# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 04 04_S61 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Lutheraner. „Gottes Wort und Luthers Lehr' vergehet nun und nimmermehr.“ Herausgegeben von C. F. W. Walther. Jahrgang 2. St. Louis, Mo., den 4. April 1846. No. 16. Bedingungen: Der Lutheraner erscheint alle zwei Wochen einmal für den Subscriptionspreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterschreiber, welche davon die Hälfte vorauszubezahlen und das Postgeld zu tragen haben. — In St. Louis wird jede einzelne Nummer für 5 Cents verkauft. (Eingesandt von Pastor Th. Brohm.) Kann ein lutherischer Christ mit gutem Gewissen an solchen Sacramentshandlungen Theil nehmen, die nach Vorschrift der neuesten „Kirchenagende für die evangelisch-lutherischen Gemeinden in Pennsylvanien, New-York, Ohio ꝛc.“ 1842 geschehen? Die Frage habe ich mir nicht selbst ausgesonnen, sondern sie ist wirklich von mehreren Personen mir als Gewissensfrage vorgelegt worden, und je länger ich ihr nachgedacht, desto mehr bin ich von der Wichtigkeit der Frage und ihrer Beantwortung überzeugt worden. Traurig genug, daß über eine sich lutherisch nennende Agende eine solche Frage entstehen kann. Wenn wegen Sacramentshandlungen der Episcopalen, Katholischen, Methodisten ꝛc. Zweifel sich erheben, so kann es nicht befremden; aber obige Frage läßt nur die Alternative übrig, daß entweder die Fragesteller oder die in Frage gestellte Agende gegen das evangelisch-lutherische Bekenntniß gröblich verstoßen müsse. Es lohnt sich allerdings der Mühe, zu untersuchen, auf welcher Seite die Schuld liegt. Was für eine Sacramentsverwaltung schreibt die Agende vor? Die heilige Taufe betreffend, so enthält die Agende 4 verschiedene Formulare. Das erste ist noch das erträglichste und ist ohne Zweifel zur Zufriedenstellung solcher Leute aufgenommen, die einmal noch „am Alten hängen;“ es schimmert, wiewohl dürftig genug, noch das alte Formular des lutherischen Taufbüchleins hindurch. Doch fragt man billig: warum hat man es nicht bei dem alten unveränderten Taufbüchlein bleiben lassen, das Luther ja nicht gemacht, sondern aus der uralten Kirche herüber genommen und nur von papistischen Zusätzen gereinigt hat? Warum hat man's nicht bleiben lassen bei dem Tauf-Formular der alten americanischen Agende von 1756? Wenn man mit der Lehre, die in die alten Tauf-Formulare niedergelegt ist, von Herzen einverstanden wäre, warum nimmt man ohne Grund Neuerungen vor, die ja in der Kirche Gottes gemieden werden sollen? Es kommen aber allerdings schon in diesem Formular falsche Neuerungen vor, die auf eine bedenkliche Abneigung von der Lehre selbst schließen lassen. Ich hebe nur eins hervor. Es ist zwar die Frage an die Taufzeugen beibehalten: „Entsaget ihr im Namen dieses Kindes dem Teufel und allen seinen Werken und alle seinem Wesen? zugleich aber die bedenkliche Erklärung hinzugefügt: „d. i. der Herrschaft der Sünde und Eitelkeit.“ Wozu soll doch dieser Zusatz dienen? Ist die Frage so undeutlich, daß sie einer Erklärung bedarf? Sollte nicht billig ein Kind aus dem kleinen Katechismus wissen, wer der Teufel ist und was seine Werke und Wesen? Oder will man damit den Anstoß beseitigen, den die Gebildeten unserer Zeit an der Lehre vom Teufel nehmen, und ihnen zu verstehen geben, man dürfe sich nicht einen persönlichen Teufel vorstellen; es sei dieser eben nur eine symbolische Bezeichnung der Herrschaft der Sünde und Eitelkeit? Wenn man weiß, daß dieser Zusatz aus den neueren Agenden entnommen ist, die unter Einfluß des Rationalismus entstanden sind, wie z. B. auch die Agende von 1818, so wird es mehr als zweifelhaft, ob das Formular noch das Dasein und Reich eines wirklichen Teufels annahm. Ein Christ, der nicht mit Schalkheit umgeht — 2 Cor. 4, 2. — und seinen Glauben gern unzweideutig ausspricht, muß durch diesen zweideutigen Zusatz schon tief verletzt und gekränkt werden. Das zweite Formular geht einen Schritt weiter und steht ganz auf dem Standpunct des modernen Ungläubens. In der ganzen Anrede an die Taufzeugen ist kein Wörtlein gesagt von der Nothwendigkeit und der Kraft der Taufe, kein Wörtlein, daß das Kind in Sünden empfangen und geboren, ja dem Tode und Reiche des Teufels unterworfen ist, kein Wörtlein, daß die heilige Taufe Vergebung der Sünden gibt, von Tod und Teufel erlöset und die ewige Seligkeit gibt; sondern „durch die Taufe soll das Kind nur in die Gemeinschaft Gottes und JEsu aufgenommen werden.“ Dazu wird natürlich auch der ungläubigste Mensch, selbst ein Leugner der ewigen Gottheit JEsu Christi, der aber doch ein Verehrer Gottes und JEsu sein will, ohne Widerrede Ja sagen. Das apostolische Glaubensbekenntniß ist in diesen Formularen ganz weggelassen und dessen Stelle ersetzt durch die Frage: „verlanget ihr, daß dieses Kind nach der Anordnung JEsu getauft und unter die Zahl der Christen aufgenommen werde?“ Und welcher christliche Taufzeuge kann auf diese Frage ein freudiges Ja antworten? Ebenso jämmerlich ist das Schlußgebet und die Anrede an die Taufzeugen und ich sage nicht zu viel, daß kein einziger Satz mit dem Vorbilde der heilsamen Worte übereinstimmt. Wer dies zu hart findet, der lese das Formular selbst. Was soll man nun weiter zum 3. Formular sagen? Es ist, als hätten die Verfasser gewetteifert, wer die Kunst am besten verstünde, das Sacrament der heil. Taufe von aller Kraft auszuleeren und zu einer bloßen, nichtssagenden Ceremonie herabzusetzen. Wer es noch nicht weiß, bis zu welchem Grade des Verfalls die lutherische Kirche hiesigen Landes herabgekommen ist, der höre nur den Anfang dieses 3. Formulars: „Der göttliche Stifter unserer heil. Religion, JEsus Christus, hat vor seinem Abschiede von der Welt die Anordnung gemacht, daß alle, die sich zu seiner Lehre bekennen wollen, durch die Taufe zu seinen Bekennern und Nachfolgern geweihet werden sollen;“ ferner: „die Taufe ist die Einweihung des Menschen zum Kinde Gottes;“ ferner: „das Besprengen mit reinem Wasser ist ein Sinnbild der inneren Reinheit der Seele, zu welcher der Mensch in der Gemeinschaft mit JEsu berufen und durch die Ertheilung des heiligen Geistes geführet wird.“ „Darum (merkt wohl, warum? weil nämlich die Taufe ein Sinnbild der inneren Reinheit der Seele sein soll) nennt Paulus die Taufe ein Bad der Wiedergeburt und Erneuerung durch den heil. Geist“ ꝛc. Ihr armen, getäuschten Lutheraner, ihr habt bisher geglaubt, eure Prediger taufen eure Kinder, damit sie sollten Vergebung der Sünden empfangen, von Tod und Teufel erlöset werden und die ewige Seligkeit erlangen, laut der Worte eures Katechismus; ihr seid betrogen; sie wollen nichts thun, denn eure Kinder weihen*) zu Bekennern und Nachfolgern JEsu; sie besprengen sie mit Wasser, nicht damit sie *) Das Wort Weihe, Einweihung, selbst wenn es im kirchlichen Sinne gebraucht wird, auf das Sacrament der h. Taufe übertragen, legt demselben eine seinem inneren Wesen widersprechende Bedeutung bei. Man weihet Kirchen ein, d. h. man erklärt und bestimmt sie durch einen feierlichen Akt zum Gottesdienst; man weihet Prediger ein, d. h. man bestätigt sie feierlich zu dem Amte, dazu sie berufen sind. Wer nun das Sacrament der heil. Taufe eine Weihe des Menschen zum Kind Gottes, eine Einweihung zum Christenthum nennt, der verläugnet gerade das Wesen des Sacraments, als eines von Gott geordneten kräftigen Mittels, dem Sünder Gnade mitzutheilen, macht also die heil. Taufe zu einer leeren Ceremonie, die dem Menschen nichts gibt, was er nicht schon besitzt. 22