# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1855_S40 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 40 Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. aber das principium sein, auf dem das Amt auf Erden hervorgeht, wenn es der Glaube nicht ist? Denn Wort und Geist können es nicht sein ohne den letztern, weil sie auf Erden nicht behalten werden ohne denselben. Woher soll ein verfolgtes Häuflein Christen, die keine Prediger haben, solcher theilhaftig werden, wenn das Amtsmandat nicht aus dem geistlichen Priesterthum resultirt, und der übrige größere und verderbte Theil der sichtbaren Kirche die Mittheilung desselben verweigert? Und wie mag einer Korruption der Kirche durch Reformirung gewehrt und gesteuert werden können, wenn die Hierarchie gerade hauptsächlich widersteht, sich kein öffentlicher Lehrer findet, der die Wahrheit zeugt, Noth aber und Liebe noch keine göttliche Vokation und Amtshandlungen wirken, die zu einem Werk der Kirchenverbesserung ganz unerläßlich sein müßten? Mit Freuden zwar unterschreiben wir, was Wucherer auf exegetischem Wege gegen Dr. Höfling sonst beibringt, daß das Presbyteramt sei von Anfang da gewesen, und daß es als ein und dasselbe auf heidenchristlichem, wie judenchristlichem Gebiet bestanden habe, S. 13 — 34. Daß aber mit keiner klaren Stelle der Schrift erwiesen werden könne, daß die Gemeinde die Erbin des apostolischen Amtsmandats sei, S. 34, geben wir ihm bereitwillig zurück, da wir weit mehr, als das, in Gottes Wort Gegründetes erkennen. Ueber das, was er im Folgenden gegen Ströbel von der Wahl des Matthias ein- Zusammenhang der ursprünglichen Grundlegung dieses Reiches nach schon Adam, Seth ꝛc. (vgl. 1 Mos. 4, 26.,) und vor Allem im N. T. die durch unmittelbaren Beruf erlesenen Apostel. Wo diese reine Lehre nun verkündigt wird, da tritt die Trägerin der Wahrheit, der Leib Jesu Christi in die Erscheinung, d. i. die heilige katholische Kirche wird sichtbar, nicht in ihren Gliedern, denn diese können nie mit Sicherheit erkannt werden, sondern als Versammlung derselben, welcher auch Heuchler und Gottlose beigemischt sind; (daher unsere Theologen mit Recht einräumen, „posse particularem coetum quemlibet, qui fidem catholicam integram retinet ac profitetur, catholicam ecclesiam appellari,“ nämlich per Metonymiam der Folge statt des Grundes ;) in heterodoxen Gemeinschaften aber verkörpert sich die Synagoge des Irrthums, der boshaftigen Kainskinder und Ismaeliten, von der Hagar zur Knechtschaft geboren, die, das reine lautere Evangelium verschüttend mit Gesetzeswerk, keinen Theil haben an dem Jerusalem, das droben ist, obschon auch unter ihnen Genossen der Gemeinde der Heiligen verborgen sein müssen, indem die Stücke der Wahrheit in den Ketzerhaufen die Ursache und Wirkung neben einander davon sind, daß die unsichtbare Kirche in denselben das Fundament und die Substanz des rechten Glaubens behält, in deren Betracht allein per synecdochen die falsch-christlichen Religionspartheien zur allgemeinen sichtbaren Kirche gehören. Und ebenso sind hinwiederum die Glieder der unsichtbaren Kirche in den wahren sichtbaren Partikularkirchen ausschließlich die lebendigen wahren Glieder der letztern; die todten Glieder derselben sind gar keine Glieder der unsichtbaren, und eben als todte auch dem sichtbaren Leibe als solchem nicht mehr zugehörig, obschon sie von der äußern Gemeinschaft noch nicht gesondert sind, wie die Spreu kein Theil des Waizen-Haufens, das Unkraut kein Theil des Waizenackers ist, sondern nur ein Theil des ganzen Haufens, da Waizen unter der Spreu vermengt liegt, ein Theil des Ackers, sofern derselbe ein aus Waizen und Unkraut bestehendes Ganze ist. Vgl. Baieri compend. theol. pos. p. 756 sq. 763—771. (ed. Lips.) Jo. Gerhardi conf. cath. p. 717. inpr. § 10. (ed. Francof.) Quenst. syst. th. IV. p. 488. 492. (ed. Lips.) ꝛc. Sieh Mehreres darüber „Lutheraner“ Jahrgang IX. Beilage zu No. 11. S. 15 fg. No. 12. S. 17 fgg.