# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 05 25_S152 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) „Das Bekenntniß der ev.⸗ luth. Kirche gegen das Be⸗ kenntniß des Berliner Kirchentags gewahrt von etlichen Lehrern der Theologie und des Kirchenrechts.“ Unter dieſer Ueberſchrift haben eine Anzahl deutſcher Profeſſoren unter dem 18. Oktbr. v. J. ein höchſt wichtiges Schreiben veröffentlicht. Wie in dem „Lutheraner“ bereits mitgetheilt worden, hatte nehmlich der ſogenannte deutſche evangeliſche Kirchentag zu Berlin (eine Ver⸗ ſammlung von proteſtantiſchen Geiſtlichen aus ganz Deutſchland und einigen anderen Ländern, welche den Unionsgrundſätzen huldigen) am 2I. Septbr. des genannten Jahres faſt einſtim⸗ mig folgenden Beſchluß gefaßt: „Die Mitglieder des deutſchen ev. Kir— „chentages bekunden hiemit, daß ſie ſich zu „der im Jahre 1530 auf dem Reichstag zu „Augsburg von den ev. Fürſten u. Stän⸗ „den Kaiſer Karl V. überreichten Confeſſion „mit Herz und Mund halten und bekennen, „und die Uebereinſtimmung mit ihr als der „älteſten, einfachſten, gemeinſamen Urkunde „öffentlich anerkannter evangeliſcher Lehre „in Deutſchland hiedurch öffentlich bezeu⸗ „gen. Mit dieſem Zeugniß verbinden ſie „die Erklärung, daß ſie jeder inſonderheit „an den beſondern Bekenntnißſchriften ihrer „Kirchen und die Unirten an dem Conſen⸗ „ſus derſelben feſthalten, und daß der ver⸗ „ſchiedenen Stellung der Lutheraner, Re⸗ „formirten und Unirten zu Artikel 10 dieſer „Confeſſion, und den eigenthümlichen Ver⸗ „hältniſſen derjenigen reformirten Gemein⸗ „den, welche die Auguſtana niemals als „Symbol gehabt haben, nicht Eintrag ge⸗ „ſchehen ſoll.“ Gegen dieſen Beſchluß haben denn folgende Profeſſoren und Doktoren der Theologie einen öfentlichen Proteſt eingelegt, zu Erlangen: Thomaſius, Hofmann, Delitzſch, Harnack und Schmid; zu Leipzig: Kah⸗ nis, die beiden Lindner, (Vater u. Sohn) und Hölemann; zu Roſtock: Wiggers, Krabde, Vaumgarten und Philippi; und endlich die Proff. und Doktoren beider Rech⸗ te: von Scheurl und Mejer. Darin heißt es denn u. A. alſo: x „Gegenüber dieſem vermeintlichen Be⸗ kenntniſſe zur augsb. Conf. ſehen wir uns ver— pflichtet, das wirkliche Verhältniß dieſer Confeſſion zu unſerer ev.⸗luth. Kirche öffentlich zu bezeugen. . Hätten die zu Berlin Verſam⸗ melten, ſo viel ihrer es aus klarer Ueberzeugung vermochten, Angeſichts aller Welt bezeugt, daß ſie für ſchriftgemäß erkennen, was die augsb. Conf. für ſchriftgemäß erkennt, und als ſchrift⸗ widrig verwerfen, was ſie als ſchriftwidrig ver⸗ wirft, und daß ſie auf dieſe Lehre leben und ſterben, ihre Wahrheit mit Wort und Wandel erzeigen und gegen jeden Widerpart ſie behaup⸗ ten wollen; es ſollte gewiß Niemand eine herz⸗ lichere Freude darüber haben und Gott mehr — 150— * ⁷⁷ dafür Dank ſagen, als wir. Aber ſo lautet jener Beſchluß nicht, und ſo iſt er nicht ge⸗ meint.: Haben ja doch auch Reformirte und Unirte in großer Zahl an demſelben Theil genom⸗ men: Neformirte, welche einer kirchlichen Ge⸗ meinſchaft angehören, die aus dem Widerſpruche gegen die Schriftmäßigkeit der zu Augsburg be⸗ kannten Lehre entſtanden iſt; Unirte, welche weder hüben noch drüben die Wahrheit ſehen, ſondern ein Drittes machen wollen, in deſſen Erwartung ſie ſich über den Widerſpruch zwiſchen beiden hinwegſetzen, als bedeute er nichts für chriſtliches Leben und Sterben. . . Dieß iſt der geringere Schaden, daß durch die angehängte Erklärung das vorangegangene angeblich ein⸗ müthige Bekenntniß wieder aufgehoben und zu nichte gemacht iſt, indem ſich die Reformirten vorbehalten, das, was in den Bekenntnißſchriften ihrer Kirche anders und widerſprechend gelehrt iſt, anders und widerſprechend, die Unirten aber, das, worin ſich lutheriſche und reformirte Lehre widerſtreitet, abweichend von beiden zu glauben und zu lehren, ſo daß alſo Beide zum Theil verwerfen, was die augsb. Conf. bekennt, und bekennen oder für eben ſo wahr achten, was ſie verwirft. So verſchieden die Stellung, wie es der Beſchluß nennt, der Lutheriſchen, Neformirten und Unirten nicht bloß zum zehnten Artikel (welcher nicht einzeln genommen und aus dem Zuſammenhange der einheitlichen evangeliſchen Lehre herausgerückt werden kann), ſon⸗ dern zum geſammten Lehrinhalte der augsb. Conf. iſt, ſo verſchied en iſt auch das Bekenntniß des Kirchentags zu ihr, ein ſo in ſich widerſprech⸗ endes Bekenntniß (das alſo keines iſt!) hat er abgelegt.“— „Aber nicht bloß etwas Ungeſchicktes hat der Kirchentag gethan, ſondern ſein Beſchluß beein⸗ nächtigt den Werth und gefährdet den Beſtand unſerer Kirche. Er entwerthet ſie durch eigenen Mißbrauch der augsb. Conf., und er bedroht ihren Beſtand, indem er einen noch ſchlimmern Mißbrauch derſelben herbei zu führen geeignet „Als die ev. Fürſten und Stände des deut⸗ ſchen Reichs auf dem augsb. Reichstage 1530 ihr chriſtliches Bekenntniß vorlegten, ſind ſie keinesweges des Sinnes geweſen, eine ſonder⸗ liche Kirche zu ſtiften; ſondern die eine Kirche unſeres HErrn IEſu Chriſti, ſo hofften ſie, ſollte durch die wieder ans Licht gebrachte lautere Lehre des Evangeliums erneuert werden. Und nur der Widerſtand, welchen der größere Theil der Chriſtenheit gegen die von ihnen bezeugte Wahrheit leiſtete, hat dazu geführt, daß die Gemeinſchaft der ev. Lehre eine beſondere Kir⸗ cheigemeinſchaſt neben der übrigen Chriſtenheit wurd. Dieſe Kirch engemeinſchaft des zu Augsburg bekannten Evan⸗ geliums iſt aber die lutheriſche Kirche und keine andere. im Gefolge der reformatoriſchen Bewegung neben und außer der luth. Kirche entſtandenen, kirch— lichen Gemeinſchaften ſind durch Abweichungen von jener einen und untheilbaren ev. Kirche ſelbſt, welche ſich ſo weit, aber ihre übrigen Bekenntnißſchriften ſind nicht luthe Denn alle, — — - Lehre entſtanden, deren erſtes öffentliches Zeug⸗ niß die augsb. Conf. geweſen. Was der Berliner Kirchentag die beſonderen Bekenntnißſchrifß⸗ ten d. luth. Kirche nennt,“) dasſind alles nur entweder Darlegungen eben derſelben ev. Lehrein anderer Forn u. bei anderem An laſſe, oder Behaup⸗ tungen u. Sicherungen derſelben g⸗A gen Irrthümer, durch welche ſie vern drängt u. gefälſcht werden ſollte. Die lutheriſche Kirche iſt alſo nicht eine Abthei⸗ lung innerhalb der auf das augsburgiſche Bekenntniß gegründeten Kirche, ſondern eben dieſe! auch nur ſo weit erſtreckt, als die Lehre ihres Bekenntniſſes gilt; und riſche Sonderbekenntniſſe, welche zur augsb. Conf. nur in demſelben Verhältniſſe ſtänden, wie die Bekenntnißſchriften der reformirten“ Kirchen auch, ſondern ſie wiederholen und be⸗ feſtigen die von den Reformirten theilweiſe b⸗ ſtrittene Lehre des augsb. Bekenntniſſes. „Der Kirchentag hat die Confeſſion der in ſich einſtimmigen ev.⸗luth. Lehre dazu gemiß⸗ braucht, ſeine verſchiedenſtimmigen und man⸗ cherleigläubigen Mitalieder ein ſcheinbar einmüthiges Bekenntniß ablegen zu laſſen, welches doch kein Bekenneniß zu der Kirche die⸗ ſer Conf. iſt, ſondern ausdrücklich verneint, dieß ſein zu wollen. Und indem er die augsb. Conf.“ aus ihrem Zuſammenhange mit der ev.⸗luth. Kirche herausnahm, deren Confeſſion ſie in“ Wahrheit iſt, und ſie als das Bekenntniß einer Kirche behandelte, in welcher Lutheriſche, Re⸗ formirte und Unirte angeblich mit gleichem Rechte! ihres verſchiedenen Glaubens leben, hat er un⸗. ſere Kirche ihres weſentlichen Werthes, die Kircht“ des ſchriftgemäßen Bekenntniſſes zu ſein, ver⸗N luſtig, und die Lauterkeit ihrer Lehre für zwei⸗ felhaft erklärt.. Dagegen wahren wir das göttliche Recht unſerer Kirche auf die in Wahr⸗ heit nur ihr allein gehörende augsb. Conf., und ſomit auf den ihr durch Gottes Gnade geſchenk⸗ ten Beruf, die Predigerin der reinen evangeliſchen 9 Lehre zu ſein. Wir thun dieß, nicht um unsn den Ruhm zu ſichern, daß wir Glieder der wah⸗ ren Kirche ſeien, ſondern um der Chriſtenheit“ das gewiſſe u. lautere Zeugniß der ſeligmachen⸗ den Wahrheit, ſo viel an uns iſt, unverkümmerten und unverdeckt zu erhalten.“ .. 3 „Daß ein ſolches Scheinbekenniniß, welchesn die gottgeſetzten Grenzen der Wahrheit und des Irrthums verwiſcht und den Gegenſatz ſchrift⸗N gemäßer und ſchriftwidriger Lehre in den fließenP⸗ den Unterſchied gleichberechtigter Ueberzeugungen.“ x verwandelt, von viel hundert ernſten Chriſten n und Dienern der Kirche mit ſolcher Oeffentlich⸗“ keit und ſolchem Aufſehen abgelegt worden iſt, wird dazu dienen, in Mitten unſerer Kirche i ſelbſt die ihres Glaubens Unſicheren vollends zu verwirren, die Irrenden ihres Irrthums froh zu machen und allen, welche die Wahrheit zu *) Darunter verſieht man die Apologie, die Schmalkald. Artikel, den Hrofen und kleinen Catechismus Dr. Lutrd und die Concordienformel. D. R. d. L.