# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1853 09 15_S11 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) ladungsſchreiben an die Stadt Thorn in lateini⸗ ſehen und verſpottet habe. 2⁴ di wünun — — — —— —. —— — (ſenb. Zoh. Cap. 14, v. 6. 70 „Sottes Wort und Luthers Lehr“ —.— nun und nimbittmehten Herausgegeben von der Deutſchen Ev. Luther. —— Synode von Miſſouri, Ohio und andern Staaten * Redigirt von C. F. W. Walther. — * Jahrg. 10. St. Louis, Mo., den 13. September 1853. No. 2. 2..—.—½.— Bedingungen: Ver Lutheraner erſcheint alle zwei Wochen einmal für den jäbrlichen Subſcriytiensvreis von Einem Dollar für die auswärtigen Unterſchreiber, welche denſelben voraus zube⸗ jableu und das Poſtgeld zu tragen hahen. — In St. Louis wird jede einzelne No. für 5 Cents verkauft. aber. Nur die Be —— welche Mittheilungen für das Blatt enthalten, ſind an den Redakteur, alle anteren welche Geſchäftliches, Beſtellungen, Abbeſtellungen. Gelder 10. en thalten, unter der Adreſſt Mr. F. W. Barthel, care of C. F. W. Walther, St. Louis, Mo., anher zu ſenden. SDPDSiꝑiiiiiiiqiqqqqiqiqiqiqieieieieeeeeeeeeieieieieieiiiiiiiieiiiiiiiiiiiiiii˖́qeqceee iiiiieeeiqieeeei ˖ꝑñ‚‚‚‚‚—— Das Blutbad von Thorn. Ein Bild aus der Geſchichtt der Jeſuiten von K. F. Ledderhoſe.) (Jortſetzung.) Es läßt ſich denken, daß die Jeſuiten, welche mit dem Lügen ſo vertraut waren, den Verlauf ber Sache ganz anders ſchilderten. In Poſen erſchien eine ſolche Schrift, welche theilweiſe die Umſtände übertrieben darſtellte, theils förmliche Unwahrheiten einflocht. Die Prieſter erließen Briefe an den polniſchen Adel, denſelben zur Rache zu entflammen. Oeffentlich predigten ſie wi der die Schänder der Heiligen und verſicher⸗ ten, daß die verſtümmelten Bilder geblutet hät⸗ ten. Beim Hofgericht in Warſchau reichten ſie eine Beſchwerdeſchrift ein. Schon am 29. Juli erließ König Auguſt II., ein Nachkomme der ſächſiſchen Kurfürſten, eines Friedrich des Wei⸗ ſen, eines Johannes des Beſtändigen und eines Zohann Friedrich des Großmüthigen, ein Vor⸗ ſcher Sprache. Er redete ganz aus dem Munde der Jeſuiten heraus. Da heißt es, daß ein Diſſident (Nicht⸗Katholik) jene Prozeſſion auf dem Jakobskirchhofe mit bedecktem Haupte ange⸗ Ein katholiſcher Gtudent habe aus gottesfürchtigem Eifer ihm ken Hut abgenommen; ſei aber nach Beendi⸗ gung der Feierlichkeit von einem lutheriſchen Bürger blutig geſchlagen und der Wache über⸗ liefert worden. Einige katholiſche Studenten hätten bei dem Burggrafen und dem Präſidenten ruhige Vorſtellungen, aber ohne Erfolg gemacht. Auch hätten ſie den Bürger, welcher ſeine Ver— haftung veranlaßt, gebeten, ſeine Befreiung zu erwirken, mit dem Bemerken, derſelbe werde ſich freiwillig wieder ſtellen. Er ſei aber nicht dar— auf eingegangen, habe fogar noch die Verhaftung. Er habe darauf eines der Bittenden veranlaßt. zwei andere Bittſteller ſchnöde abweiſen laſſen. Die katholiſchen Studenten hätten dann ohne Vorwiſſen ihrer Vorgeſetzten in ihrem Aerger einen lutheriſchen Schüler als Geißel in die Schule geführt, wo er ganz gut behandelt worden. Die Obrigkeit habe ſodann den Pöbel aufge⸗ hetzt, der dann in der Schule Alles zertrümmert ein Kruzifir und zwei Altäre zerſchlagen, die Bilder der heiligen Jungfrau, des heiligen Fran⸗ ziskus und andrer Heiligen auf die Straßen ge⸗ ſchleppt, beſudelt und verſpottet, ein Feuer vor dem Hauſe gemacht, nach Sitte der Heiden um⸗ tanzt, Gott und die heilige Jungfrau geläſtert und unter anderm gerufen: „Vivat Maria, Mägdlein, hilf dir ſelber und wehre dich!“ Sie hätten dann einige Bilder in das Feuer ge⸗ worfen und verbrannt. Im Kollegium hätten ſie Alles zerſchlagen, die Heiligenbilder durchſto⸗ chen, zerſchoſſen und mit Füßen getreten und das Oratorium beſchädigt, das Allerheiligſte ſei nur unter göttlichem Beiſtande von einigen Jeſuiten — *• * ſunter Lebensgefahr gerettet worden. So geht's fort. Die Vorladung wirft ſowohl dem Präſi⸗ denten Rösner, ſowie dem Vizepräſidenten Zer⸗ necke Unthätigkeit vor. Ja der letztere habe ſo⸗ gar vom Fenſter ſeines Hauſes aus den Solda⸗ ten befohlenauf die Jeſuitenſchüler zu ſchießen. Die Vorladung ſpricht voreingenommen gerade⸗ zu aus: „Dieſes und dergleichen mehr iſt bis um Mitternacht auf eine unerhörte, gottloſe, grauſame und kirchenräuberiſche Weiſe verͤübt und auf euern Befehl, mit eurer Zulaſſung und Mitwirkung die Schule und das Kollegium in eine arabiſche Wüſte verwandelt worden.“ Am. 7. Auguſt 1724 langte der königliche Be⸗ fehl in Thorn an. Der Magiſtrat liah alsbald eine Erzählung des Geſchehenen nach Warſchau abgehen. Das königliche Hofgericht übertrug einer Kommiſſion, die in Thorn zu ſammentreten ſollte, die Unterſuchung. Sie beſtand aus 22 Mitgliedern, theils Biſchöfen, theils adligen Herren. Obwohl der Magiſtrat gegen die großr Anzahl der Mitglieder und die bedeutenden Kor ſten des Unterhalts Einwendungen erhob, ſo half es nichts. Schon Ende Auguſt ſtellten ſich dieſelben ein, in Begleitung von polniſchen Soldaten und einer zahlreichen Dienerſchaft. Sie beſuchten vorher ihren Gottesdienſt in der Johanniskirche, ehe ſie ſich in die Gerichtsſtubt des alten Rathhauſes begaben. ſie ſich niedergelaſſen, ſo traten ſchon zwei Bern⸗ hardiner Mönche auf und begehrten die Marien⸗ Kaum hatten