# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1854 05 25_S148 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Herzen liegt, muß ſich nicht entſetzen, wenn er jene Frage und Antwort mit Aufmerkſamleit lieſt und den Folgerungen nachdenkt, die ſich mit Nothwendigkeit daraus ergeben? Sind die 10 Gebote wirklich nur ein Verbot einiger der härteſten Ungerechtigkeiten, dann ſind ſie ein höchſt unvollkommenes Machwerk, und es iſt nicht zu begreifen, wie etwas, deſſen Ur⸗ ſprung ſo theuer als göttlich bezeugt wird, ſo unvollkommen ſollte gerathen ſein, oder wie das, was ſo unvollkommen wäre, wirklich eines gött⸗ lichen Urſprungs ſein ſollte. Sind die 10 Gebote nur ein Verbot einiger der härteſten Ungerechtigkeiten, ſo iſt Luthers Auslegung und die Äuslegung der anerkannt frömmſten und erleuchtetſten Männer durchaus falſch, denn dieſe alle haben darin bei Weitem mehr gefunden, als das Verbot einiger der här⸗ teſten Ungerechtigkeiten. Dann iſt auch —ich ſage, was die Folgerung mit ſich bringt —nicht den kbar, was Chriſtus ſagt, daß darin hangen ſolle das ganze Geſetz und die Propheten. Dann iſt auch Chriſtus ſelbſt nicht allen Menſchen unumgänglich nothwendig zur Seligkeit, und die ganze Lehre vom Geſetz und Glauben wird von Grund aus verkehrt. Das iſt—meine ich—genug, um zu zeigen, wohin es führt, wenn Sätze aufgeſtellt wer⸗ den, wie der in Rede ſtehende „In den 10 Geboten werden einige ꝛc.“ Aber wir müſſen Rückſicht nehmen auf die et⸗ wanigen Eiin wendungen. 1.) Der Vf. beruft ſich—ſo mag man vielleicht entgegnen —auf die heil. Schrift ſelbſt. 2.) Er beruft ſich auf den Katechis⸗ mus. 3.) Er ſagt in ſeinem Satze nicht blos verboten, ſondern genannt und verboten. 4.) Er ſpricht nur von den öletzten Geboten. Wir antworten ö ad 1.) Die Bibelſtelle ſollte beweiſen, daß per Vf. Recht habe, wenn er ſagt: In den 10 Geboten werden einige der härteſten ꝛc. Aber die Bibelſtelle 2. Moſ. 20, 13-17. bewfiſt nichts anderes und nichts mehr, als in wel⸗ cheem Buchund Kapitel der heil. Schrift die heil. 10 Gebote zu finden ſind und wie ſi e lauten. ad 2.) Die Berufung auf den Katech smus ſollte beweiſen, daß der Vf. in einhelligem Glauben mit un ſerer Kirche ſtehe. Dann aber mußte der Vf. Luthers Erklärung ci⸗ tiren. zu Luthers Katechismus alſo, daß ſie Luthers Auslegung als richtig und ſchriftmäßig aner⸗ kennt und nicht will vom Terte getrennt wiſſen, denn der bloße Text (d. i. die 10 Gebote, der Glaube, das Vaterunſer) war vor Luther auch ſchon da. Wie hat nun ber Vf. gethan? 2 1. Er hat Luther's Auslegung vom dazu ge⸗ hörigen Terte auf's allerweiteſte getrennt, denn Denn die lutheriſche Kirche bekennt ſich die Zahl deſeibenn wondeſen. —116— der Tert ſteht S. 827, Luthers Auslegünz aber erſt S. 181 u. ſ. f. Dutth dieſe Stellung wird ſie nicht einmal als Anhatſz zum Lehrbuche, ſn⸗ dern nur als Anhang zur Religionsgeſchichte bezeichnet. Dazu iſt erſterer mit großer Schrift gedruckt und mit vollſtändigen Ueberſchriften verſehen, letztere aber mit kleiner Schrift gedruckt und mit unvollſtändigen Ueberſchriften verſe⸗ hen.*) Das wäre von keiner beſonderen Be⸗ deutung, wenn die Citate ſo eingerichtet wären, daß weder das, was vorne, noch das, was hinten ſteht, dadurch übergangen und zurückgeſtellt würde. Aber 2.) er will gar nicht, daß man Luther's Er⸗ klärung aufſchlagen ſolle. Wollte er Luthern citiren, ſo hätte er ſchreiben müſſen: S. Dr. Luthers Erklärung des 5. Hauptſt. ꝛc. Geb 5-—10. Er hat aberlgeſchrieben: S. Hauptſt. 1, Geb. 5—10. So will denn der Vf. gar nicht, daß man hinten aufſchlagen ſoll, ſondern da, wo die Bezeichnung zutrifft und das iſt vorn, wo die Auslegung Luthers völlig weggelaſſen iſt. Was iſt nun das für ein Beweis für die Ue⸗ bereinſtimmung des Vf. mit der luth. Kirche? Beweiſt aber das Citat die Uebereinſtimmung nicht, was hilft es ihm, daß er damit einen vergeblichen Schein macht? Er wird ja nicht offenbar als Luthers Schüler oder Glaubens⸗ genoſſe, ſondern, als der Luihers Meiſter ſein will. ad 3.) Sollte das Wörtlein „genann t eine rechtfertigende oder mildernde Bedeutung haben, ſo müßte der Satz eine Andeutung ent⸗ halten, daß es etwa ſo zu verſtehen wäre Genannt ſind in den 10 Geb. zwar nur einige der härteſten Ungerechtigkeiten, aber zu verſtehen ſind eben darunter auch die allerfeinſten. Eine ſolche Andeutung würde es ſein, wenn er geſagt hätte: das harte Wort z. E. Tödten, Ehebrechen gibt nur die Klaſſe an, unter welche auch die ſubtilen und allerſubtilſten Sünden wider das 5. und 6. Gebot gehören u. ſ. w. Eine ſolche Andeutung aber findet ſich nir⸗ gends, ſondern der Verfaſſer fährt fort: genannt und verboten. Was iſt nun verboten? Eben das, was genannt iſt. Was iſt genannt? Einige der härteſten Ungerechtig⸗ keiten. Alſo kann der Ausdruck genannt und verboten nur ſo viel heißen als dern auch verboten; immer aber bleibt nicht mehr und nicht weniger als: ö „) Vorn heiht es „die flünf Hauptſtücke ꝛc. und dann ö beſonvers: das erſte Hauptſt. ; die 10 Gebote. Desgl.: Das andere Hauptſt.; das drilte Haupiſt. Hinten heißt es, ohne daß das Hptſl. der Zahl nach ange⸗ geben iſt, ſchlechtweg: Erklärung der 10 Gebote. Ebenſo iſt beim Glauben, Vaterunſer u. ſ. w. das Wort „Hauptſtück 7 ½%0 7*.• ſie ſind nicht allein genannt, ſo n⸗ ö 22 Eeun ige derh ä rteſten Ungerechtigkeiten. Aber, wo gehören denn die böſen Begier⸗ den hin? Die ſind doch nicht blos verboten, ſondern auch genannt, und zwar im 9. und 10. Geb. Wie kann nun der Vf. ſagen, es ſeien nur einige der härteſten Ungerechtigkeiten, die in den 10 Geboten genannt ſind? ad 4.) Der Vf. antwortet Fr. 215: In den 10 Geboten; — aber in den Beweisſtellen eitirt er ſowohl aus der Bibel, als aus dem Katechis⸗ mus nur vom sten Gebotan. Soll das eine Einwendung ſein, ſo müßte ſ ie etwa dieſen Sinn haben: Es iſt nicht zu leugnen, daß der Vf. von der Zten Hälfte der 10 Gebote ſagt, es ſeien darin nur einige der härteſten Ungerechtigkeiten genannt und verboten; aber ſagt es nicht von den 10 Geboten überhaupt. Antwort: Wer Ein Gebot ſchwächt, hat das ganze Geſetz geſchwächt. Ueberdies ſtehen dit 10 Gebote in keinem ſolchen Verhältniß zu ein⸗ ander, daß geſagt werden könnte, die erſten vier beziehen ſich auf die feineren Sünden, die letzten ſechs aber auf die gröberen. Doch dieſen Sinn geben wir dem Vf. gar nicht ſchuld; wir erklären uns ſein Citat viel⸗ mehr alſo: Der Vf. redet in dem Abſchnitte, zu welchem Fr. 215 gehört, von der Gerechtigkeit ge⸗ gen den Nächſten. Da er nun einen Ueber⸗ gang haben will zu dem nächſten Paragraph, wo er von dem groben und feinen Todtſchlag handelt, das 4. Gebot aber dahin gar nicht paßt, ſo eitirt er die letzten 6 Gebote, als in welchen wie der Vf. meint, nur die härteſten Ungerechtig⸗ keiten verboten werden, vom ö5ten an. Der Vf. nun lehrt nicht etwa, daß der feinere Todtſchlag erlaubt ſei, ſondern dahin geht ſein Sinn, daß die zehn Gebote nicht ſo viel enthal⸗ ten, um daraus auch die feineren Ungerechtig⸗ keiten ſtrafen zu können. Was ſagt aber—fragen wir—was ſagt der Vf., wenn allein ſchon das 10. Gebot ſpricht: „Du ſollſt nicht begehren Alles, das ſein (des Nächſten) iſt?'“ Iſt das Leben nicht auch ſein? und iſt nicht der offenbare Sinn der Schrift, daß wer eine ſubtile Sünde wider das 5te Gebot begeht, geſtraft werden ſolle nicht vom 10ten Gebot allein, ſondern auch vom 5ten.“““) Aber des Vf. Anſicht von den 10 Geboten iſt weit verſchieden von der kirchlichen und ſchrift⸗ mäßigen. Darum iſt auch die ganze Pflichten⸗ lehre nicht nach dem Plane der 10 Gebote abge⸗ **) Man höre, was Luther ſagt: Meineſt du, daß er allein von der Fauſt rede, wenn er ſagt: Du ſollſt nicht tödten!? Was heißt Dul nicht allein deine Hand noch Fuß, Zunge, noch ein an der einzeln Glied, ſondern Alles, was du biſt an Leil und Seele. Darum iſt's ſo geſagt, du ſollf nicht tödten, als wenn er ſagte: manch Glied di haſt, ſo mancherlei Weiſe du finden magſt, zu tödten es ſei mit der Hand, Zunge, Herzen oder Zeichen unn Gebehrden, ſauer ausſehen und das Leben nicht gön nen, mit den Augen oder auch den Ohren, wenn du nicht gerne höreſt von deinem Nächſten reden—dal heißt alles getödtet. Denn da iſt Herz und Alles was an dir iſt, alſo geſinnet, daß es wollte, er wär ſchon todt. (Starke Synopſ. N. T. 1. Th. S. 134. Ran α & ——— 2—