# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1855_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. 35 Apostels (1, 6, 12. 2, 2, 2) hatten die versammelten Bischöfe, Paulus mit eingeschlossen, im prophetischen Geist vorausgesagt, daß große Dinge demselben würden anvertraut werden, und daher, sich von ihm viel Gutes versprechend, unzweifelhaft bei seiner Investitur ihm allen göttlichen Segen angewünscht. Es fragt sich nun, was doch das Wesentliche bei diesem Ritus möge sein — was hat die Gabe Gottes auf den Einzuweihenden herabgerufen? Und ist dieselbe eine besondere Kraft und Gnade, die dem Amte an sich innewohnt, eine Verheißung, die lediglich an's Amt, insofern es öffentlich, geknüpft ist? Wäre die Handauflegung das Wesentliche, so hätte Paulus 1, 4, 14 und 1, 18 nicht anders reden dürfen; hingegen lehren die Exempel der Schrift, daß gleicher symbolischer Handlung segnende Väter beim Scheiden von ihren Kindern, Vorgesetzte bei Einweisung in ein öffentliches Amt überhaupt, die apostolische Kirche bei Mittheilen der außerordentlichen Gaben des Geistes sich bedient haben; und das letztere war nicht daran gebunden, wie Apg. 2, 1 fgg. 10, 44 zeigen, und aus Apg. 8, 15 lernen wir, daß das Gebet, wie bei der Ordination der Prediger und Diakonen (Apg. 1, 24. 6, 6. 13, 3. 14, 23 ꝛc.), vorangegangen sei. Lukas 11, 13. Apg. 4, 31. Jak. 5, 16. 1, 5 weisen uns auf die Hauptsache hin, wie Wucherer selbst S. 4 nicht leugnen mag. Der Apostel setzt metonymisch das signum für die rem significatam, welche das Weissagen, so wie den Spruch des Segens im Namen der ganzen Gemeinschaft als gleichzeitige Ausflüsse des in den Gegenwärtigen (und Abwesenden) betenden Geistes in sich begreift. Und wie könnten sie ungehört und unerfüllt bleiben! Wohl verleiht demnach der Herr um seiner Verheißung willen, die immer reicher dem Gebet des Glaubens sich aufschließt, den verordneten Dienern des Worts die zu ihrem hochwichtigen Amte so nöthige Begabung der Natur und der Gnade und zwar in Manchfaltigkeit der Austheilung, aber nicht wesentlich Verschiedenes thut Er auch, wenn Er jedem Menschen das gibt, was in seinem Berufe ihm und Anderen gut und nütze ist an Leib und Seele; dem Gläubigen, er sei Prediger oder Laie, ist allein beigelegt Gnade, Gerechtigkeit, Kindschaft, Gottes Erbe, des Heiligen Geistes Licht und Beistand, der den Boden der Natur heiligt und verklärt; wo aber der Dienst am Evangelio, er sei öffentlich oder nicht, die seligmachende Kraft hat und bringt, wenn gleich die Person des geistlichen Lebens entbehrt, da wurzelt solche eben nur wieder im Worte der Wahrheit, das aus des Predigers Munde geht, welches Gottes Wort bleibt, es rede dasselbe ein Bube oder ein Heiliger, Matth. 23, 2. 3. Phil. 1, 15 fgg. Eine da- und dorther von Anderen aufgefangene oder zusammengelesene und der Zunge angebundene Lehre ist noch keine Frucht, woran man einen erleuchteten Propheten erkennt; was im Thun, wie im Reden aus eigner innerster Seelenverfassung hervorbricht, was der Mensch als ein Baum aus einer guten Art, von welcher alle seine Beschaffenheit und Kräfte durchdrungen sind, hervortreibt, wie die Milch, welche eine säugende Mutter aus sich selber darreicht, das ist es, was die Wirksamkeit eines rechtschaffenen Seelsorgers so segensreich macht. Es