatas, qui nomine Dei et ecclesiae, potestatem ligandi et solvendi habent erga suos auditores: ita in casu necessitatis eadem potestas recidit ad proximum Christianum quemvis. Potestas enim ligandi et solvendi ut Matth. 16, 19 promissa est Petro et Joh. 20, 23 tradita est omnibus apostolis: sic h. l. traditur a Christo ecclesiae, quae hanc potestatem ordinarie deferre potest personis legitime ad id vocatis; extraordinarie autem et in casu necessitatis unumquodlibet verum ecclesiae membrum idem jus habet eoque ad gloriam Dei et proximi salutem uti potest. Und der Mitverfasser der Konkordienformel hat ohne Zweifel den Sinn und rechte, eigentliche Meinung Luthers in den schmalkaldischen Artikeln, zu denen sich die erstere wiederum bekennt, wohl verstanden und dem gemäß gelehrt; sonst würde er sicherlich die entschiedenste Opposition gefunden haben.