# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1855_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. Kirchendiener zu geben, dieselbigen zu begaben und bei Seinem Worte zu erhalten“) macht sie selbst unmöglich, wenn sie nicht die von Ihm gesandten und gegebenen Arbeiter erkennt, gleichwie Er auf Sein Gebet die Ihm vom Vater geschenkten Zwölf erkannte, nach Seinem Exempel, das Er ebenfalls hier uns zur Nachahmung gelassen hat, erwählt und zu solchem Werk und Arbeit in der Ernte des N. T. beruft.) Aber nimmer liegt in diesem apostolischen Mandat zugleich die Befugniß, Anstalten, Vorkehrungen und Einrichtungen, die nicht Gott selbst geordnet, als jus divinum, da sie doch von Menschen ausgegangen, zu setzen. Hierin irrt Wucherer, denn die Worte Christi sagen hiervon Nichts; es streitet auch ganz offenbar dagegen 1 Kor. 3, 21 fgg. Gal. 5, 1; ebenso beweisen 1 Tim. 2, 7 — 3, 15. 2, 1, 1 fgg. — 2, 8 fgg. Tit. 1, 1 — 5. Apg. 13, 1 — 3. 4. 20, 28., wie keine Vererbung, so auch dieses nicht, weil nirgends hier von einer Uebertragung göttlichen Rechts auf menschliche Ordnungen die Rede ist; nur darin irrt er nicht, daß er dem öffentlichen Predigtamt der Kirche göttliche Einsetzung zuspricht; weil er aber dieses nicht zugleich den Gläubigen als ursprünglich und unmittelbar verliehen zueignet, so muß er freilich zu den Römischen zurückgehn und von diesen das Dogma von der Sukzession entlehnen, um dem Presbyterat, der dann rein menschliche Schöpfung ist, seinen göttlichen Ursprung zu sichern und zu vindiziren, ihn zu ausdrücklicher Institution vom Himmel, nicht von der Erde zu erheben, mit der gefährlichen Meinung, daß apostolische und daher (wenn auch nicht verkehrte) Menschensatzungen, die im Gesetze Christi nicht enthalten sind, den göttlichen Geboten gleich zu achten wären. Merkwürdiger Widerspruch: in der wohlmeinenden und ehrenwerthen Absicht, das Pfarramt als göttliche Stiftung zu behaupten, lieber Menschliches zu Gottes Gebot machen, als Gottes Gabe aus Menschenhand zu empfangen; lieber göttlich gesetzliche Traditionen erdichten, als aus dem Evangelio das für den Glauben nur Erkennbare zu ergreifen! Warum fürchtet man sich doch so vor dem Ausdruck „mittelbar,“ als wenn nicht diese Art der Uebertragung ebenso göttlich sein könnte, wie die principielle, und warum verstümmelt man und beraubt seiner Fülle das Evangelium, das nun einmal einfältig ohne Verkürzung dem Glauben als ein Depositum anvertraut ist, ohne dessen Voraussetzung, wie keine Kirche, so auch kein Amt und keine Uebergabe an Personen, die es verwalten, gedacht werden kann (2 Tim. 2, 2)? Wäre kein Glaube auf Erden, welcher die Güter des geistlichen Reiches Christi ergreift, so würde Wort, Schlüsselamt, Sakrament und Alles, was aus diesen folgt, auch nicht zu finden, sondern von Gott längst zurückgenommen sein. Mit Recht sagt Wucherer S. 14 fg., daß im apostolischen das Presbyteramt gelegen, daß es eben das, was vom apostolischen Amte überhaupt als fortdauernd betrachtet werden müsse, das bleibende Amt sei, welches die Heerde Christi zu weiden und ihr als Vorbild voranzugehen habe; daß es gleich anfangs ebenso im apostolischen Amte verschlossen gewesen und in und mit demselben geübt worden sei, wie das Diakonat. Mit Recht schreibt er S. 17.