# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 02 21_S51 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 51 Er nahm noch in dieser Predigt von seinen lieben Eislebern sämmtlich Abschied, indem er sagte: „Nachdem ich nun eine Zeitlang allhier gewesen und euch gepredigt habe, auch nun anheim muß und vielleicht euch nicht mehr predigen möchte: so will ich euch hiemit gesegnet und gebeten haben, daß ihr bei dem Worte bleibet, das euch eure Prediger und Pfarrherren von der Gnade Gottes treulich lehren; und euch auch gewöhnet zum Beten, daß euch Gott vor allen Weisen und Klüglingen behüten wolle, so die Lehre des Evangelii verachten; denn sie oft Schaden gethan und noch thun möchten.“ Zum Schlusse setzte er noch hinzu: „Das, und viel mehr wäre von diesem Evangelio zu sagen, aber ich bin zu schwach, wir wollens hiebei bleiben lassen. Der liebe Gott gebe Gnade, daß wir sein theures Wort mit Danksagung annehmen, im Erkenntniß, Glauben seines Sohnes, unsers HErrn JEsu Christi, zunehmen und wachsen, und im Bekenntniß seines heiligen Wortes beständiglich bleiben bis ans Ende. Amen.“ Dies waren Luthers letzte Worte auf der Kanzel und Gott hat ihn aus Gnaden nach zwei Tagen dieses seines öffentlichen Schluß- und Segenswunsches durch ein seliges Ende gewährt. (Fortsetzung folgt.) Luther und Calvin in Betreff ihrer Lehre vom heil. Abendmahl. Zugleich als Fortsetzung der Antwort auf die neueste Vertheidigung der Union.“ (Fortsetzung.) II. Hat Luther die besondere Lehre Calvins noch vor seinem Tode gebilligt? Herr Nollau schreibt in seiner Schrift: „Ein Wort für die gute Sache der Union,“ S. 44. Folgendes: „Es trägt jene Erzählung gänzlich das Gepräge der Wahrheit an sich, daß Luther im Jahr 1545, also nur ein Jahr vor seinem Tode, die lateinische Uebersetzung von Calvins Büchlein de Coena, (vom Abendmahle) gelesen und endlich also gesagt: „„Es ist gewiß ein gelehrter und frommer Mann, dem hätte ich anfänglich wohl dörffen die ganze Sache von diesem Streit heimstellen. Ich bekenne meinen Theil, wenn das Gegentheil dergleichen gethan hätte, weren wir balde anfangs vertragen worden, denn so Oekolampadius und Zwinglius sich zum ersten also erkläret hetten, wären wir nimmer in so weitläuftige Disputationen gerathen.““ Hr. N. sagt zwar, daß diese Erzählung „das Gepräge der Wahrheit gänzlich an sich trage und daß sie ein unverdächtiges Zeugniß sei,“ es ist aber sehr gut, daß er dies selbst hinzu gesetzt hat, denn außerdem dürfte wohl niemand, der die Reformationsgeschichte kennt, auf diese Gedanken kommen; es müßte denn jemanden die alte Orthographie (Rechtschreibung), in welcher Hr. N. diese Erzählung gewiß nicht absichtslos wiedergegeben hat, auf einen solchen merkwürdigen Einfall bringen. Daß wir aber die Erzählung für eine Fabel halten, dazu werden wir durch Folgendes bewogen. Erstlich kann es auch nicht durch ein einziges schriftliches Wort Luthers nur wahrscheinlich gemacht werden, daß derselbe irgend etwas von Calvins Schriften gelesen, geschweige daß er sie gebilligt habe. Wohl aber kann mit gutem Grunde das Gegentheil aus einem Briefe geschlossen werden, welchen Calvin im J. 1545 selbst an Luthern in lateinischer Sprache geschrieben, der aber erst nach Luthers Tode in Wittenberg angekommen, von Melanchthon zurückgeschickt, in der Bibliothek zu Genf aufbewahrt und später durch den Druck veröffentlicht worden ist. Darin schreibt Calvin unter andern: „Hochzuverehrender Vater in dem HErrn, ich bitte Dich dieses inständig durch Christum, Du wollest Dich nicht beschwert fühlen, den Ekel meinet- und ihrethalben zu überwinden, daß Du erstlich den in ihrem (mehrerer Franzosen) Namen geschriebenen Brief und meine Büchlein in Nebenstunden wie zum Zeitvertreib überlaufest oder das Lesen Jemanden überträgest, der Dir den Gesammtinhalt angebe, und daß Du sodann Deine Meinung mit wenigen Worten uns schreibest. Ich thue dies zwar ungern, daß ich Dir bei so wichtigen und verschiedenartigen Geschäften diese Mühe machen soll, aber da ich es nur nothgedrungen thue, halte ich mich versichert, daß du mir nach Deiner Billigkeit werdest Verzeihung widerfahren lassen. Möchte es mir doch vergönnt sein, zu Dir zu eilen, um wenigstens auf einige Stunden Deines Umganges zu genießen! denn es wäre mir lieber und würde bei weitem nutzbarer sein, nicht allein über diese Sache, sondern auch über andere mit Dir mündlich zu verhandeln!“ Unsch. Nachr. 1722. S. 627. cf. orat. A. Mori. Genev. 1648. Nach diesem Briefe, der, wie erwähnet, erst nach Luthers Tode in Wittenberg angekommen ist, zu urtheilen, wird sehr unwahrscheinlich, daß Luther Calvins Büchlein vom Abendmahl gelesen, oder gar von demselben ein so gutes Vorurtheil gehabt habe. Calvin fürchtet nach seinem eigenhändigen Briefe, daß Luther mit „Ekel“ und Widerwillen seinethalben erfüllt sein möge und daß sich Luther schwerlich so viel Zeit abmüßigen werde, seine beigelegten Büchlein nur zu durchfliegen. Dagegen halte man nun obige Erzählung und urtheile selbst. Doch wir haben davon, daß sich Calvin in den letzten Jahren Luthers selbst mit unter die Widersacher desselben gerechnet habe, ein unwiderlegliches Zeugniß. Calvin schrieb nehmlich, nachdem Luther 1544 sein letztes Bekenntniß vom heil. Abendmahl herausgegeben und darin die Sacramentsschwärmer ernster als je angegriffen hatte, noch in demselben Jahr an Bullinger von Genf u. a. Folgendes: „Ich höre, daß Luther endlich mit grimmigen Schmähungen nicht sowohl gegen euch, als gegen uns alle hervorgebrochen sei. Nun wage ich euch kaum zu bitten, daß ihr schweiget; weil es unbillig ist, unverschuldeter Weise eine so üble Behandlung zu erfahren und sich nicht rechtfertigen zu dürfen, und schwer zu bestimmen ist, ob dies ersprießlich sein würde. Aber das, bitte ich, wollet ihr euch zu Gemüthe führen: erstlich, was für ein großer Mann Luther sei, und durch was für große Gaben er sich auszeichne, mit welchem Muthe, mit welcher Beständigkeit, mit welcher Geschicklichkeit, mit welcher durchdringenden Kraft zu lehren er bisher das Reich des Antichrists zu stürzen und zugleich die Lehre des Heils zu verbreiten, beflissen gewesen ist. Ich pflege oft zu sagen: wenn er mich auch einen Teufel nennete, so würde ich ihm doch so viel Ehre erweisen, ihn als einen ausgezeichneten Knecht Gottes anzuerkennen, der jedoch, wie er an vorzüglichen Tugenden reich, so an großen Fehlern leidet. ... Doch ist es unsere Pflicht, das Böse an ihm so zu tadeln, daß wir ihm in Ansehung seiner ausgezeichneten Gaben etwas zu Gute halten. ... Darauf, wünsche ich, mögest du mehr sehen, als auf das, was Luther mit seiner unmäßigen Hitze verdient habe.“ Cf. J. Calvini ep. et resp. ed. Beza Lausannae. 1576. Ep. 57. Hiernach ist es außer allem Zweifel: wenn L. ja von dem später offenbar gewordenen Unterschied der Lehre Calvins in dem Artikel vom h. Abendmahle und der seinigen (Luthers) nichts geahnt haben sollte, so hat doch Calvin recht wohl gewußt, daß, wenn Luther die Zwinglianer angreife, derselbe auch wider ihn kämpfe. Wenn sich übrigens Herr N. darauf beruft, „daß Luther sich nicht gegen die calvinische Lehre ausgesprochen, sondern nur gegen Zwingli und Carlstadt die Waffen geführt habe“ (S. 44.), so ist dies eine Behauptung ohne Beweis. Daß L. nicht namentlich gegen Calvin aufgetreten ist, dies ist wohl wahr, erklärt sich aber leicht daraus, daß Calvin bei Lebzeiten Luthers sich öffentlich als einen Lutheraner geberdete, wie wir dies in der 7. Nummer dieses Jahrgangs nachgewiesen haben. Daß aber Luther die calvinische Lehre vom h. Abendmahle ebenso entschieden als eine Verkehrung der Worte Christi bekämpft hat, wie die zwinglische, dies kann nur der leugnen, der weder die eine noch die andere kennt. Zwei Stellen mögen hier zum Beweise unserer Behauptung genügen. In dem letzten Bekenntniß von 1544 schreibt Luther u. a. also: „Ich muß sie fahren lassen und meiden .... er heiße Stenkefeld, Zwingli, oder wie er wolle; denn ich rechne sie alle in Einen Kuchen, wie sie auch sind, die nicht gläuben wollen, daß des HErrn Brod im Abendmahl sei sein rechter natürlicher Leib, welchen der Gottlose oder Judas ebensowohl mündlich empfähet, als St. Petrus und alle Heiligen. Wer das, sage ich, nicht will gläuben, der laß mich nur zufrieden mit Briefen, Schriften oder Worten, und hoffe bei mir keiner Gemeinschaft, da wird nichts anders aus.“ Endlich schreibt Luther noch im Jahr 1545, also in demselben Jahre, in welches Herrn N.'s Geschichte verlegt worden ist, folgendermaßen: „Von den Zwinglianern und allen Sacramentirern, so da verneinen, daß Christi Leib und Blut im hochwürdigen Sacrament mit leiblichem Munde empfangen werde, halten wir ernstlich, daß sie Ketzer und abgeschnittene Gliedmaß von der Gemeine Gottes sein.“ (L. W. XIX, 2257.) Da nun Calvin und alle calvinischen Kirchen