# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 08 03_S191 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) u² E 292 fann, die ſich noch mit Ernſtzu Got⸗ tes Wort und zu den Symbolen der Kirche halten. Den Schaden, den Sie mit Ihrer Kritik“ (des „Hirten⸗ briefs“) „anrichten, werden Sie ver⸗ Dantworten müſſen, wenn ſie nicht rren irtungen abermalsbekennen wer⸗ den. Gott helfeuns, daß wir Ihrem falſchen, unkirchlichen Geiſt, wenn Siekeine Buße thun, kraft unſeres beiligen Amtes, öffentlich und freu⸗ dig widerſtehen können. Wir werden dann, wie es ſcheint, im öffentlichen Kampfe gegen Sie vieles zu wiederholen haben, was wir ſchon gegen den unirten unkirchlichen Liberalis⸗— nus in Preußen durchgefochten haben.“ (S. 56.) So ſah, wir wiederholen es, Herr Paſtor Grabau unſere Lehrdif⸗ ferenzan u. ſo ſchrieb er ſchon vor „zehen Jahren unter ausdrücklicher ſchrift— „ licher beigegebenener Beſtätigung der mit ihm 3. verbundenen Paſtoren; bereits den 12. Juli 1844, ehe noch von uns ein ſogenannter Rottenprediger ausgeſendet wor⸗ (ben war, was erſt ſpäterhin, als die jalſche LehreHerrn Paſtor Grab au's offenbar geworden war, von dem⸗ ſelben als die Grun durſache aller Zerwürfniſſe bezeichnet wurde! So gern wir die Lehrdifferenz als etwas behan⸗ deln wollten, was uns nicht trennen könne, was daher auch nicht Urſache werden könne, die von 3 der anderen Gemeinſchaft ſich Trennenden auf— 4. zunehmen, ſo wenig wollten Herr P. Grabau und u. dit Seinen dieſelbe ſo anſehen, ſondern erklärten *unſere Lehre für einen Abfall von Gottes Wort und dem kirchlichen Bekenntniß, forderten uns 4 deßwegen zur Buße auf und bedrohten uns mit zffentlichem Zeugniß gegen uns! Auf ein „ neues hieraufbezügliches rechtfer⸗ tigendes Schreiben der ſächſiſchen „Prediger würdigte P. Grabau die—⸗ 1½ ſelben ſchon keiner Antwort mehr, 1½ bis endlich die ganze (damals aus vier Paſtoren beſtehende) Buffalo-Synode, nachdem ſie die Sachſen in ihrem gedruckten erſten Synodalbericht nun auch öf⸗ mfentlich für falſche Lehrer erklärt HAuhatie, denſelben eine kurze dictatoriſche Auf⸗ jorderung zum Widerruf im Juni 1845 zuſchick⸗ ie. Nachdem aber die Sachſen zweimal Herrn P. Grabau u. einmal Herrn P. Krauſe zu einer mündlichen Beſprechung u. reſp. Beilegung der »Streitſache eingeladen hatten, nehmlich im Jahre K. 1846 u. 1847, ſo erſchien nun der zweite Sy⸗ 1848, in welchem ſchon auf dem Titel „Löber, Walther ꝛc.“ als „die miſſouriſchen Rottenbe⸗ . nun u. A.: „Demnach urtheilt gegenwärtige „Shnode einmüthig, datz die Prediger Walther, leben, über das heilige Predigtamt und den u. Beruf dazu, über Kirche und Amt der Schlüſſel, Hnodalbericht der Buffalo⸗-Synode, vom Jahre ſchütze“ genannt werden. Ja, darin heißt es Löber und ihre Genoſſen in falſcher Lehre Kirchenregiment und geiſtlichem Prieſterthum, inrechtſchaffener Buße Ihre Ver⸗ —180— 7 und daß aus dieſen falſchen Lehren und Irrthümern öffentliche Sünden und Freveleien hervorgegangen ſind und noch hervor⸗ gehen, von denen ſie trotz aller gegebenen Auf⸗ klärungen u. Ermahnungen, die ſeit 5 Jahren unſerſeits an ſie ergangen ſind, nicht abſtehen; daher wir ferner erklären mü ſſen, daß ſie muthwillige ſtolze Sünder ſind, die trotz allerſchriſtlichen An⸗ ſprache in Sünden zugenommen ha⸗ ben u. im Frevelſtarkgeworden ſind⸗ Wirhabenſie demnach fürmuthwil⸗ lige falſche Lehrer und öffentliche thürſtige Sünderzuhalten u. ſollen ſie nach Gottes Wort meiden, bis ſie umkehren, Bußethun u. Verſöh⸗ nung mitunsehrlich ſuchen.“ (S. 17. 18.) Hiermit that denn die Buffalo⸗Synode nichtnurdie bei Namengenannten ſächſiſchen Prediger, von denen der eine damals Präſident der Miſſouri⸗Synode war, um ihrer angeblichen falſchen Lehre und der daraus gefloſſenen gott⸗ loſen Werke willen öffentlich und feierlich vor aller Welt in den Bann, ſondern unter der Bezeichnung: „und ihre Genoſſen“ die gan ze Synode von Miſſouri; die denn auch „Ahabs⸗Synode,“ „das Chicagoer böſe Leumunds ⸗Collegium,“ „Gräuel-Synode“ genannt wird, inſonderheit wegen ihres Urtheils über den damaligen Paſtor Krauſe; der aber nicht nur ſelbſt das ihm zur Laſt Gelegte, inſonderheit ſeine ungerechten Banne, ſpäter öffentlich eingeſtanden, widerru⸗ fen u. uns abgebeten, ſondern von dem auch die Buffalo⸗Synode ſelbſt ſpäter erklärt hat, daß er wirklich ein Heuchler und Tyrann geweſen ſei. In dem genannten zweiten Bericht der Buffalo⸗Synode heißt es ferner von der Miſ⸗ ſouri-Synode: „So ſpricht aber Gott der Herr über dieſe verjüngten Stephaniſten Zeph.3,3.: Ihre Richter ſind Wölfe am Abend, die nichts laſſen bis auf den Morgen überbleiben. Ihre Propheten ſind leichtfertig und Verächter.“(S. 35.) Ferner: „Wirmeinen hierzu, daß es ſehr guniſt, wenn alles unbuß⸗ fertige in dieſer Einen Ahabs⸗Sy⸗ node bleibt, damit ihre lügenhafte Kräfte u. ihre tyranniſche Einheit immer mehroffenbar werde.“ (S. 146.) „Bürger, Ernſt, Keyl ꝛc. ſind nach 1 Pet 4, 15. u. Joh. 10, 1. keine chriſtliche Prediger, ſondern nur Rottenhäupter in Satans Dienſt.“ (S. 149.) „In dieſem Babels⸗Tempel ſchallt's und brüllt's: Keinen Gehorſam in äußerlichen Kirchen ſachen, denn er gehört nicht zur Selig⸗ keit!. . Der Herr ſchelte dich, Satan! Wir wollen ſolche beelzebübiſche Freiheitenicht.“ (S. 157.) — Im Juli des Jahres 1851 kam endlich das Organ der Buffalo⸗Synode, das „Informatorium,“ her⸗ aus, in welchem nun Herr Paſtor Grabau und die Seinen gegen die Synode von Miſſouri recht eigentlich gewüthet und geraſt haben. Darin heißt es nicht nur: „Hiernach ſind Herr Prof. Walther und die ihm an han⸗ gen, gewiß Ketzer“ (S. 2. Jahrg. S. 23.), ſondern es werden darin auch dem Genannten und den Gliedern der Miſſouri⸗Synode alle nur erdenklichen Schimpfnamen gegeben. Ja, als Herrn Paſtor Grabau vorgehalten worden war, ob er ſich denn nicht wenigſtens denken könne, daß ja, was er als ſchändliche muthwillig gott⸗ loſe Rottenbeſchützung anſehe, aus irrendem Ge— wiſſen geſchehen ſein könne, da antwortete er ſchon im erſten Jahrgange ſeines „Informato⸗ rium“: „Fürwabr, ſo müßte man beim Teufel ſelbſt nur ſolch ein irrendes Ge⸗ wiſſen mutbmaͤßen.“ (S. 38.) — Wir meinen, aus dergleichen iſt zur Genüge zu ſehen, was davon zu urtheilen iſt, daß Herr P. Grabau in Deutſchland geklagt hat, die Lehrdifferenz, die in brüderlicher Einigkeit hätte ausgeglichen werden können, ſei von uns muthwillig als kirchentrennend angeſehen und behandelt wor⸗ den; während gerade wiralles auf geboten haben, die Sache brüder⸗ lich beizulegen, Herr P. Grabau aber und die Seinen uns ſtets während unſeres Streites als Ketzer angeſehen u. behandelt und uns ſo ſelbſtgenöthigt u. gezwun⸗ gen haben, uns derjenigen anzu⸗ nehmen, deren Gewiſſen dießewige Verdammen, Läſtern u. Schimpfen, nicht ertragen konnte und die daher den unverkümmerten Genuß der Gnadenmittel bei uns ſuchten, die wir, wenn Herr P. Grabau unſere reine evangeliſch-lutheriſche Lehre nicht gottesläſterlich verketzert und trotz der Lehrdiffe— renz brüderliche und kirchliche Gemeinſchaft zu— gelaſſen hätte, mit Ernſt zu ihren, wenn auch nach unſerer Ueberzeugung ſchwer irrenden, Seel⸗ ſorgern zurückgewieſen hätten. Wir meinen auch, daß es bei ſolcher gottloſer öffentlicherAusübung des Bannes an uns ſchon hinreichend erwieſen iſt, wie leichtfertig, wie ungerecht, wie Päbſtiſch Herr Paſtor Grabanu jene Kirchenſtrafe handhabt, dir ein armer Sünder nur mit zittern⸗ den Händen ausüben ſollte. Als eine beſondere Frage haben die Herren Paſtoren Grabau und von Robr den Brüdern in Deutſchland noch dieſe vorgelegt: „Ob bei gedachtem Lehtſtreite die eine Synode Recht habe, in den Gemeinen und Parochien der andern Gegenaltäre aufzurichten?“ Gegen die wider uns hiermit ausgeſprochene Beſchuldigung glauben wir uns nun bereits mit dem Obigen gerechtfertigt zu haben. Wir erlaubenuns jedoch noch Folgendes dagegen zu erinnern. Erſtlich, haben wir nie, auch nicht im ent⸗ fernteſten, Pelbſt einen Schritt gethan, der Buf⸗ falo-Synode auch nur Eine Seele zu entwen⸗ den; alle, welche von uns mit Gottes Wort verſorgt worden ſind, haben ſich unaufgefordert; an uns um Hülfe in ihrer geiſtlichen Noth ge⸗ wendet, und nur die Liebe Chriſti und zu den durch Ihn erkauften Seelen hat uns vermocht,