# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1845 11 15_S24 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 24 Gesetz gepredigt habe und daß auch seine Diener es predigen müssen. Allerdings muß das Gesetz eben sowohl gepredigt werden, wie das Evangelium, und zwar in seiner ganzen Schärfe, daß die sichern Sünder seine Kraft fühlen und zur Erkenntniß ihrer Sünden kommen; denn das ist der Zweck, warum das Gesetz gepredigt werden muß. Es macht dem Evangelio Bahn; das Evangelium kann Niemanden trösten und aufrichten, den nicht zuvor das Gesetz dahin gebracht hat, daß er an allen seinen Kräften, Thun und Leben verzagt und herzlich erschrickt vor Gottes Zorn und Gericht; das Evangelium kann Niemanden lebendig machen, den nicht zuvor das Gesetz mit seinem Fluche getödtet hat. Aber wenn Christus oder seine Diener dieses Gesetz predigen, so predigen sie nicht Christi Gesetz, sondern Mosis Gesetz; sie sind nicht in ihrem eigenthümlichen Amte, sondern in einem fremden, nehmlich Mosis Amt; denn Christi Amt ist nicht verwunden, schrecken, zermalmen und tödten, sondern heilen, verbinden, trösten und selig machen. Jes. 61, 1. 2. Wer könnte zu dem Christus ein Zutrauen fassen, oder den Christus lieben, der zwar mit der einen Hand Gnade und Seligkeit darböte, mit der andern aber uns das Gesetz und seine Flüche vorhielte, als ein andrer Moses. Wie schwer ist ein angefochtenes Herz zu bewegen, den Moses aus den Augen zu thun, und allein das Lamm Gottes anzusehen, das der Welt Sünde trägt, und ohne Zorn und Rache ist! Wie nun, wenn dem ohnehin schüchternen und scheuen Gewissen der Seligmacher selbst als ein schreckender Richter vorgestellt wird? — Und eben dies thun unsere Gegner, wenn sie Mosis Gesetz mit Christi Gesetz verwechseln. Wie treffend schildert sie Luther in der Predigt „vom Unterschied zwischen Gesetz und Evangelio" über Gal. 3, 23. 24, wo er nach gründlicher Auseinandersetzung dieses Unterschiedes spricht: „Die Papisten und Schwärmer wissen es gar nicht; so sehe ich es auch an mir und andern, die aufs Beste davon wissen zu reden, wie schwer dieser Unterschied sei. Die Kunst ist gemein, bald ist es geredt, wie das Gesetz ein ander Wort und Lehre sei, denn das Evangelium; aber practice zu unterscheiden, und die Kunst ins Werk zu setzen, ist Mühe und Arbeit. St. Hieronymus hat auch viel davon geschrieben; aber wie ein Blinder von der Farbe. Das Gesetz nennen sie, daß man sich muß beschneiden, opfern, dies und das nicht essen u. s. w. Darnach machen sie aus dem Evangelio ein neu Gesetz, welches da lehret, wie man beten und fasten soll, wie du ein Mönch oder Nonne werden sollst, oder in die Kirche gehn u. s. w. Und das heißen sie unterscheiden. Ja es heißet vielmehr ineinander geworfen. Denn sie wissen selbst nicht, was sie waschen." Aus dieser Vermischung des Gesetzes mit dem Evangelio kommt auch dieser Irrthum unsrer Gegner, daß sie die Leute mit Gesetzen und Werken bekehren wollen. Ein deutlicher Beweis davon findet sich Seite 69 ihrer Kirchenordnung. „Gehe von einem Haus zum andern und lehre Alle, die darin sind, jung und alt, Christen zu werden von innen und außen. . .. . Zu dem Ende" (um Christen zu machen) „muß Vorschrift auf Vorschrift gegeben werden, hier ein wenig, da ein wenig." Wenn die Methodisten verständen und glaubten, daß allein der Artikel von der Rechtfertigung Christen macht und sonst nichts; daß nirgends Christen sind, sondern eitel höllische Finsterniß, wo dieser Artikel nicht recht und rein gelehrt und geglaubt wird, so würden sie nicht so verkehrte Lehre führen, und sichs nicht in den Sinn nehmen, die Leute mit Gesetzen und Vorschriften fromm machen zu wollen. Wir unsrestheils wissen von Christo und seinen Aposteln keinen andern Weg, die Leute zu bekehren, als, die Selbstgerechten durchs Gesetz zu Sündern zu machen, und den Sündern die Gerechtigkeit vorzuhalten, die sie in Christo haben, und die sie durch den Glauben ergreifen müssen. Aber „Vorschrift über Vorschrift" geben, das war die Art und Weise, wie die Pharisäer die Menschen fromm machen wollten, und was da für Frucht folgte, das ist bekannt genug, nehmlich Heuchelei und geistliche Hoffart. Es kann ferner mit der reinen Lehre von der Rechtfertigung nicht bestehen, daß die Methodisten der Menschen eignes Thun und Wirken unter die Gnadenmittel rechnen. Die Gnadenmittel sind, wie jedes Kind weiß, nur Wort und Sacrament; und zwar, wenn man das Wort theilt in Gesetz und Evangelium, so ist nicht das Gesetz, sondern nur das Evangelium das eigentliche Gnadenmittel. Aber die Methodisten rechnen nach Seite 60 und 99 ihrer Kirchenordnung auch den öffentlichen Gottesdienst, das Beten und Fasten zu den von Gott verordneten Gnadenmitteln. Ja S. 59 steht das Gebet unter den Gnadenmitteln oben an, und S. 107 wird sogar der Besuch der Nebenclassen und das Fasten an jedem Freitag unter die von Gott verordneten Gnadenmittel gesetzt! Ach, wie offenbar wird hier Luthers vorhin erwähntes Urtheil von solchen Schwärmern bestätigt: „sie machen aus dem Evangelio (dem alleinigen Gnadenmittel) ein neu Gesetz, welches da lehret, wie man beten und fasten soll, in die Kirche gehen u. s. w."! Man ließe sich's wohl gefallen, wenn das Gebet und andere gottselige Uebungen im weiteren Verstande unter die Gnadenmittel gerechnet würden; mit dem Unterschied, daß zwar die Wirkungen der Gnade allein und ausschließlich aus dem Wort und Sacrament kommen, jedoch in denen um so mehr Raum finden, die das Wort und Sacrament (also freilich eben das einige Gnadenmittel) durch Gebet, Betrachtung und Anfechtung ernstlich und fleißig üben. Aber von einem solchen Unterschiede ist in dem Buch nirgends die Rede; sondern wenn von Gnadenmitteln und zwar von Gott verordneten Gnadenmitteln die Rede ist, so wird alles durch einander geworfen, ja sogar pure Menschensatzungen mit dazu genommen, z. B. S. 60 das regelmäßige Lesen der ganzen Bibel nach der Ordnung — zu einer bestimmten Zeit des Tages — beständig die Bibel bei sich zu tragen und dergl. Wie kann hieraus ein Mensch lernen, was eigentlich ein Gnadenmittel ist? Und wie können diejenigen selbst einen klaren Begriff davon haben, die alles so confus durcheinander werfen? Wie verwirrt mag ihr Begriff von der Rechtfertigung sein, wenn sie nicht einmal recht wissen, was ein Gnadenmittel ist. Beiläufig sei es auch mit bemerkt, wie wenig sorgfältig unsere Gegner sind, die Gewissen nicht zu verwirren. Sie rechnen den öffentlichen Gottesdienst mit unter die Gnadenmittel; scheinen aber gar nicht an die Fälle gedacht zu haben, in welchen ein Christ ohne sein Verschulden und wider seinen Willen vom öffentlichen Gottesdienst völlig abgeschnitten ist. Fern sei es von mir, den leichtfertigen Verächtern das Wort zu reden, die sich selbst ein Hinderniß erdichten; aber doch soll man der zarten Gewissen schonen, sonst sündigt man in praxi wider die Lehre von der Rechtfertigung. Was bisher gesagt worden ist, hängt alles damit zusammen, daß die Methodisten Gesetz und Evangelium nicht zu unterscheiden wissen, sondern durch einander werfen, und solchergestalt ist's unmöglich, daß die Lehre von der Rechtfertigung bei ihnen rein sein könne. (Schluß folgt.) Gott dienen, ohne sein Wort, in eigner Andacht, ist Abgötterei. „St. Paul nennt Abgötterei allerlei Heiligkeit, Gottesdienst und geistlich Wesen, es gleiße von außen, wie schön und herrlich es kann; dazu allerlei hitzige und brünstige Andacht des Herzens derer, die Gott dienen wollen ohne Christum den Mittler, ohne sein Wort und sonderlichen Befehl: wie man etwa im Pabstthum das für der allergeistlichsten Werke eines hielt, wenn die Mönche in ihren Zellen saßen, und dichteten allda von Gott und seinen wunderbarlichen Werken, wenn sie in ihrer großen Andacht so brünstig entzündet waren, daß sie auf den Knieen lagen, beteten, und ihre Beschaulichkeit von himmlischen Sachen hatten, mit solcher großer Lust und Andacht, daß sie für großer Freude weineten." (Eben solche Andacht sieht man unter den heutigen Schwärmern, den Methodisten, Baptisten und dgl.) „Da schlugen sie alle Gedanken aus von Weibern, und von alle dem, das vergänglich ist, gedachten allein an Gott und seine großen Wunderwerke. Noch ist dies alles, welches doch die Vernunft für eine engelische Geistlichkeit hielt, nach St. Pauli Meinung ein Werk des Fleisches. Darum ist allerlei Religion, sie habe einen Namen und Schein, so groß und heilig er sein mag, da man Gott ohne sein Wort und Befehl dienen will, nichts anderes, denn Abgötterei: und je heiliger und geistlicher sie scheinen, je schädlicher und giftiger sie sind: denn sie führen die Leute vom Glauben an Christum und machen, daß sie sich verlassen auf ihre eigne Kräfte, Werke und Gerechtigkeit." (Luthers Ausl. üb. Gal. 5, 20.) N. B. Es hat, wie wir hören, manche unserer Leser befremdet, daß wir durch Aufnahme der Abhandlung: „Der Rationalismus" ꝛc. unserm Grundsatze untreu geworden sind, nur solche Aufsätze in den „Lutheraner" aufzunehmen, welche auch jedem Unstudirten verständlich sind. Indem wir daher erklären, daß uns nur besondere Gründe zur Aufnahme jenes Aufsatzes haben bewegen können, versichern wir unsern Lesern, daß in der Zukunft nur „allgemein verständliche" Einsendungen im „Lutheraner" Platz finden sollen. Bezahlt: 2. Hälfte des 1. Jahrg. d. Hrn. Henfling, Heiner; 1. Hälfte des 2. Jahrg. die Hrn. Beck, Ch. und J. Horn; 2. Jahrg. Hr. P. Lochner, P. Brohm ($16.) Gedruckt bei Weber und Olshausen.