# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1855_S6 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 6 Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. Seiner hierauf sich beziehenden Verheißungen (Jer. 8, 15. Joel 2, 23. Ps. 68, 12. Jes. 60, 17., Clem. Rom. ep. 1 ad Cor. c. 42) und den von Ihm und durch Ihn auch von ihr ausgehenden Beruf zu einer nicht Allen gemeinen Führung und Verwaltung (Hebr. 5, 4. Röm. 10, 15) gliedlich, nicht allein in Lehrende und Hörer, sondern auch die ersteren unter einander selbst durch höhere und niedere Stufenordnung, sondert. *) Die zweite Stelle ist 1 Kor. 12, 28. Bezeichnender Ausspruch des Apostels ! Im vorhergehenden 18. Verse hatte er gesagt: Nun aber hat Gott die Glieder (des natürlichen, menschlichen Körpers) gesetzt, ein jegliches derselben besonders am Leibe, wie Er gewollt hat. Ganz derselben Redensart bedient er sich V. 28: Und Gott hat gesetzt — (wie die Glieder am Leibe, so) Etliche an oder in der Gemeinde, für's Erste Apostel, für's Zweite Propheten, drittens Lehrer ꝛc. Sind sie aber Gliedmaßen an dem heiligen Leib der Gemeinde , die eben genannten Würdenträger der Kirche, so stehen sie nicht über, sondern in der Gemeinde, und dienen derselben insonderheit als Arbeiter am Wort, ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat, gleichwie sonst im Allgemeinen eins dem andern Handreichung thut nach dem Werk eines jeglichen Gliedes in seiner Maße, Eph. 4, 16. Im ganzen 12. bis zum 14. Kapitel dieses Briefs handelt der Apostel, zwar zunächst von den geistlichen Gaben, wobei der Liebe als dem Bande der Vollkommenheit das königliche Regiment über alle gebührt, dann aber zugleich, wie von den Kräften , so von den Aemtern in der Kirche, als der Gemeinde Gottes in großartiger Einheit und Freiheit des Geistes, welche doch nicht Ordnung und Beruf ausschließt, gegeben. Vgl. Röm. 12. Denn wozu Allen ein gemeinsames Recht zusteht, obschon die (besondere) Gabe das (besondere) Amt eigentlich wirket, des soll sich doch Niemand annehmen ohne Erwählung, K. 14, 40. Und die durch solches Erkennen der vom Herrn Bestimmten sich selbst beschränkende Demuth ziert die Versammlung der Christen. Auch die zwölf Jünger, obschon von Jesu unmittelbar berufen, (wie es ja nicht anders sein konnte,) hätten nimmer Erstlinge des neutestamentlichen Amtes sein können, wenn sie nicht zuvor Erstlinge der Kirche N. T., vom A. T. herüber , gewesen wären; aus dem Glauben wird die Kirche, in der Christus selbst geboren ward und auferwuchs, und aus den Gläubigen wurden sie, die heiligen Zwölf, auch der Verräther, des Herrn Apostel. Auch sie erkennen sich als Diener Seiner Gemeinde, und wohl wissend, daß diese die Erbin der *) Anm. Daher haben Oberbischöfe, Superintendenten, pastores primarii, Diakonen und die nach Analogie der letztern den Pfarrern beigeordneten Nebenpresbyteri oder Gemeindevorsteher (oder sogenannte weltliche Beisitzer des Konsistorii) unstreitig göttlichen Beruf; ihre Aemter sind aber nur Zweige des Einen ministerii divini als des Mittelpunktes , aus demselben in christlicher Freiheit nach dem Vorbild der apostolischen Kirche aufgerichtet und nach oben und unten vertheilt.