# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1855_S5 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zur Lehre vom heiligen Predigtamt. 5 Die Prediger also und ihr Amt sind durch Christum, vermöge Seiner höchsten Gewalt vom Vater, der Gemeinde gegeben. Aber eben daraus, daß von oben herabkommt sowohl, was an den Knechten Göttliches sich findet, als das heilige Amt selbst, das die Versöhnung predigt, folgt, das dieses, wenn es von den ersteren ausgeübt wird, kein bloßer Gemeindedienst, keine Gemeindevollmacht , sondern vielmehr Stiftung und Machtvollkommenheit Christi sei. Und das Wort, darin und dadurch sie gegeben sind, ist kein anderes, als das gnadenreiche Evangelium, ein Wort, wie sich von selbst versteht, der Verheißung , nicht des Gesetzes. Der Befehl zu predigen ist allerdings in den zwei steinernen Tafeln der Liebe Gottes und des Nächsten gegründet und enthalten; insonderheit verlangt das zweite Gebot den rechten und reichlichen Gebrauch des Wortes Christi, Kol. 3, 16., sowie das dritte die Ordnung des Hörens und des Lehrens, wie des gemeinschaftlichen Gottesdienstes überhaupt erfordert und das vierte die Mutter der Gläubigen und die geistlichen Väter in sich schließt. Das Evangelium aber ist's allein, das da wirket, daß wir nicht unter dem Gesetz, (der Sünde und dem Tode,) sondern in dem Gesetze, (weil in dem Leben Christi, des Geistes, dem vollkommenen Gesetz der Freiheit , 1 Kor. 9, 20. 21. Röm. 8, 2. Jak. 1, 25.,) sind, — daß wir die Liebe, die Gott zu uns hat und im Evangelio geoffenbaret, nachdem wir sie erkannt und geglaubet, auch Anderen wiederum, wie uns selbst, fort und fort zur Kunde kommen lassen, ein Jeder allewege, wie er dazu thun kann als aus dem Vermögen, das ihm Gott darreichet. Wie nun das Evangelium Allen, die da glauben, gegeben ist: so auch das Amt, das von dem erstern gar nicht geschieden werden kann, denn durch dieses kommt das Predigen, sowie es in Nothwendigkeit ja mit sich bringt, daß es, durch die Akoë empfangen, in immer weiteren Kreisen sich verbreite, Röm. 10, 17. 15. Luk. 2, 10. 17.*) Es ist der Erbe der Verheißungen, ihres vollen Inhalts zur Seligkeit nach Leib und Seele, der Macht, ihn Anderen wieder zu verkündigen, weil sie zur Seligkeit gehört, ihres Amtes als aus der Liebe fließend, durch die der seligmachende Glaube thätig ist, wie seiner Predigt Gaben als von dem im Evangelio Verheißenen unzertrennlich — nicht ein besonderer, gesetzlich gestifteter Stand, sondern die ganze gläubige Gemeinde, gleichviel ob selbst gegebener Apostel, Presbyter oder sogenannter Laie, wenn er nur ein Glied der unsichtbaren Kirche ist. Diese Gemeinde ist es aber zugleich, welche der Herr, je nachdem Sein Geist durch Ausrüstung der zum Amte vorzugsweise dienlichen Werkzeuge dieselben als solche erwählt, bezeichnet, designirt, durch die Erfüllung *) Anm. Vergl. schmalk. Artikel ed. German. Rechenb. p. 554 fg. Augsb. Conf. Art. 5: „Solchen Glauben zu erlangen hat Gott das Predigtamt eingesetzt;“ als erklärend , coordinate, nicht als primär, wird beigefügt: „Evangelium und Sakrament gegeben“ ꝛc. ꝛc.; denn im Gegenfalle müßte es heißen: Evangelium und Sakrament gegeben und das Predigtamt (als Dienstmittel am Wort und Sakrament) eingesetzt. Konkordienform. S. 1102: „Denn das Wort, dadurch wir berufen werden, ist ein Amt des Geistes ꝛc.