# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1855_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Excerpta als Beiträge zur pastoralen Casuistik. 31 wider seyn, wenn man diejenigen taufet, deren Eltern unserer Religion nicht sind, und doch ihrer Kinder Taufe ohne Falsch und Betrug in unsern Kirchen suchen.“ „Die andere und dritte Frage betrifft die Gevatterschaft und das Begräbniß der Calvinisten: ob nehmlich die Calvinisten zur Gevatterschaft bei der heil. Taufe zuzulassen und ob sie mit gewöhnlichen Ceremonien sollen begraben werden. Diese Fragen nehmen wir zusammen, dieweil sie mit Einer Antwort erörtert werden können. Ob nun wohl in der Kirche alles ordentlich und ehrlich zugehen soll, dahero dem Prediger gebühret, zuzusehen, daß keine Zerrüttung auch in den Kirchenceremonien einreiße, welches dann geschehen würde, wenn man einem jeden, auch gottlosen und verruchten Menschen zur Gevatterschaft und einem ehrlichen Begräbniß lassen wollte; jedoch halten wir dafür, daß, was die Calvinisten anlangt, ein Unterscheid zu machen. Denn etliche sind ganz desperat, die nicht allein groben und ungeheuren Irrthümern beipflichten, sondern auch halsstarrig darinnen verharren, andere verführen und unsere Kirche und Kirchendienst verspotten oder lästern; oder es sind solche Leute, die zwar um die Lehre sich so eifrig nicht bekümmern, aber sonst gottlos und ärgerlich leben. Solche Leute soll man zur Gevatterschaft nicht zulassen, auch, so sie also unbußfertig dahin sterben, keines ehrlichen Begräbnisses würdigen, denn gleichwie keine Gemeinschaft ist zwischen Christo und Belial, also soll auch kein rechter Christ mit solchen Leuten solche Gemeinschaft haben, daß er sie zu seiner Kinder Taufpathen erwähle. Ja, St. Paulus will auch, daß wir mit einem solchen Menschen, der sich läßet einen Bruder nennen, und ist ein Abgöttischer, auch nicht essen sollen. 1 Cor. 5. So würdiget auch die Schrift solcher Verächter Gottes und seines Wortes keines ehrlichen Begräbnisses, sondern dräuet ihnen, daß sie als die Esel sollen begraben werden (Jer. 22, 18. 19.). Ist derowegen dieser Personen halber die Sache klar und richtig. Darnach aber sind etliche, die zwar zum Calvinischen Glauben sich bekennen, aber von Andern verführt sind; sie aber verführen niemand, sondern sind vielmehr bereit, der gezeigten Wahrheit zu weichen; leben auch sonst unärgerlich. Solche, gleich wie sie von der Obrigkeit neben andern der reinen evangelischen Lehre Zugethanen in einer Stadt geduldet werden, also kann auch ein Prediger mit ihnen Geduld haben; und ob zwar besser wäre, daß die Eltern zu ihren Kindern solche Gevattern bäten, die ihrer Religion gänzlich zugethan, dazu sie auch von den Predigern nicht unbillig angehalten werden: jedoch, wenn solche Gevattern schon gebeten wären, könnte man sie ohne Aergerniß von der Taufe nicht abstoßen; wie denn ihnen auch ein ehrlich Begräbniß nicht zu versagen ist, bevorab an den Oertern, da solches vor diesem auch gebräuchlich gewesen und der täglichen Conversation, Handels und Wandels halben nicht wohl vermieden werden kann, auch in Unterbleibung dessen große Zerrüttung und Aufstand des gemeinen Mannes zu befahren, inmaßen solches in großen Reichsstädten, da Lutheraner, Papisten und Calvinisten neben einander wohnen, ohne Aerger-