# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 09 15_S12 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Urche und das Kloſter. Sie wurden für dies Mal abgewieſen, indem die Sache nicht vor die Kommiſſion gehöre. Die Stadt, als die Be⸗ klagte wurde aufgefordert, durch perſönliche Er⸗ ſcheinung die Kommiſſion anzuerkennen. Nach einigem Streit wurden drei Perſonen aus jeder der drei Ordnungen, des Raths, der Schöppen und der dritten Ordnung erwählt, dieſe Aner⸗ kennung ſchriftlich auszuſprechen. Erſt am 18. September wurden die Zeugen verhört. Es ging leirlich her. ſo lange der Biſchof von Plocko, der Woiwode von Kulm und einige andere ver⸗ hörten. Sobald aber der Biſchof von Kujawi⸗ ne und der Kronkämmerer Lubomirski, geſchworne Feinde der Thorner, freiere Hand be⸗ kamen, ſah die Verhandlung mehr einer Ereku⸗ tion als einer Unterſuchung ähnlich. Die vom Rath vorgeſtellten Zeugen wurden als Mitſchul⸗ vige verworfen; wer dagegen etwas wider einen Thorner bezeugen wollte, feindſelige alte Weiber. erkaufte Landläufer, misvergnügte Mägde, alle wurden angenommen. Wenn ſie ihre Ausſage beſchworen, ſo wurden die Angegebenen verhaf⸗ tet. Am 26. September ſaßen im Gefängniſſe ſchon gegen 80 Perſonen, darunter mehrere, wel⸗ che beweiſen konnten, daß ſie am Tage des Tu⸗ mults gar nicht in Thorn geweſen waren. Wenn Schuldige erklärten, die katholiſche Religion an⸗ nehmen zu wollen, fanden ſie beim Biſchofe Schutz. Die Amtsdiener wurden mit der Fol⸗ ter bedroht, auszuſagen, daß der Präſident zum Tumult Befehl ertheilt habe. Alles, was ſchlecht iſt, wurde von dieſer Kommiſſion getrieben. Nur mit Noth konnte ſich Rath und Geiſtlichkeit ihren Gewaltthätigkeiten entziehen. Doch heben wir noch Einiges aus dieſer Ge⸗ ſchichte heraus. Die Zeugen der Verklagten verwarf man gewöhnlich durch die Behauptung. daß ſie bei dem Unweſen zugegen geweſen, und weil ſie es nicht verhindert, als Mitſchuldi⸗ ge zu betrachten ſeien. Die Ausſagen der Zeu⸗ gen, welche von den Klägern aufgeſtellt wurden, widerſprachen ſich öfters. Sie waren noch nich! gehörig unterrichtet. Die Jeſuiten brachten dann andere, welche beſſer geübt waren. Wer angegeben wurde als Theilnehmer, mußte in Verhaft; und man ließ manche darin, welche Beweiſe ihrer Unſchuld beibrachten. Die Zeu— gen der Kläger kamen nicht mit den Angeklagten zuſammen. Was ſie eidlich bezeugten, wurde als gewiß angenommen. Gegen den lutheriſchen Siudenten Nagorni, welchen wir mehrmals ſchon erwähnt haben, erhob ein polniſcher Sol⸗ dat die Anklage, derſelbe habe nach ſeiner Be⸗ freiung aus der Haft in der Jeſuitenſchule Pi⸗ ſtolen und eine Degen geholt und ihn verwun⸗ det. Dagegen bezeugten zwanzig Perſonen, darunter ſelbſt Katholiken, daß Nagorni ſich in ſeine Wohnung begeben und ruhig daſelbſt ver⸗ halten habe. Der Pfefferküchler Hofft wurde beſchuldigt, einen Kelch im Kollegium geſtohlen zu haben. Aber die Kirchenvorſteher ſelbſt er⸗ Härten, daß ſie nach Beendigung des Auflaufs alle Kelche vorgefunden hätten. Eine übelbe⸗ ruͤchtigte Weibsperſon beſchuldigte den Schuh⸗ macher Wunſch, in dem Jeſuitenhauſe gewe⸗ ſen zu ſein; aber er bewies durch die Ausſagen aller ſeiner Nachbarn, daß er am 17. Juli an der Gicht krank gelegen und ſeine Wohnung nicht verlaſſen habe. Die Zeugin geſtand ein, ſich in der Perſon geirrt zu haben. Und doch traf die⸗ ſen Schuhmacher ein ſehr hartes Urtheil, ſowie auch den Schuhmacher Mertz, der durch ſieben Zeugen bewies, daß er erſt gegen 11 Uhr Nachts, als der Auflauf beinahe ſein Ende erreicht hatte, aus ſeinem Haus getreten war und nur aus der Ferne nach dem Tummelplatz geſchaut hatte. Ein Handlungsdiener wurde von einem Jeſui⸗ ten beſchuldigt, ihm den Degen auf die Bruſt geſetzt zu haben, und ein polniſcher Soldat be⸗ ſtätigte die Ausſage. Der Angeſchuldigte be— wies aber, daß er den 17. Juli nicht in Thorn ſondern in Danzig geweſen war. So ging es bei der Unterſuchung her. Wer brav Dukaten bezahlte, kam bald los. Die Kommiſſion ſelber hatte auf das Prächtigſte bei ihrem vierwöchentlichen Aufenthalte in Thorn gelebt. Sie endigte jetzt ihre Sitzungen. Lehr— burſche und junge Leute wurden freigelaſſen, die meiſten Erwachſenen mußten im Gefängniſſe bleiben, und eine Verordnung erſchien, daß 16 Perſonen ver das Aſſeſſorialgericht geſtellt wer⸗ den ſollten. Alle Einſprachen des Raths von Thorn blieben unbeachtet. Endlich zogen dieſe Blutſauger ab. 50,000 polniſche Gulden rech⸗ neten ſie als Zehrungskoſten und 2,950 Duka⸗ ten Gebühren. Sie erklärten, ihre Sitzungen ſo lange fortſetzen zu wollen, bis das Geld er⸗ legt wäre. Um nicht noch größere Koſten ſich abpreſſen laſſen zu müſſen, entſchloß man ſich, das Geld zu bezahlen. Die Jeſuiten waren ſelbſt mit die ſem Hergange der Unterſuchung nicht zufrieden; denn ſie verurtheilten einige ihrer Glaubensgenoſſen, die im Sinne der Wahrheit und des Nechts gezeugt hatten, zur Kirchen⸗ buße, und ſchloſſen ſie vom Abendmahl aus. Sie beteten allſonntäglich und an allen Feierta⸗ gen in öffentlichen Gebeten für den glücklichen Ausgang des Prozeſſes. Der Pater Rektor reis⸗ te mit einem andern Jeſuiten nach Warſchau, um der Angelegenheit in ihrem Sinne eine gün⸗ ſtige Wendung zu verſchaffen. Während jener Zeit wurde gerade der Reichs⸗ tag zu Warſchau abgehalten. Einen Blick in ſolche polniſche Reichstage eröffnet uns die Ver⸗ handlung über den Thorner Prozeß. Der Ab⸗ geordnete von Podlachien, Rothworowski, drang darauf, daß dieſe Sache vor allen Dingen verhandelt werden müſſe. Dürfe man Beleidi⸗ gungen eines gekrönten Hauptes nicht ungeahn⸗ det laſſen, um wie viel härter müßte eine ſolche Frevelthat gegen den König aller Könige be⸗ ſtraft werden. Das war ſein und Anderer Satz. Ein anderer Landbote drang auf einen Ausſchuß, der auf die geſchehene Unterſuchung hin das Ur⸗ theil fällen ſolle. Auch der Unterkämmerer des Reichs, Fürſt Lu bomirski, unterſtützte mit Andern ſolchen Antrag im Intereſſe der Jeſuiten. Der Reichskanzler Szembeck dagegen wider⸗ ſtand dieſem Antrage, indem er erklärte, er laufe gegen dae Anſehen des Königs und gegen die dem Lande Preußen verliehenen Rechte. Der Prozeß gehöre vor das Aſſeſſorialgericht, und nicht vor den Reichstag. Die polniſchen Mag⸗ naten fügten ſich endlich unter der Bedingung. daß der Prozeß vor dem Schluſſe der Sitzungen beendet ſein müſſe. Aber den Marſchall Po⸗ tocki beſtürmten ſie mit der Drohung, aus ein⸗ ander gehen zu wollen, um dadurch den König zur Anſetzung eines Gerichtstages zu bewegen. König Auguſt gab auch wirklich nach. Am 26. Oktober 1724 begann der heilloſe Prozeß. Es wurde ausgewirkt, daß außerordentliche Beiſitzer aus der Zahl der Senatoren und Landboten des Reichstages dem Gerichte beigeſellt wurden. Die Feinde jubelten jetzt ſchon. Der Reichs⸗ kanzler führte den Vorſitz. Gerade als die Be⸗ rathung anfangen ſollte, wurde der halb erblin⸗ dete Lubomirski herein geführt. Er ſetzte ſich zu den Senatoren, und ſagte mit fröhlichem Ingrimme: „Willkommen, ihr Herren, bei dem Prezeſſe Gottes!“ Der Kanzler hielt an das verſammelte Gericht eine kurze Anrede, in wel⸗ cher er ermahnte in dieſer verdrießlichen, die Ehre Gottes betreffenden Angelegenheit nicht nach Willkühr und Leidenſchaft zu verfahren, damit die Welt erkenne, es ſei ein Gott in Iſrael. Der Kläger für die Jeſuiten war Nagrod s⸗ ki, Ordinarius des Aſſeſſorialgerichts. Er be⸗ gann mit der Erzählung eines Traumes, welchen ein Jeſuit vor langer Zeit in Tborn gehabt habe. Er ſah darin die Stadt Thorn wegen ſchwerer Verſündigung gegen das Kollegium in einen jämmerlichen Zuſtand gerathen und endlich zu Grunde gehen. Der Kläger ſchilderte alsdann den Aufruhr aufs übertriebenſte und warf ei⸗ nige Trümmer von durchſtochenen und ange⸗ brannten Heiligenbildern auf den Tiſch. Mehr brauchte nicht zu geſchehen, um unter dieſem erz⸗ römiſchen und jeſuitiſchen Haufen ein wahrhaſt polniſches Getümmel zu erregen. Sie fluchten gegen die Ketzer. Der Kanzler hatte alle Mühe. nach langer Zeit die Ruhe wieder herzuſtellen. Der Ankläger fuhr dann in ſeiner Klage fort. Namentlich beſtritt er dem Magiſtrat die Ge⸗ richtsbarkeit über die Jeſuitenſchüler, und erklär⸗ te es für einen Mißbrauch der ihm verliehenen Gewalt, daß er die zwei katholiſchen Schüler verhaftet habe. Er wollte haben, man ſolle die Verſtockteſten von ihnen in Perſon vor das Ge⸗ richt ſtellen, beſonders den Sekretär Wedemey⸗ er, und ſie zu dem Geſtändniſſe bringen, daß Nösnerden Aufruhr angezettelt und befohlen habe. Jedenfalls hätten Rösner und Zer⸗ necke das Leben verwirkt, weil ſie nichts gethan. um den Aufruhr zu ſtillen. Dem gerechten Ur⸗ theil der verſammelten Richter überließ er dit Strafe der Theilnehmer des Aufruhrs, und for⸗ derte als Schadenerſatz für die Jeſuiten 34 Tau⸗ ſend polniſche Gulden. Zur Strafe des Neli⸗ gionshaſſes und der Nachläſſigkeit des Magiſt⸗ rats verlangte er die Beſetzung der Stellen des Magiſtrats, des Gerichts und der dritten Ord⸗ nung zur Hälfte mit Hatholiken. Damit dit Ehre der Mutter Gottes entſühnt werde, forderte er das Blut der Theilnehmer, und zugleich die Zurückgabe der Marienkirche an die Katholiken.