# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 10 27_S27 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Euᷣubſcriptionspreis von Elnem Dollar ..* — 2*** „Gottes Wort und Luthers Lehr“ vergehet nun und nimmermehr.“ „AnnEhHpR. — ———————— —— ——— — — ——— Herausgegeben von der Deutſchen Ev. Luther. Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten Redigirt von C. F. W. Walther. Jahrg. 10. St. Louis, Mo., den 11. Oetober 1858. No. A. Bedingungen: lahleu und das Poſtgeld zu tragen haben. Der Lutheraner erſcheint alle zwel Wochen einmal für den jä li jeen· für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben vransul- — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Ceuts verkauft. aber, NMr. F. 1. Nur die Briefe, welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſlad an den Redakteur, alle anderen welche Geſchäftliches. 5 C. P. Abbeſtellungen, Gelder 1. enthalten, unter der Adreſſe W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden. Das Blutbad von Thorn. Ein Bild aus der Geſchichte der Jeſuiten von K. F. Ledderhoſe. ö (Schluß.) Am 5 December 1724 verſammelten ſich die Blutrichter auf dem Rathhauſe. Der ſchon ge⸗ nannte Woiwode Rybinski ind der Kron⸗ kimmerer Lubomirski hatten den Vorſitz. An die Seite der Kläger ſtellten ſich der Jeſuit Rartin Wolenski und der Kroninſtigator. ür die Stadt ſprachen der Bürgermeiſter Schultz nebſt einigen Mitgliedern des Schöp⸗ pengerichts und der dritten Ordnung. Hierauf wurden die ſämmtlichen Gefangenen herbei- geführt. Sie erſchienen in ihrer gewöhnlichen Kleidung. Nur der Präſident hatte ſein Amtskleid abgelegt und trat in einem gewöhnlichen Bür⸗ gerkleide mit dem Stock in der Hand auf. Als ihn einer der Richter deshalb anließ, ſagte er: „Ich ſtelle mich her als Pilger, welcher, wenn der Stab über ihn gebrochen wird, in die Ewig⸗ rit wandern, oder, wenn man ihn leben läßt, in das Elend ziehen muß. Darum habe ich mich ſo angethan, wie es zu beiden Wegen erforder⸗ lich iſ.“ Das Warſchauer Urtheil wurde nun den Gefangenen der Länge nach in lateiniſcher Sprache vorgeleſen. Da es aber die Wenigſten verſtanden, ſo mußte es gedollmetſcht werden. Der Pater Rector der Jeſuiten wurde nun gefragt, ob ſeine Mitbrüder Jakob Piotro⸗ * witz und Michael Schubert, oder einer von ihnen den Eid zu leiſten bereit wären. Er erwiederte, daß die Regeln ſeines Ordens den „Eid auf Blut verböten und ſchlug ſieben andere Zeugen vor, die anſtatt ſeiner den Eid zu ſchwö⸗ ren Willens ſeien. Der Sekretär der Stadt widerſetzte ſich der Stellvertretung, weil es in dem Urtheile ausdrücklich heiße, daß die beiden Jeſuiten ſelbſt, oder einer von ihnen ſchwören ſollten. Auch hob.er hervor, daß es ſchon 4 Uhr Nachmittags wäre, und bisher nur am Morgen Eide abgelegt worden wären. Die Zeugen ver⸗ warf er, weil darunter ein Ordensbruder als Säufer bekaͤnnt war, und die ſechs übrigen, pol⸗ niſche Studenten, zum Theil gar nicht bei dem Aufruhr zugegen geweſen wären. Es wird er⸗ zählt, daß einer dieſer Zeugen, als er ſpälerhin von einem Freunde üder ſeinen Meineid 38Re⸗ de geſtellt wurde, geantwortet habe: „Die Lutye⸗ raner und alle andern Ketzer werden bei uns Ka⸗ tholiſchen ohnehin nicht anders als zum Feuer verdammte Leute angeſehen. Wenn wir nun Einem dazu verhelfen können, ſo thun wir ein verdienſtliches Werl.“ Der Freund nannte das eine unchriſtliche Grauſamkeit, aber dieſer ſagte: „Er und die andern Zeugen wären ſchon gründ⸗ lich genug von den Jeſuiten unterrichtet wor⸗ den, und die Excommunikation, ſo der Papſt zu Rom auf eine feierliche Weiſe wider alle Ketzer jährlich ausſpreche, könne ihn ſchon beruhigen. Mit ſolchem ertödteten Gewiſſen legten die Zeu⸗ gen, ihren. Eid, ab. Nach polniſchen Geſetzen 1 hatte Jeder ſeine Sache gewonnen, welcher durch drei, fünf, oder ſieben Zeugen den Eid leiſtete. Der Eid war ſchon geſchworen, da kam noch ein Schreiben des päpſtlichen Legaten an, der den Jeſuiten die Eidesleiſtung unterſagte. Es fand keine Rückſicht mehr. Die Verurtheilten wur⸗ den in das Gefängniß zurückgeführt. Gegen 10 Uhr Abends verkündigte der Hauptmann Röling dem Präſidenten Rösner und dem Vicepräſidenten Zernecke, daß ſie am 7. De⸗ zember frühe Morgens enthauptet werden ſoll⸗ ten und ſich zum Tode vorbereiten könnten. Auch die Andern erfuhren die blutige Botſchaft. Am folgenden Tage, den 6. December, am Tage des heiligen Nikolaus, wurde auf dem Markte das Schaffot zur Hinrichtung erbaut. Die Mönche aller Gattungen, wie ſie in Thorn ein⸗ heimiſch waren, ſetzten jetzt alle Mittel der Ue⸗ berredung in Beweguug, um die Verurtheilten katholiſch zu machen, mit dem Verſprechen, daß ihnen dann das Leben geſchenkt werden ſollte. Beſonders ſtürmten ſie auf den alten Präſiden⸗ ten den ganzen Tag ein. Er bat ſie, bis Abends 6 Uhr ihn doch allein zu laſſen. Sogleich ver⸗ breiteten die Prieſter die Nachricht durch die Stadt, er wolle katholiſch werden und habe ſich nur ei⸗ ne kurze Bedenkzeit ausgebeten. Auch polniſche Große ſuchten ihn zum Uebertritt zu bewegen. Sie ſcheiterten aber am Glauben des ehrlichen Greiſen, der auch Freunde abwies, die ihm rie⸗ then, nur zum Scheine das Lutherthum zu ver⸗ (längnen. Er blieb feſt, dieſer theure Blutzeuge,