# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1846 01 10_S38 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 38 nung des Wortes Gottes, Hebr. 13, 7., in der lutherischen Kirche befolgt und das Andenken an den Todestag Luthers je und je erneuert worden; dies soll nun auch uns eine kräftige Ermunterung sein, in diesem Jahre ein Gleiches zu thun; denn welcher Lehrer hat seit der Apostel Zeit das Wort Gottes so rein und treu und zwar der ganzen Kirche verkündiget, als Luther? wessen Ende könnten wir wohl vor vielen Tausenden anschauen, um mit Bileam zu wünschen: Meine Seele müsse sterben des Todes dieses Gerechten und mein Ende werden wie sein Ende? wessen Fußtapfen könnten wir in der Lehre und im Bekenntniß des Glaubens sicherer nachfolgen, als gerade Luthers? Ist nicht das Andenken an seine großen Verdienste, das Anschauen seines seligen Endes, das Beharren bei seinem reinen Glauben eine heilige Pflicht, ein Gott gefälliges Dankopfer? Bringt dies alles nicht uns selbst die reichsten Früchte? Ist nicht eine solche Gedächtnißfeier, besonders in unserer Zeit, ein hochnöthiges, öffentliches Bekenntniß vor offenbaren Gegnern sowie vor falschen Brüdern, daß wir uns entweder des Zeugnisses, das Luther so treulich abgelegt, noch seiner Person schämen, sondern beides, des theuern Lehrers Person und Lehre, in hohen Ehren halten? Wenn die Römisch-Katholische Kirche alle Jahre die Gedächtnißfeier einer Menge sogenannter Heiligen begeht, von denen viele nie gelebt, und viele mit ihrem Leben mehr Schaden als Nutzen gestiftet haben, sollte nicht die lutherische Kirche nach Verlauf von 3 Jahrhunderten das feierliche Andenken an den Todestag Luthers begehen, wie einst das Volk Gottes bei dem Tode des Hohepriesters Jojada that, darum, daß er hatte wohlgethan an Israel, an Gott und seinem Hause! (2 Chron. 24, 16.) Wenn die Welt ihren großen Männern, die von der Welt sind, Denkmäler errichtet, Stiftungen weihet, Feste feiert und sie sonst nach ihrer Weise ehret, sollten wir nicht das Andenken des großen Mannes Gottes, unsers zwiefacher Ehre werthen Luthers, unter uns erneuern und bewahren, den die Welt wohl auch einen großen Mann nennt, dessen Größe sie jedoch weder kennt noch anerkennt, dessen Tod aber werth gehalten ist vor den Augen des HErrn, denn er hat bis jetzt gehöret und wird auch ferner gehören unter die Zahl derer, von denen Pf. 112, 6. geschrieben stehet: Ihr Gedächtniß wird ewig bleiben und ihres Namens wird nimmermehr vergessen werden! Dazu segne Gott diesen Beitrag zur diesjährigen Gedächtnißfeier des Todestages Luthers an allen Lesern, wie er die im vorigen Jahre dargebotene Lebensgeschichte Luthers gesegnet hat. Ehe wir jedoch zur näheren Betrachtung der letzten Lebenstage und des seligen Endes Luthers übergehen, müssen wir sein ganzes Leben, besonders in den letzten 29 Jahren, nämlich von 1517 bis 1546, mit aufmerksamen Blicken überschauen, damit wir erkennen, welch ein großes Wunder Gottes es war, daß sein Ende bei so unzähligen Todesgefahren nicht eher herannahete. Wie unablässig hat der Satan als ein Mörder von Anfang Dr. Luthern nach dem Leben gestanden! Wie hat dieser Hauptfeind Luthers alle seine Gewalt und List aufgeboten, um ihn, der seinem Reiche so großen Schaden und Abbruch gethan, je eher je lieber aus dem Wege zu schaffen und ihn durch seine Feinde, oder durch schwere leibliche Krankheiten oder durch noch schwerere geistliche Anfechtungen ums Leben zu bringen! Wie hat aber Gottes Aufsehen immerdar seinen Odem bewahrt, wie hat Gottes Rath die Mordanschläge des Satans und aller seiner Werkzeuge jederzeit zu nichte gemacht! Wie reichlich ergossen sich die Ströme der göttlichen Gnade in Luthers Seele, so daß er im festen Glauben an das ewige Leben den zeitlichen Tod verachten konnte und ob er gleich auch noch von der Furcht des Todes angefochten wurde, dennoch mit dem größten Heldenmuthe selbst den Märtyrertod zu leiden bereit war, dabei aber sich mit stillem Geiste ganz dem Willen Gottes ergab, wie und wann er sterben sollte und sich nur von Herzen nach einem baldigen seligen Ende sehnte, dasselbe oft nahe glaubte und sich stets dazu im wahren Glauben bereit hielt! Zu dem Allen sollen jetzt einige Belege angeführt werden. Zum Tode mit Luthern! war des Pabstes Loosung, da er nicht widerrufen wollte, was er im Jahre 1517 in den 95 Sätzen und dann später je länger desto gewaltiger gegen den Antichrist und sein Reich bezeugt hatte. Drei Jahre lang hatte bereits der Pabst Leo X. die Bedeutung seines Namens, der 10. Löwe, durch die That bestätigt, indem er mit einem Grimm, den 10 Löwen nicht haben, Alles versucht hatte, Luther mit List oder Gewalt in seine Hände zu bekommen. Da rief er endlich im Jahre 1520 den Bann über ihn aus, d. h. er schloß ihn als einen verstockten Ketzer von der christlichen Kirche öffentlich und feierlich aus und befahl aller ihm ergebenen geistlichen und weltlichen Obrigkeit, ihn, wie es in der Bannbulle lautet, „persönlich zu fahen, bis auf des Pabstes Ansuchen zu halten und ihm zu übersenden;“ zugleich drohte er denen, die diesem Befehle nicht gehorchen würden, „alle und jede Strafen,“ dagegen verhieß er den gehorsamen Söhnen der Kirche „für ein so gut Werk eine würdige Belohnung und Vergeltung.“ Allein der unerschrockene Luther verachtete diesen furchtbaren Bann und schrieb deßhalb an Spalatin: „Ich fürchte mich dabei nicht. Des HErrn Wille geschehe.“ Daß aber der Pabst mit diesem Bann nicht nur Luthers Gefangennehmung, sondern auch wirklich seinen Tod beabsichtigte und damit meinte Gott einen Dienst zu thun, das erhellet aus dem bekannten päbstlichen Grundsatz: ein Ketzer muß sterben (haericus de vita), das bestätigen die vielfältigen Drohungen des papistischen Haufens, die Ströme vergossenen Blutes so vieler tausend standhafter Bekenner der lutherischen Lehre, vor allen aber die wiederholten Mordanschläge auf das theure Leben Luthers, deren Ausführung aber Gottes Hand verhinderte. Du sollst sterben! rief auf's Neue die kaiserliche Achterklärung Luther zu im Jahre 1521 nach dem muthig bestandenen Reichstage zu Worms. Carl V. befahl darin allen seinen Unterthanen im ganzen Römischen Reiche: „daß ihr sämmtlich und sonderlich, nach Verscheinung der obberührten 20 Tage (des sichern Geleits), die sich auf den 14ten Tag dieses gegenwärtigen Monats Maji enden, den vorgemeldeten Martin Luther nicht hauset, höfet, äzt, tränket noch enthaltet, noch ihm mit Worten oder Werken, heimlich noch öffentlich, keinerlei Hülfe, Anhang, Beistand noch Fürschub beweiset. Sondern wo ihr ihn alsdenn ankommen und betretten, und deß mächtig sein mögt (!!), ihn gefänglich annehmet, und Uns wohlbewahrt zusendet.“ Dabei wurde zugleich auch allen denen, die Luther anhangen oder schützen würden, mit eben derselben Reichs-Achtserklärung gedroht. Daß aber dieses scharfe kaiserliche Edict, welches das Todesurtheil Luthers aussprach, nicht wirklich an ihm vollzogen wurde, kam nicht daher, daß es nicht aller Orten öffentlich bekannt gemacht worden war, denn die Feinde Luthers sorgten schon dafür, daß es bekannt wurde, auch hatte dies nicht, wie man oft behauptet, seinen Grund in einer stillschweigenden Nachgiebigkeit des Kaisers oder in seinem schleunigen Aufbruch nach Spanien; denn selbst von Spanien aus drang der Kaiser auf Vollziehung seines Edicts gegen Luther, und auch andere Fürsten, z. B. die Könige von England, Ungarn und Portugal, besonders aber Herzog Georg von Sachsen, boten ihr ganzes Ansehn auf, damit Luther ums Leben gebracht würde; nur die Hand Gottes, des Allerhöchsten, hat diesen Blutrath zu Schanden gemacht. Allein nicht nur durch offenbare Gewalt, sondern auch durch heimliche Menchelmörder und Gift suchten Luthers Feinde ihn aus dem Wege zu schaffen. Schon im Jahr 1518 wurde er gewarnt, nicht nach Augsburg zum Verhör vor dem Cardinal Cajetan zu reisen, da ihm einige Große nachstellten, daß er erdrosselt oder ersäuft würde. Im Jahre 1520 war Luther in Gefahr auf seiner Stube durch einen Fremden, der sich für des Kaisers Canzler ausgab, erschossen zu werden. In demselben Jahre bekam er bei einem Gastmahle in Wittenberg Gift, allein es erfolgte bald darauf ein heftiges Erbrechen, wodurch das Gift seine tödtliche Wirkung verlor und wobei Luther sagte: „An mir wird wohl auch Christi Verheißung erfüllt: wenn ihr etwas Tödtliches trinken werdet, wird es euch nicht schaden.“ Ein andermal wurde ihm, wahrscheinlich an der Tafel des Bischofs von Trier, von seinem bittern Feinde Dr. Eck ein Glas mit Wein zugetrunken. Da nun Luther das Glas nahm und seiner Gewohnheit nach ein Kreuz darüber machte, um es zu segnen, fiel plötzlich der Boden heraus, so daß der Wein auf die Tafel floß. Luther aber sagte: „Dieser Trunk ist mir entweder nicht gesund, oder wird mir nicht gegunt“ (gegönnt.) Auch im J. 1525 hatten Luthers Feinde einen jüdischen Arzt mit 2000 Dukaten bestochen, ihm heimlich Gift beizubringen, doch alle diese Versuche ließ Gott mißlingen. Luther schwebte auch manchmal in noch anderer Lebensgefahr, z. B. in Leipzig im Jahre 1519 bei Gelegenheit der Disputation mit Dr.