# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1855_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Excerpte als Beiträge zur pastoralen Casuistik. Die Taufe betreffend. „Ob der Calvinisten Kinder nicht eher zu taufen, es bekennen sich denn die Eltern zu unserer Religion; item wegen ihrer Zulassung zur Gevatterschaft und Begräbniß.“ Antwort auf diese Frage von der Fakultät zu Wittenberg: „Gottes Gnade und Segen sammt unserm Gebet und möglichen Diensten zuvor. — Liebe Herren und Freunde, neben Deroselben Schreiben ist uns auch ein Postscriptum eingehändigt worden, darinnen die Herrn noch über drei Punkte unser Bedenken begehren, darüber wir uns auch einer einhelligen Antwort verglichen.“ „Vor's erste, weil die Calvinischen ihre Kinder bei den Jeverischen (im Oldenburgischen) zur Taufe tragen, wird gefragt, ob die lutherischen Theologen recht daran thun, daß sie keines Calvinisten Kind taufen, die Eltern wollen sich denn zu unserer Religion bekennen. Hiervon ist dieses unsere Meinung, daß zwar die Taufe bei denen, die der reinen evangelischen Religion (d. i. der lutherischen) nicht zugethan, von Niemand leichtlich soll gesucht werden, so er sie bei reinen Lehrern erlangen kann, aber doch, so diejenigen, die unserer Religion nicht sind, ihrer Kinder Taufe ohne einige Heuchelei oder verfängliche List in unsern Kirchen begehren, da sie doch dieselbe wohl bei ihren Glaubensgenossen haben könnten, soll ihnen dieselbe nicht abgeschlagen werden, obschon die Eltern einer andern Religion verwandt sind. Denn hiermit erzeigen sich die Eltern nicht als Feinde unserer Kirche, sondern thun unserm Ministerio gebührende Ehre an, sie halten es für kräftig und geben unsern Kirchen Zeugniß, daß darinnen der rechte Gottesdienst sei. Derowegen, ob sie zwar in etlichen Stücken der Lehre noch irren, so sind sie doch als Schwache im Glauben und arme verführte Leute aufzunehmen und mit Versorgung der gesuchten Taufe ihrer Kinder zu dem Glauben nicht zu zwingen, welches wir sonst selber an den Papisten strafen, sondern vielmehr bei solcher Gelegenheit von der Taufe und andern Stücken christlicher Lehre, wie die in unsern Kirchen gebräuchlich, zu unterrichten. Es giebt die Praxis der (wahren) evangelischen Kirche, daß auch die Kinder der Juden und Türken, wenn sie in der christlichen Gewalt sind, getauft werden, obgleich die Eltern solches nicht begehren, auch nicht zum christlichen Glauben sich belehret haben; darum kann man noch viel weniger den Calvinisten ihrer Kinder Taufe versagen, wenn sie dieselbe in unsern Kirchen gebührlich suchen. Gott selber hat befohlen, daß Abraham auch die fremden erkauften Knechte, die nicht aus seinem Geschlecht, sondern Heiden wären, beschneiden sollte, Gen. 17, 12., deren Eltern ohne Zweifel noch nicht zu Abraham's Religion belehret waren. Darum wird es Gott auch nicht zu-